Neuer Gesetzesentwurf: Was hat sich konkret geändert?

Abb.
Der Entwurf des geplanten Zwangsimpfungsgesetzes wurde am 23. September 2019 dem Bundestag vorgelegt - und umfasst zusätzliche 13 Seiten. Was hat sich konkret geändert?

(ht) Ich habe jetzt mehrmals im Internet gelesen, dass die neue Fassung des Gesetzesentwurfs, die am 23. September dem Bundestag vorgelegt wurde, eine abgeschwächte Version der geplanten Maßnahmen beinhalten soll. Deshalb habe ich nun den wesentlichen Teil mit den tatsächlichen Gesetzestexten mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf verglichen, und zwar Absatz für Absatz.

Das Ergebnis: Es gibt keinen Unterschied, was die konkret geplanten Gesetzesänderungen angeht. Von einer "abgeschwächten" Version kann also keine Rede sein.

Hier nochmal alle drei Entwürfe zum selbst vergleichen:

Referentenentwurf vom 6. Mai 2019

Entwurf des Bundeskabinetts vom 17. Juli 2019

Dem Bundestag am 23. Sept. 2019 vorgelegter Entwurf


Plakat DIN A-2
Abb.


Gast schrieb am 05.10.2019 um 21:37:41

Frage an Niema Movassaat (MdB, Die Linke):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/niema-movassat/question/2019-10-04/325433

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuvez,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich Impfungen für evident wichtig und es für fahrlässig halte, wenn Eltern ihre Kinder, ohne das gesundheitliche Gründe im Einzelfall dagegen sprechen, nicht impfen lassen. Impfungen haben weltweit gefährliche Erkrankungen erheblichen zurückgehen lassen und das Leben von Millionen Menschen weltweit gerettet.

Ich teile allerdings die Bedenken, ob eine Impfflicht für Masern verfassungsmäßig ist. Es handelt sich bei dieser Pflicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, einem Grundrecht. Nun sind Grundrechtseingriffe nicht seltenes. Entscheidend ist die Frage, ob der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, ob er also hier unter Abwägung des Interesse der kollektiven Gesundheit und der Gesundheit anderer Kinder, zulässig ist oder nicht. Hierbei wird es auch auf den konkreten Gesetzentwurf und seine Sanktionen bei Nichtbefolgung der Impfflicht ankommen. Je intensiver die Strafen sind, umso eher ist eine Impfflicht ein übermäßiger Eingriff in die Freiheitssphäre und mithin verfassungswidrig. Je konkreter er jedoch auf den Schutz der Gesundheit anderer Kinder (etwa Säuglingen, die noch nicht geimpft werden können und daher darauf angewiesen sind, dass ein passiver Impfschutz hergestellt wird) abstellt und entsprechende Sanktionen beinhaltet (etwa Kita-Ausschluss bei Nichtimpfung ohne gesundheitlich-konkrete Gründe), je eher wird er verfassungsgemäß sein.

Ich werde daher meine Position hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit festlegen, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung konkret vorliegt und die Sachverständigenanhörung im Bundestag stattgefunden hat. Die Expert*innen, die dort benannt werden, werden auch Stellung zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Niema Movassat

Gast schrieb am 06.10.2019 um 01:05:58

Fahrlässig ist für mich, es über Impfungen zu wissen und es trozdem zu tun.

Daniela schrieb am 05.10.2019 um 13:53:05

Wann genau wird dieses Gesetz denn jetzt verabschiedet?! Oder reicht ein Entwurf schon aus, um Gültigkeit zu haben?

Gast schrieb am 05.10.2019 um 18:01:05

Nein, ein Entwurf der Bundesregierung (Exekutive) reicht zum Glück nicht. Für die Gesetzgebung sind Bundesrat und Bundestag zuständig. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme der Bundesregierung übersandt, Gegenäußerung scheint es noch keine zu geben. Der Kabinettsentwurf liegt beim Bundestag, am 18. Oktober wird die erste von drei Lesungen stattfinden. Zwischendrin tagt der Gesundheitsausschuss des Bundestags. Dessen Erkenntnisse werden den Entwurf sicher noch ein paar Mal verändern. Danach wird im Bundestag abgestimmt. Die absolute Mehrheit entscheidet. Fraglich ist, ob die Fraktionen gesammelt abstimmen. Das wäre eher schlecht für uns, weil CDU/CSU+SPD natürlich als Regierungsparteien mehr als 50% ausmachen. Wünschenswert wäre also eine Abstimmung ohne Fraktionszwang und auch eine namentliche Abstimmung (nicht nur bloßes Handzeichen, sondern Gang zur Urne), so dass wir später nachvollziehen können, welcher Abgeordnete sich wie verhalten hat. Nach positiver Abstimmung im Bundestag geht's nochmal zum Bundesrat, der Einspruch erheben könnte (eher unwahrscheinlich). Zuletzt hat der Bundespräsident die Möglichkeit, seine Unterschrift zu verweigern, wenn er verfassungsrechtliche Bedenken sieht. Ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz verabschiedet wird, können Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Dieses könnte den Vollzug des Gesetzes auf einstweilige Anordnung pausieren, bis eine finale Entscheidung getroffen wurde.

