Herstellerinteressen haben beim PEI Vorrang
(ir) Kauft man sich ein neues Auto, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis von großer Bedeutung. Dabei spielen nicht nur Ausführung, Ausstattung und Preis, sondern auch die Folgekosten eine wesentliche Rolle. Deshalb erfreut sich die Pannenstatistike des ADAC auch großer Beliebtheit: Hier wird die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge eines bestimmten Fahrzeugtyps der erfassten Pannenhäufigkeit gegenübergestellt. Auf diese Weise wird die Pannenanfälligkeit der verschiedenen Fahrzeuge vergleichbar. Die Zulassungszahlen erhält jeder interessierte Bürger auf der Webseite der deutschen Zulassungsstelle.
Anders bei Impfstoffen. Obwohl diese unseren gesunden (!) Kindern in der Regel direkt in das Gewebe injiziert werden und obwohl sämtliche Impfstoffe bedenkliche Substanzen wie z. B. Quecksilber- oder Aluminiumverbindungen enthalten, ist ein direkter Vergleich konkurrierender Impfstoffe bezüglich ihrer Sicherheit nicht möglich. Zwar liegen inzwischen die jährlichen Meldezahlen von Impfkomplikationsverdachtsfällen je Impfstoff vor, die Anzahl der verimpften Dosen ist jedoch völlig unbekannt. Das macht es für uns Eltern weitgehend unmöglich, den unbedenklichsten Impfstoff auszuwählen.
Auch Impfärzte und die Zulassungsbehörde selbst, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), können keine derartige Aussage machen.
Laut Auskunft des PEI vom 17. August 2012 hat die Behörde bisher noch nicht einmal den Versuch gemacht, von den Herstellern die dort vorliegenden Zahlen abzurufen.
Ersatzweise habe ich deshalb mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Zahlen der in Deutschland vom PEI jährlich freigegebenen Impfstoffdosen angefordert. Nachdem dieser Antrag und auch mein Widerspruch vom PEI abgelehnt wurden, kommt es nun vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt zur Klage auf Herausgabe dieser Daten.
Das PEI sieht die gewünschten Daten als zu schützendes Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Hersteller an. Eine Abwägung gegenüber dem Recht der Eltern, für ihre Kinder den Impfstoff mit dem besten Risikoprofil auszusuchen, findet in den bisherigen Schriftsätzen des PEI noch nicht einmal Erwähnung. Es wird z. B. in den "Leitprinzipien" des PEI einfach stillschweigend davon ausgegangen, dass die Interessen der Industrie und der Bevölkerung deckungsgleich sind.
Meiner Ansicht nach erhärtet das den Eindruck, dass für die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe die Interessen der Hersteller Vorrang vor den Interessen der Eltern bzw. den Impflingen haben. Das wäre ja soweit kein Problem, wenn dies auch so nach außen kommuniziert würde...
Lektorius schrieb am 29.01.2013 um 20:46:38
Ja, klasse Arbeit. Sie scheinen tatsächlich noch der Einzige zu sein, der mit Gesetzeshilfe das Recht fordert.
Schön zu sehen wie analytisch Sie die wahren Interessen dieser Industrie herausarbeiten und damit bloß stellen.
(5. Absatz 2. Satz fehlt ein "e".)
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