Aufruf an alle Impfgeschädigte, die ihre PEI-Fallnummer kennen

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Dass unser Rechtsstaaat den Impfgeschädigten die Beweislast auferlegt ist für sich schon ziemlich pervers. Dazu erschweren deutschen Behörden diese Beweisführung auch noch, wo sie nur können. Mit diesem Aufruf wollen wir dem zumindest teilweise ein Ende setzen.

(ht) Zu den Aufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe gehört es unter anderem, Meldungen von Impfkomplikationen zu erfassen und intern zu bewerten. Diese Bewertungen sind natürlich insbesondere für die Betroffenen von größtem Interesse. Doch die entsprechenden Informationen werden vom PEI - soweit sie überhaupt publiziert werden - völlig anonymisiert und mit zufälliger Fallnummer veröffentlicht. Dadurch können selbst Betroffene, die ihre eindeutige PEI-Fallnummer kennen, die veröffentlichten Daten nur unter erschwerten Umständen zuordnen und auf ihre Korrektheit prüfen.
Der Verein AGBUG e. V. hat deshalb in einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Überlassung der Datensätze einschließlich der PEI-Fallnummern gefordert, um sie der Öffentlichkeit verfügbar zu machen.
Doch das PEI mauert wieder einmal. Über die PEI-Fallnummern seien die Betroffenen eindeutig identifizierbar und sie würden dehalb dem Datenschutz unterliegen.

Doch das ist aus zwei wichtigen Gründen völliger Unsinn:

  1. Besitzen neben dem Betroffenen allenfalls der meldende Arzt und das Gesundheitsamt die Fallnummer - und beide unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht! Falls der Betroffene seine Daten einschließlich der Fallnummer selbst veröffentlicht, macht es keinen Sinn, die Daten "zu seinem Schutz" zurückzuhalten. Unterstellt das PEI somit der Ärzteschaft und den Behörden, willkürlich die Schweigepflicht zu brechen?
  2. Haben einige Betroffene ihre persönliche Fallnummer kürzlich in der VAERS-Meldedatenbank der USA entdeckt. So genau nimmt es das PEI also doch nicht mit dem Datenschutz.

Nun unsere Bitte an alle Betroffenen, die ihre PEI-Fallnummer kennen:

Bitte googlen Sie einmal mit Ihrer Fallnummer und teilen Sie uns mit, wo überall Ihre Meldedaten erscheinen. Unsere Email-Adresse ist redaktion@impf-report.de. Auf Wunsch behandeln wir Ihre Information selbstverständlich streng vertraulich!

schrieb am 12.03.2017 um 21:52:40

Wirklich sehr spannend wie es ein paar wenige Menschen es schaffen ganze Bevölkerungen zu "veräppeln"...

Impfen ist da ein schönes und interessantes Beispiel.

Mein Vater hatte beim Zivildienst auch schon Menschen mit Impfschäden betreut und mein Opa musste auf Grund einer Grippeimpfung auch schon ins Krankenhaus. Ein oder zwei Wochen darauf ist er gestorben.. Nach unseren Recherchen und Eindruck war die Impfung da natürlich nicht unbeteiligt daran.



Allein, dass es über impfschäden keine gescheiten Studien aber immer wieder Fälle gibt sollte doch schon verwundern. - Wir haben mal keine Studie über impfschäden gefunden. Liegt euch da was vor?

schrieb am 12.03.2017 um 19:12:22

Zu den Aufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe gehört es unter anderem, Meldungen von Impfkomplikationen zu erfassen



Eigentlich sammelt das PEI ja streng genommen doch Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen - oder nicht?

schrieb am 12.03.2017 um 19:58:20

Streng genommen stellt jede Impfung eine Körperverletzung dar, die der mündigen Einwilligung bedarf. Und die kann streng genommen nur dann geben, wenn ein Impfstoff seine Wirksamkeit, Sicherheit und Notwenigkeit bewiesen hat. Streng genommen kenne ich keinen einzigen solchen Impfstoff.

Streng genommen werden völlig Gesunde (!) mit einem Medikament behandelt, das Krankheitserreger und Nervengifte enthält. Körperverletzung, wie gesagt.

Streng genommen ist jeder gemeldete Verdachtsfall einer Impfkomplikation, bei der ein Zusammenhang mit der Impfung nicht ausgeschlossen werden kann, als Impffolge zu behandeln. Bei entsprechenden Häufungen ist der Impfstoff unverzüglich vom Markt zu nehmen. Dabei ist die Dunkelziffer der Meldungen zu berücksichtigen. Streng genommen...

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