Noch ist nichts verloren. Aber es hilft nur, selbst aktiv zu werden und sich zu engagieren. Möglichkeiten wurden hier genug genannt.

Hans-Peter Bartos schrieb am 07.10.2019 um 18:38:51

Da die BRD nicht aufgrund des Volkswillens entstanden ist, ist sie samt ihrem Bundestag und ihren sonstigen Behörden kein Grundrechtträger, sondern sie ist den Grundrechten verpflichtet. Sie kann deshalb gar nicht rechtswirksam Grundrechte einschränken, sondern hat uns im Gegenteil dafür zu sorgen, dass unsere Grundrechte gewahrt werden. Das alles ist nachzulesen Genfer Abkommen IV, dem sich 1949 auch die BRD verpflichtet hat.

Jeder Abgeordnete, der für einen Impfzwang abstimmt und sich somit dafür mitverantwortlich macht, dass mittels staatlicher Gewalt durch Zufügung von gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2) verstoßen wird, verwirkt damit sein eigenes Grundrecht und muss damit rechnen, dafür haftbar gemacht zu werden. Darüber werden sich die meisten Abgeordneten nicht im Klaren sein, was sie aber natürlich nicht entlastet. Deshalb sollte alles unternommen werden, die Abgeordneten in diesem Sinne aufzuklären.

Gast schrieb am 05.10.2019 um 08:11:01

Und die neuen 13 Seiten sagen was?

schrieb am 05.10.2019 um 10:11:43

Gute Frage. Ich hab nur die reinen Gesetzestexte verglichen.

Gast schrieb am 10.10.2019 um 00:15:19

Die 13 Seiten rechtfertigen den Verstoß gegen unsere Grundrechte, wie die körperliche Unversehrtheit und auch das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung. Des weiteren werden ein paar Formulierungen geändert und ein paar Meldepflichten verändert (zB Zika Virus).
Die eventuellen Lücken für Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, werden auch im privatwirtschaftlichen Sektor geschlossen (zB. Tagesmütter, private Schulen). Personen werden zur Offenlegung ihres Impfstatus genötigt. Leitungen von Einrichtungen zB im Krankenhaus oder Kinderheim etc werden unter Androhung von Bußgeldern zur Meldung der säumigen Person gezwungen. Und es gibt die Möglichkeit, mehrfach Bußgelder zu verhängen, sowie auch Zwangsgeld.
Impfen dürfen ab Verabschiedung des Gesetzes dann auch Apotheker etc. ..Hauptsache, man bekommt die Impfung.
Von den Zwangsimpfungen betroffene Personen im deklarierten Sinne sind übrigens auch ehrenamtliche Helfer, Hausmeister, Praktikanten etc.
Für Kinder in Betreuungseinrichtungen empfiehlt die STIKO ab dann, den Masernimpfschutz ab dem 9. Monat und die zweite Impfung bis zum 2. Lebensjahr ( sonst 11-14 Monate und bis zum Ende des zweiten Lebensjahres)

Es stehen noch so einige detaillierte Ungeheuerlichkeiten in diesem Entwurf. Die Erklärungen lassen jedenfall noch einiges erwarten.
Als hätten wir das nicht schon alles gehabt.
Die Impf-Illusion Jan. 2015
von Suzanne Humphries , Roman Bystrianyk
beschreibt zB auch diesen düsteren Teil unserer Welt-Medizin-Geschichte bereits.
Hey, und wenn mich nicht alles täuscht...das klingt doch nach den Propagandareden und den Verfolgungsaufrufen des letzten Diktators in Deutschland?
Vielleicht können wir uns dann ja auch in der Kanalisation etc verstecken..und unsere Kinder..
Mich macht das SO UNGLAUBLICH WÜTEND...
Vielleicht baut man ja bereits auch wieder an den Massenlagern dieser Zeit ...für weitere Menschenversuche... Diesmal dann: IMPFEN MACHT FREI
..Und hinterher ..: hat´s mal wieder keiner gewusst...

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