DDR 2.0? - Rechtsanwältin Bahner muss zum Verhör erscheinen
Die Rechtsanwältin Beate Bahner muss am Mittwoch, den 15. April 2020 um 13 Uhr bei der Kriminalpolizei Heidelberg erscheinen. Sie habe verbotenerweise bundesweit zu Versammlungen aufgerufen. Ich werde vor Ort sein und versuchen, ein Interview von ihr zu bekommen..
Die Rechtsanwältin Beate Bahner muss am kommenden Mittwoch, den 15. April 2020, um 13 Uhr bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in der Römerstr. 2-4, 69115 Heidelberg erscheinen.
Gegen sie wird "wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" ermittelt. Ihr wird vorgeworfen, trotz Verbot bundesweit zu Versammlungen aufgerufen zu haben.
Ich werde um 12:30 Uhr vor dem Haupteingang der Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg stehen, um meine Solidarität mit Frau Bahner zu bekunden und um ein Interview von ihr zu bekommen.
Neuester Artikel von Beate Bahner von Ostersonntag:
Kommentare
Gast schrieb am 15.04.2020 um 16:46:08
Frau Bahner muss nicht als Beschuldigte bei der Polizei erscheinen, das ist gesetzlich so verankert. Lediglich wenn jemand angeklagt oder als Zeuge bei Gericht vorgeladen wird, hat man zu erscheinen.
Gast schrieb am 14.04.2020 um 09:07:07
Zeigt Solidarität...jetzt oder vielleicht nie mehr...Sie hat sich für uns eingesetzt..jetzt sind wir dran...uns für Sie einzusetzen.
Anni schrieb am 13.04.2020 um 22:36:02
Frau Bahner wurde gestern Abend in eine Psychiatrische Einrichtung gebracht. Hier der Link zum Artikel in der RNZ: https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html
Unfassbar.
quasebart schrieb am 13.04.2020 um 21:38:17
Nein, muss sie nicht.
Sie muss lediglich vor einem Richter/Gericht erscheinen.
Gast schrieb am 13.04.2020 um 21:37:02
https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html
Oliver Lücke schrieb am 13.04.2020 um 17:28:49
Wer sich über die Entwicklungen in der Justiz wundert, der sollte sich das hier einmal durchlesen. Korruption im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seitens der Schweiz und weder die Betrugsermittlungsstelle „Fraud Alert“ des Gerichtshofes, noch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sehen eine Veranlassung, da tätig zu werden. Wenn man dann noch weiss, dass die personellen Verstrickungen zwischen Deutschland und der Schweiz im Gerichtshof doch sehr auffällig engmaschig sind, könnte man doch glatt auf Ideen kommen, warum.
https://parseundparse.wordpress.com/2019/11/24/der-fall-daniel-rietiker-und-die-irrwege-der-schweizer-justiz/
Gast schrieb am 15.04.2020 um 21:35:44
Nach ihrer Anhörung sorgt Beate Bahner für eine Überraschung: Sie tritt vor die Menge und erklärt, dass sie sich bei der Polizei entschuldigt habe. Die Verletzung am Kopf und Knie stammen von einem Fahrradsturz, den sie „besoffen“ erlitten hatte und nicht von den Polizeibeamten.
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