Verfassungsgerichtshof Tschechien: Eltern dürfen Impfungen ablehnen
von Claudia Millwisch, Österreich
24. Jan. 2016 — In Ausnahmefällen können Eltern Impfungen ihrer Kinder ablehnen.
Der Verfassungsgerichtshof ( US) der tschechischen Republik hat geurteilt, dass Eltern in etwa auf Grund des Rechts auf Gewissensfreiheit Impfungen verweigern können und dass Gewissensfreiheit sich nicht nur auf die Frage der freien Religionswahl bezieht. Dieser Fall betraf Eltern, die eine Strafe erhalten hatten, weil sie der Pflichtimpfungen nicht nachgekommen waren. Laut Richter Ludvik David muss der Grund für die Nichterfüllung der Pflichtimpfung nicht nur der Zweifel über die Wirksamkeit der Impfung sein.
Erfahrungen mit negativen Nebenwirkungen von Impfungen in der Familie sind ein Grund die erteilte Strafe nicht weiterverfolgen zu können. Das Gericht fügte hinzu, dass es notwendig sei, eine Balance zwischen der Glaubensfrage und der Auswirkung auf die Gesellschaft zu finden.
Nach der momentanen Gesetzgebung kann Impfverweigerung mit 10.000 tschechischen Kronen (ca. 400 Euro) geahndet werden.
In diesem Fall vertraten die Eltern die Ansicht, dass sie ihr Kind auf Grund ihres Gewissens und wegen des Wohls des Kindes nicht impfen würden. Sie argumentierten mit der Angst vor Autismus und dass eine Impfung die natürlichen Abwehrkräfte ihres Kinder beeinträchtige.
Das Gesundheitsministerium beantwortete diesen Gerichtsentscheid mit einem Video über die Effizienz von Impfungen.
Katrin schrieb am 26.01.2016 um 13:05:17
Endlich mal eine gute Nachricht!!!!!
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