EuGH-Urteil sorgt bei Impf-Lobbyisten in Deutschland für Unruhe
(ht) Ein kürzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juni 2017 (AZ C-621/15) sorgt derzeit bei den Impf-Lobbyisten in Deutschland für Unruhe. Das Gericht hatte einem Mann aus Frankreich, der nach einer Hepatitis-B-Impfung an Multipler Sklerose erkrankt und verstorben war, die Anerkennung als Impfschaden zugesprochen, obwohl der ursächliche Zusammenhang nicht direkt belegt werden konnte.
"Die französischen Gerichte stellten fest, dass es keinen wissenschaftlichen Konsens gebe, auf dem ein Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung des Mannes an Multipler Sklerose gestützt werden könne."
Das Deutsche Ärzteblatt vom 21. Juni führt weiter aus:
"Das französische Recht erleichtert Patienten die Beweisführung in solchen Fällen allerdings. Demnach kann ein Zusammenhang vermutet werden, wenn eine Krankheit kurz nach Einnahme des Arzneimittels auftritt und weder der Patient noch ein Familienmitglied an einer relevanten Vorerkrankung litt."
Der EuGH bestätigte diese Sichtweise. Die Beweiserleichterung sei mit dem europäischem Recht vereinbar.
Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) Thomas Mertens hält die Entscheidung für ein "äußerst problematisches Urteil" und für "aus Sicht der Wissenschaft falsch".
Auch Cornelia Betsch von der Universität Erfurt, eine in den letzten Jahren zunehmend als Impf-Lobbyistin aktiv gewordene Psychologin, wird vom Deutschen Ärzteblatt mit einer kritischen Äußerung zitiert. Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung nicht mehr nachgewiesen werden müsste, würde dies "willkürlichen Behauptungen Tür und Tor öffnen". Sie befürchte, solche Entscheidungen könnten die Öffentlichkeit verunsichern und zu mehr Impfmüdigkeit führen.
Welche Bedeutung die Impfstoffsicherheit für Frau Betsch angesichts der bekannten zahlreichen Mängel bei der Impfstoffzulassung einnimmt, bleibt also fraglich. Also Impfen auf Teufel komm raus?
Viele Impfkritiker sehen sich durch das Urteil bestätigt. Tatsächlich muss für jede Impfung, die ja rechtlich gesehen eine Körperverletzung eines gesunden (!) Menschen darstellt, zu der die mündige Einwilligung notwendig ist, der höchste denkbare Sicherheitsanspruch geltend gemacht werden.
Der betroffenen Familie die Beweislast für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer Erkrankung auferlegen zu wollen, ist absolut unzumutbar. Es sind vielmehr der Hersteller und die Gesundheitsbehörden, die diesen Zusammenhang durch eine entsprechende eindeutige Forschungs- und Faktenlage ausschließen können müssen.
Dies ist auch für die meisten Menschen einsichtig, denen die Gesundheit der Bevölkerung und vor allem der eigenen Kinder mehr am Herzen liegt als die von Lobbyisten diktierte (ver)öffentlich(t)e Meinung. Meiner Ansicht nach ist die zu beobachtende Gleichschaltung der Mainstream-Medien in dieser Frage mehr als beunruhigend.
Den kausalen Zusammenhang nachzuweisen, ist tatsächlich, wie viele Impfkritiker seit Jahrzehnten beklagen, bei keinem Impfstoff wirklich möglich, weil dazu die entsprechenden Daten fehlen:
Die Zulassungsstudien sind in der Regel viel zu klein, um seltene schwere Impffolgen erfassen zu können und dadurch, dass in diesen Studien Geimpfte und Placebo-Geimpfte nicht miteinander verglichen werden, kann auch keine Aussage getroffen werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Erkrankung als Zufall oder als Impffolge gewertet werden kann.
Darüber hinaus sind die europäischen Zulassungsbedingungen für Impfstoffe wesentlich lascher als von der Öffentlichkeit bisher wahrgenommen. Wer das nicht glaubt, möge bitte in der nächsten Apotheke z. B. die „Monographie Masern“ im dort ausliegenden Europäischen Arzneibuch und die entsprechenden Richtlinien für die Impfstoffzulassung („EMEA-Guidelines“) sichten. Mehr dazu in meinem Buch „Die Masern-Lüge“ und meinem entsprechenden Vortrag auf DVD.
