Frage an die Redaktion: TBC-Impfung eines Säuglings
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Frage:
"Ist es heute noch üblich, Säuglinge wenige Tage nach der Geburt im Krankenhaus eine TBC-Impfung zu verpassen. Selbstverständlich ohne die Eltern zu unterrichten oder gar zu fragen?" - Herzliche Grüße, Ingeborg M.
Antwort:
In Deutschland wurde die BCG-Impfung gegen Tuberkulose 1998 wegen erwiesener Wirkungslosigkeit aus dem Empfehlungskalender der STIKO genommen. Auch in Ausnahmefällen, z. B. bei einer speziellen medizinischen Indikation, ist keine Impfung angesagt. Es gibt derzeit auch keinen in Deutschland zugelassenen TBC-Impfstoff.
Die Ursache von TBC ist weiterhin ungeklärt, eine Anwesenheit des Erregers allein bedeutet noch lange keine Erkrankung. Eine große Vergleichsstudie der WHO von 1968 bis 1971 in Indien hat gezeigt, dass die Impfung nicht nur wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv ist.
Falls tatsächlich in Deutschland ein Säugling - noch dazu ohne Wissen der Eltern - gegen TBC geimpft wurde, so erfüllt dies meiner Ansicht nach den Strafbestand der Körperverletzung. Ich empfehle, das nicht auf sieh beruhen zu lassen, denn einem Arzt, der so etwas tut, gehört aus meiner Sicht die Zulassung entzogen. Zumindest aber sollte er einschlägig aktenkundig werden, damit so etwas sich nicht wiederholt.
Bevor Sie etwas unternehmen, empfehle ich, sich eine Kopie der Patientenakte aushändigen zu lassen, möglichst mit einem neutralen Zeugen, so dass der Arzt später keine Manipulationen der Unterlagen vornehmen kann. In den Unterlagen sollten die genaue Impfung und die Chargennummer vermerkt sein.
Danach würde ich folgendes tun:
- Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten
- schriftlich Beschwerde beim zuständigen Gesundheitsamt einlegen
- ggf. schriftlich Beschwerde bei der Krankenkasse einlegen
- schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer einlegen
- ggf. schriftliche Beschwerde bei der Klinikleitung einlegen
Bestehen Sie auf schriftliche Stellungnahmen all dieser Stellen (die Krankenkasse fällt vermutlich weg). Bleiben Sie dabei hartnäckig. Dadurch sorgen Sie dafür, dass der Arzt aktenkundig wird und zumindest in Zukunft vorsichtiger agiert.- Hans U. P. Tolzin