Geschädigte können Impfschaden jetzt direkt melden!
(ir) Viele Betroffene und Eltern, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung erkrankten, haben den Unwillen der meisten Mediziner, einen Zusammenhang auch nur in Erwägung zu ziehen, am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Dabei gehen diese Ärzte ein großes Risiko ein: Es gibt seit 2001 in Deutschland eine Meldepflicht für jeden Verdachtsfall einer Impfkomplikation. Sollte einer ihrer Patienten sie wegen Nichtmeldens anzeigen, droht laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro!
Da die Melderate für Impfkomplikationen nach meiner Einschätzung bestenfalls ein Promille beträgt, hat jede einzelne bei der zuständigen Behörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), eingehende Meldung das Gewicht von mindestens tausend weiteren Betroffenen!
Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit (bzw. Gleichschaltung) der nationalen Gesundheitsbehörden bietet das PEI neuerdings die Möglichkeit, dass der Bürger online selbst melden kann. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und weisen Sie Ihre Patienten, Freunde, Nachbarn und Kollegen unbedingt darauf hin: