Impf-Mobbing von Mitarbeitern in Kinderkrippen
Frage:
Ich fange eine neue Tätigkeit in einer Kinderkrippe an. Nun soll ich zum Betriebsarzt gehen und auch meinen Impfausweis mitbringen.
Ich wurde als Kind komplett durchgeimpft und habe auch bis vor ein paar Jahren die Auffrischungen wahrgenommen, bis ich mich mit dem Thema auseinander gesetzt habe. Laut "Impfplan" fehlen mir nun also einige Auffrischungen. Können sie mir die Arbeitsstelle verweigern, wenn ich keinen ausreichenden Impfschutz habe bzw. mich nicht nachimpfen lasse (was ich nicht möchte!)?
Antwort:
Es handelt sich um einen rechtlichen Graubereich, der solange grau bleiben wird, bis ein Betroffener erfolgreich durch alle Instanzen klagt.
Ihre Möglichkeiten sind aus meiner Sicht folgende:
- Mit offenen Karten spielen und abwarten (erfordert eine sehr positive Einstellung), ggf. den genauen Grund und die zuständige Stelle erfragen, die für den faktischen Impfzwang verwantwortlich ist, und dort in Dialog treten.
- Sich mit allen Impfungen unter der Bedingung bereit erklären, dass der Träger der Kinderkrippe schriftlich die Haftung für etwaige Impffolgen übernimmt. Was er nicht tun wird, was aber eventuell hilft.
- Hinhalten und auf Zeit spielen (Kreativität ist gefragt), so dass Sie den Job schon haben, wenn es "hart auf hart" geht. Jetzt die Haftungsfrage ansprechen.
- Den Weg durch die Instanzen anpeilen und eine Grundsatzentscheidung erzwingen (der faktische Impfzwang muss schriftlich dokumentierbar sein)
- Titermessungen durchführen lassen. Evtl. reichen ja die Titer der „fehlenden“ Auffrischungen aus.
- Sich von einem Arzt Ihres Vertrauens ein ärztliches Attest geben lassen, wonach jede Impfungen aus bestimmten gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist.
Entscheiden müssen Sie selbst. Eine Garantie gibt es in allen fünf Fällen nicht. Meiner Ansicht nach sollten Sie die Variante wählen, die sich für Sie am besten anfühlt. - Hans U. P. Tolzin
.