Bayern: Klage gegen Corona-Verordnung angenommen

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Eine von mehreren Klagen, die ein von mir beauftragter Fachanwalt in mehreren Bundesländern gegen die Landes-Corona-Verordnungen eingereicht hat, ist eine sogenannte Popularklage gegen die gesamte bayerische Corona-Verordnung. Diese Klage wurde inzwischen angenommen, wenn auch nicht im Eilverfahren. Mein Anwalt schreibt dazu:

„Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 08.05.2020 gegen 16.15 Uhr den Eilantrag gegen die dritte bayerische Corona-Verordnung im Ergebnis abgelehnt. Er hat jedoch immerhin klar zu verstehen gegeben, dass er umfassenden Prüfungsbedarf im Hauptsacheverfahren sieht. Da der Verfassungsgerichtshof bereits in seiner Eilentscheidung klar zu versehen gegeben hat, dass er die Maskenpflicht in der Fassung der dritten Verordnung als verfassungswidrig eingestuft hat und er nur deshalb von einer Außerkraftsetzung abgesehen hatte, weil wenige Tage später die vierte Verordnung in Kraft treten würde (und heute auch in Kraft getreten ist), sind wir sehr zuversichtlich, im Hauptsacheverfahren zumindest einen Teilerfolg zu erringen. Wir werden auch die vierte Corona-Verordnung zeitnah angreifen, ggf. auch erneut mit einem Eilantrag."

Entsprechende Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

Das von mir und vier weiteren Mitstreitern geführte Popularklage ist in der Hauptsache – dies hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Eilbeschluss deutlich zum Ausdruck gebracht – vollumfänglich zulässig. Wir gehen daher davon aus, dass es in eine mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren geben wird. Es sind eine ganze Reihe an Popularklagen gegen die dritte und vierte bayerische Corona-Verordnungen anhängig, jedoch nur unsere wurde bislang überhaupt zumindest im Eilverfahren beschieden. Auch gegen die neue Fassung vom 14.05.2020 werden wir Klage erheben müssen, wenn auch, zumindest bis auf Weiteres, ohne erneuten Eilantrag.

Garantien gibt es natürlich keine, aber ich sehe gute Chancen, dass wir die Corona-Verordnung in Bayern kippen können. Zumal wir das 192-seitige Gutachten aus dem Bundesinnenministerium sowie die öffentlich Stellungnahme der beteiligten externen Experten sofort nachgereicht haben.

Unser Anwalt, dessen Namen ich im Moment noch nicht öffentlich nennen will, arbeitet derzeit quasi Tag und Nacht an weiteren Schriftsätzen. Da sich fast wöchentlich die Verordnungen verändern, müssen auch diese Schriftstücke fortlaufend angepasst werden.

Die bisher eingereichten Klagen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Leider bin ich auch immer noch nicht dazu gekommen den Kontoauszug auf www.agbug.de mit den Geldein- und ausgängen zu aktualisieren, ich bitte dies zu entschuldigen und werde das so bald wie möglich nachholen.

Ihr
Hans U. P. Tolzin

Überarbeitete Version vom 15. Mai 2020


schrieb am 15.05.2020 um 13:34:00

Lieber Herr Tolzin,
gibt es auch Neuigkeiten in Bezug auf eine Klage rund um die Pflicht zur Masernimpfung?
Liebe Grüße C.D.

schrieb am 30.05.2020 um 22:15:03

Ich bitte Hilfe,damit mein Kinder wegen Impfzwang SCHUTZEN!
Danke weil ich habe euch gefunden

Manchmal ich denke Leute mit Spritze schon bei mir....

schrieb am 15.05.2020 um 16:54:17

Von meiner Seite leider (noch) nicht.
Ansonsten bitte hier nachfragen:
https://initiative-freie-impfentscheidung.de/

schrieb am 15.05.2020 um 11:09:49

Die Zeit drängt:

"Neues Dokument der Rockefeller Foundation fordert das Testen und Überwachen der gesamten US-Bevökerung"

https://www.konjunktion.info/2020/05/rockefeller-foundation-neues-dokument-fordert-das-testen-und-ueberwachen-der-gesamten-us-bevoelkerung-wegen-covid-19/#comment-17067

Gast schrieb am 15.05.2020 um 10:53:47

Gast schrieb am 15.05.2020 um 10:26:59

Ravensburg jetzt!

