Urteil: Landeshauptstadt München muss Kosten für selbst beschafften Krippenplatz tragen
Dieses Urteil könnte unter Umständen für Familien mit ungeimpften Kindern von Bedeutung sein:
"(...) Nach
Auffassung des Gerichts ist die Landeshauptstadt München als Trägerin
der Jugendhilfe ge-setzlich verpflichtet, dem anspruchsberechtigten Kind
entweder einen Platz in einer eigenen Kinder-tageseinrichtung
zuzuweisen oder in einer Einrichtung eines anderen Trägers bzw. nach
Wahl der El-tern in Kindertagespflege nachzuweisen, sofern ein
entsprechender Bedarf rechtzeitig geltend ge-macht wird. Erforderlich
sei die Verschaffung bzw. Bereitstellung eines entsprechenden Platzes
durch aktives Vermitteln des örtlich zuständigen Trägers. Trete der
Erfolg dadurch ein, dass die Eltern einen Betreuungsplatz bei einem
freien oder privaten Träger selbst beschaffen, erlösche die gesetzliche
Verpflichtung nicht. (...)"
(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.07.2016, Az. 12 BV 15.719)