BGH-Urteil: Welche Impfentscheidung entspricht dem Kindswohl?
Welche Impfentscheidung entspricht dem Kindeswohl? - Beschluss des BGH vom 3. Mai 2017
Ein Kommentar von Rechtsanwältin Barbara Jöstlein, Aschaffenburg, im Auftrag des gemeinnützigen Vereins AGBUG e. V.
"In seinem Beschluss vom 3. Mai 2017 (XII ZB 157/16) hatte der Bundesgerichtshof über die Rechtsbeschwerde einer Mutter zu entscheiden. Die Eltern des Kindes waren sich uneinig darüber, ob ihr Kind geimpft werden sollte oder nicht. Der Vater des Kindes befürwortete die Impfung nach den Empfehlungen der STIKO, die Mutter des Kindes wollte ihr Kind nicht impfen lassen, soweit ein Impfschaden ärztlicherseits nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, sie war der Auffassung, das Risiko von Impfschäden wiege schwerer als das allgemeine Infektionsrisiko. (...)" hier die ganze Stellungnahme lesen
Barbara Jöstlein, Rechtsanwältin und Autorin dieses Artikels, wird am 23. September im Rahmen des 12. Stuttgarter Impfsymposiums einen Vortrag halten