Allergische Reaktionen nach Impfungen stellen Kontraindikationen dar
(ht) Allergische Reaktionen nach einer Impfung stellen Kontraindikationen für weitere Impfungen dar. Ärzte, die dies nicht beachten, haften für etwaige Folgen.
Ein neues Sonderheft der Gesellschaft Pädiatrische Allergologie (GPA) geht ausführlich auf Überempfindlichkeitsreaktionen bzw. allergische Reaktionen nach Impfungen ein. Diese seien als Kontraindikationen für weitere Impfungen anzusehen. Die Entscheidung trotzdem zu impfen, sei mit äußerster Sorgfalt und im Einvernehmen mit dem Patienten und nach ausführlicher Aufklärung zu treffen.
Daraus folgt, dass ein Impfarzt, der nicht vor einer anstehenden Impfung seine Patienten ausführlich nach etwaigen Reaktionen auf vorherige Impfungen befragt, fahrlässig handelt.
Im Falle eines gesundheitlichen Schadens haftet nicht etwa der Staat bzw. das Bundesland, wie ansonsten bei einer öffentlich empfohlenen Impfung, sondern der Arzt selbst.
GPA-Sonderheft "Allergie und Impfen"
Artikel in Ärzte Zeitung online vom 22. Nov. 2017
Franz schrieb am 26.01.2018 um 16:29:40
"Diese seien als Kontraindikationen für weitere Impfungen anzusehen"
Das ist so eine (leider) etwas irreführende Darstellung:
Im Artikel steht:
"Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Verabreichung eines Impfstoffs zählen zu den Kontraindikationen für dessen erneute Anwendung. "
Richtig wäre also:
"Diese seien als Kontraindikationen für weitere Impfungen mit dem gleichen Impfstoff anzusehen"
Ein kleiner aber sehr bedeutender Unterschied
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