Negative Folgen von Grippe-Impfungen am Arbeitsplatz kein Arbeitsunfall
(ir) Negative gesundheitliche Folgen einer Grippe-Impfung, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten angeboten - aber nicht angeordnet - hat, können nicht als Dienst- bzw. Arbeitsunfall gelten. Dies hat das saarländische Oberverwaltungsgericht am 7. Dez. 2011 entschieden (Az.: 1 A 269/11) - VersicherungsJournal.de vom 24. Jan. 2012