Ob dieses Urteil Auswirkungen auf die Impfschadensanerkennungsverfahren in Deutschland haben wird, bleibt abzuwarten. Sicherlich wird es nun in vielen Verfahren als Argument für eine Anerkennung angeführt werden.
Kommentare
Sabrina schrieb am 08.08.2017 um 16:41:03
Ich denke, dass die Justiz einen schweren Fehler macht, ärztliches Handeln zunächst als Therapie und Diagnostik zu betrachten (über die nur so la la aufgeklärt werden muss).
Da könnte doch jeder Scharlatan sich an den Menschen vergreifen und behaupten, es sei "Diagnostik", es sei "Therapie" oder es sei "Vorbeugung"/"Immunisierung".
Aber genau das geschieht ja offensichtlich, denn es fehlt schlicht am Nachweis des therapeutischen Nutzens als auch am Nachweis der Unschädlichkeit.
Gilt übrigens nicht nur für Impfungen oder Contergan oder Lipobay, sondern für sehr viele andere Behandlungen.
So sieht das übrigens aus, wenn mal eine Impfung seriös überprüft wird:
http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Tuberkul-
ose/FAQ01.html
Georg schrieb am 10.08.2017 um 18:36:02
das RKI hat mir geantwortet:
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie finden die Seite unter
http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Tuberkul-
ose/FAQ-Liste_Tuberkulose_Impfen.html?nn=2375548.-
der Link funktioniert!
Georg schrieb am 10.08.2017 um 17:05:58
die Seite gibts beim RKI leider nicht (mehr)
wie man ein noch unvollkommen ausgebildetes Immunssystem mit 12 Krankheiten -auch wenn abgemildert- konfrontieren kann ist mir schleierhaft!
Wer sein Kind nicht diesem Pharmawahn aussetzen will sollte möglichst nach dem ersten Geburtstag impfen, dann ist das Immunsystem etwas ausgereifter!
andre schrieb am 07.08.2017 um 12:43:09
Es muss erstmal bewiesen werden dass der Impfstoff NICHT dafür verantwortlich war. Was soll man denn sonst erwarten, von einem Stoff der giftig ist und Krankheiten verursacht? Getestet wird das Zeug ja sowieso nie richtig.
John schrieb am 07.08.2017 um 11:13:40
...sollte das italienische Verfassungsgericht die Impfpflicht für 10 Impfungen durchwinken,bleibt nur mehr zu hoffen,dass möglichst viele Eltern an die Tür des EUGH klopfen.
Perchtold schrieb am 07.08.2017 um 15:56:21
Du meinst doch hoffentlich nicht, nachdem die Kinder erkrankt oder verstorben sind! Es darf nie so weit kommen, dass dieses Gesetz angewendet wird!
John schrieb am 14.08.2017 um 13:35:33
@ Perchtold.
das Parlament schon, aber das Verfassungsgericht meines Wissens noch nicht. Hoffe ich liege da richtig.
Übrigens bin ich auch ein Impfgegner,und wir haben selber einen 3,5 jährigen Ungeimpften,der bis Heute weder Fiebersenker noch Antibiotikum benötigt hat. Genau darum gehts den Pharmafirmen ja. Die Südtiroler sind laut meinen Recherchen bei Impfungen und Medikamentenverbrauch absolutes Schlusslicht in Italien. Haben aber gleichzeitig die gesündeste Bevölkerung in Italien....wie passt das zusammen...
Laner Florian-Südtirol schrieb am 07.08.2017 um 14:28:06
Das italienische Parlament hat bereits am Freitag, 4.08. 2017 das Gesetz zu den 10 Pflichtimpfungen verabschiedet.
Ich hoffe, das die Impfbefürworter sich das Prozedere im EuGH vorher genau durchsehen, um vorbereitet zu sein.
Es wird viele Impfreaktionen geben!
John schrieb am 14.08.2017 um 13:27:20
...wie sieht es denn in Italien mit einem Religionswechsel aus? Meines Wissens kann man im Impfwütugen Amerika mit der Notariellen Beglaubigung eines Religionswechsels,recht einfach dieser Impfpflicht entkommen. ..
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