Gericht sieht Zusammenhang zwischen Impfung und Autismus
(ht) Wie die Kleine Zeitung (Österreich) vom 26. Nov. 2014 meldet, sah ein Mailänder Gericht den Zusammenhang zwischen einer Impfung mit Infanrix hexa und der Autismus-Erkrankung eines Kindes als erwiesen an. Das italienische Gesundheitsministerium wurde regelmäßigen Entschädigungszahlungen verurteilt. Die italienische Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin kritisierte das Urteil scharf. Das Urteil sei ein gefährlicher Präzedenzfall und basiere auf unzureichendem wissenschaftlichem Fundament. Man werde Berufung einlegen.
Kommentar:
Tatsächlich ist es in der Regel nicht einfach, einen Zusammenhang zwischen einem möglichen Impfschaden und einer vorausgegangenen Impfung zu beweisen. Andererseits ist es völlig unzumutbar, die Beweislast den Familien der Geschädigten aufzuerlegen und nicht den Herstellern und Behörden, welche die Impfstoffe hergestellt haben bzw. stark propagieren oder gar gesetzlich durchsetzen. Wie weit muss sich eine Gesundheitministerin vom Volk entfernt haben, um dies zu tun? Da es sich bei Impfungen nicht um unmittelbar notwendige medizinische Maßnahmen an Gesunden handelt, muss die Beweislast eigentlich allein auf Seiten der Hersteller und Behörden liegen.
Die richtige Frage ist also nicht, ob die Geschädigten den Zusammenhang beweisen können, sondern ob Hersteller und Behörden den Zusammenhang plausibel ausschließen können. Das können sie in der Regel nicht.
Eine echte Impfstoffsicherheit wird vermutlich sich erst ab dem Zeitpunkt einstellen können, ab dem die Frage richtig gestellt wird.
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