Demo – Wahrung der Grundrechte

SA, 16.05.2020 16:00
Parkplatz der Oberschwabenhalle
88212 Ravensburg

http://rv-jetzt.de/

Michael schrieb am 15.05.2020 um 00:25:25

Lieber Herr Tolzin,

bitte sichern sie sich auch noch dieses sensationelle Video und reichen Sie es ihrem Antrag ebenfalls nach. Vielleicht haben Sie Glück und der Richter ist christlich... und/oder kann sich mit dem Christlichen unseres Volkes bzw. mit dessen Werten auch noch ein kleines bisschen identifizieren. Es würde helfen, dass der Richter sich noch klarer werden würde, wie er in Fall Corona nur entscheiden kann... wenn auch nur ein kleines bisschen Menschlichkeit und Menschenrecht in ihm schlummern.

https://www.youtube.com/watch?v=adIENXkXU1I&feature=youtu.be

Gast schrieb am 12.06.2020 um 08:20:26

Kennen Sie noch den Titel des YouTube-Videos? Dann kann man es manchmal doch noch finden, auch, wenn es schon gelöscht wurde.

Gast schrieb am 07.06.2020 um 11:03:58

Kennen Sie noch den Titel des YouTube-Videos? Dann kann man es manchmal doch noch finden, auch, wenn es schon gelöscht wurde.

Patrycja schrieb am 26.05.2020 um 12:20:52

Hallo Michael, gibt es das Video noch irgendwo? Auf youtube wurde es gelöscht.

https://www.youtube.com/watch?v=adIENXkXU1I&feature=youtu.be

schrieb am 14.05.2020 um 20:56:36

Ich verstehe diesen Teil nicht so ganz: t. Da der Verfassungsgerichtshof bereits in seiner Eilentscheidung klar zu versehen gegeben hat, dass er die Maskenpflicht in der Fassung der dritten Verordnung als verfassungswidrig eingestuft hat und er nur deshalb von einer Außerkraftsetzung abgesehen hatte, weil wenige Tage später die vierte Verordnung in Kraft treten würde (und heute auch in Kraft getreten ist), sind wir sehr zuversichtlich, im Hauptsacheverfahren zumindest einen Teilerfolg zu erringen.

Wenn doch in der vierten die Maskenpflicht immer noch enthalten ist, muss man dann noch mal gegen die vierte Verordnung extra klagen, obwohl die Begründung lautete, dass die dritte in kürze ausläuft??? Das ist doch mies, bis man dann mit der Klage gegen die vierte durch ist, kommt schon die fünfte und wird dann wieder eigentlich als verfassungswidrig eingestuft usw. ?

Oder verstehe ich da was falsch?

GastEHH schrieb am 15.06.2020 um 21:39:18

Das verstehen Sie ganz richtig. Das ist das Ping-Pong der Verordnungsgeber mit den Anwälten.

Gast schrieb am 14.05.2020 um 21:32:00

aus dem PDF:

"..Bezogen auf die aktuell geltenden Bestimmungen kann im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens bei überschlägiger Prüfung nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularkla-geverfahren ausgegangen werden. Ob die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnah-menverordnung insgesamt oder teilweise gegen die als verletzt gerügten Grundrechte oder sonstiges Verfassungsrecht verstößt, bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen dieses Eilverfahrens nicht möglich ist..."

Gast schrieb am 14.05.2020 um 20:51:16

Das KM4-Gutachten hat doch nur 96 Seiten, was ist das für ein 192-Seiten Gutachten von dem immer die Rede ist, wo finde ich das?

Wolfgang schrieb am 14.05.2020 um 23:57:40

Ich habe auch von 82 und 86 Seiten-Versionen gehört ... könnte sich um (ein) Vorwort(e) oder Register handeln, die zT. dann fehlen.

Die 192 Seiten sind wohl Hauptdokument inklusive Anhänge, also detailliertere Nebendokumente, auf die Bezug im Hauptdokument genommen wird.

Gast schrieb am 14.05.2020 um 21:48:47

Möglicherweise ist dies hier gemeint, inkl. ds Anlagenteils

https://behoerden.blog/wp-content/uploads/2020/05/Bericht-KM4-Corona-1_geschw%C3%A4rzt.pdf

Marion schrieb am 14.05.2020 um 21:20:54

Die 92 Seiten sind eine Kurzfassung

Gast schrieb am 14.05.2020 um 21:09:11

Das Gutachten hat in Original 192 Seiten, aber es gibt auch eine "abgespeckte" Version, oder vielmehr zwei, meines Wissens. Beide so um die 80-90 Seiten. Ich habe bislang auch nur die Kurzfassung gefunden mit 83 Seiten.

Ulrike schrieb am 14.05.2020 um 20:16:05

Es wäre super, wenn es klappen würde. Dann würde wahrscheinlich die anderen in den Bundesländern auch kippen

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