Tausend Gesichter für Freie Impfentscheidung - das vierte Video
Im Rahmen der Aktion: TAUSEND GESICHTER FÜR EINE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG ist nun das vierte Video mit weiteren 11 Menschen erschienen, die sich eindeutig gegen jeden Impfzwang aussprechen. Fortsetzung folgt. Mach mit!!!...
Herzlichen Dank an die mutigen 11 Menschen, die hier öffentlich mit ihrem Gesicht für die Freie Impfentscheidung und damit für ihre Grundrechte einstehen.
Bitte teilt das Video hemmungslos in den sozialen Medien!
Das Ziel sind wenigstens Tausend Gesichter von ebenso mutigen Menschen, die wie eine Welle der Vernunft und der Freiheit durch das Internet fegen.
Das nächste Video ist bereits in Vorbereitung! Mach doch mit! Und sende Dein Video an einervontausend@impfkritik.de.
Es reichen drei Sätze, bzw. eine Aufnahme von 30 Sekunden, in denen Ihr direkt in die Kamera sprecht.
Danke auch für Euren Mut!
Euer Hans U. P. Tolzin
Playliste mit allen Tausend Gesichtern
Kommentare
Gast schrieb am 05.11.2019 um 07:17:56
Antwort von Rudolf Henke (CDU):
Antwort von Rudolf Henke (CDU)
Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,
ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 26. Oktober. Es geht darin um die öffentliche Anhörung von Verbänden und Einzelsachverständigen zum Entwurf des Masernschutzgesetzes, die der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 23. Oktober durchführte. Es freut mich, dass Sie die Videoaufzeichnung der Anhörung so aufmerksam verfolgt haben und nun nach der Auswertung seitens meiner Fraktion fragen.
Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wertet derzeit die Anhörung und alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig aus. Dazu zählen auch die schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen, die nicht zur Anhörung geladen waren. Bei dieser Prüfung sind nicht nur die verschiedenen Hinweise zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern auch zu den bereits vorliegenden 15 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu berücksichtigen. Die Anhörung hat in meinen Augen keinen Grund ergeben, den Ansatz des Gesetzentwurfes prinzipiell zu ändern. Wie bei fast jedem Gesetz wird es aber sicher noch Änderungsanträge geben, die auch angenommen werden. Für welche Forderungen aus der Anhörung sich politische Mehrheiten ergeben, wird sich nun in den weiteren Beratungen herausstellen. Meine Gedanken zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Gesetzentwurfes können Sie in meiner Antwort an Alexandra Schirm nachlesen (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudolf-henke/question/2019-10-0...).
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB
Gast schrieb am 26.10.2019 um 13:52:20
Frage an Rudolf Henke (CDU):
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudolf-henke/question/2019-10-25/326736
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