Unglaubliche Spendenbereitschaft für Lockdown-Klagen
Nach meinem Spendenaufruf vom vergangenen Sonntag sind innerhalb von vier Tagen bis einschließlich gestern mehr als 28.000 Euro an Spenden für die Corona-Klagen eingegangen. Damit sind wir mit unseren Zahlungen an unserer Anwaltskanzlei auf dem aktuellem Stand und haben eine gewisse Reserve, die sicherlich innerhalb der nächsten Tage auch benötigt wird.
(Hans U. P. Tolzin, 2.7.2020) Nachdem unser Anwalt Dr. Lipinski am 18. und 19. Juni unsere Klage und Eilantrag gegen das Bayerische Infektionsschutzgesetz auf insgesamt 47 Seiten begründet hatte, teilte uns der Bayerische Verfassungsgerichts-hof (BayVerfGH) am 23. Juni mit, dass man diese Klage nachrangig behandeln werde. Die genannte Begründung war für uns nicht nachvollziehbar, zumal nicht bei einer derart brandeiligen Sache, so dass Dr. Lipinski am 26. Juni entsprechend Stellung zu dieser Ankündigung bezogen hat.
Vom Bayerischen Landtag gingen gestern eine 85-seitige Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei und heute 12 Seiten des Landtags ein, die jetzt durchgearbeitet werden müssen. Das Aktenzeichen beim BayVerfGH für all diese Vorgänge ist weiterhin Vf. 34-VII-20.
Am 22. Juni hat Dr. Lipinski auf 20 Seiten Popularklage auch gegen die inzwischen 6. Fassung der Bayerischen Corona-Verordnung erhoben.
Neue Bundestags-Petition fordert öffentliche Expertendiskussion Pro und Kontra Lockdown |
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des BayVerfGH nicht anzunehmen (AZ: 1 BvR 1356/20). Dies wurde nicht begründet und im übrigen brauche das BVerfG dies auch nicht zu begründen und auch nachträglich nicht zu erläutern. Man könne sich aber darauf verlassen, dass die Richter die Klage komplett durchgearbeitet haben. Die Entscheidung ist noch nicht online aufrufbar.
Zu den drei Richtern, die darüber entschieden haben, gehört auch neue Präsident des BVerG Stephan Harbarth. Ob seine erste Treue den Grundrechten dient, ist sicherlich eine Diskussion wert:
Harbarth trat laut Wikipedia im Alter von 16 Jahren der Jungen Union bei, und wurde dann Mitglied der CDU, Mitglied im Kreisvorstand, später stellvertretender und dann Kreisvorsitzender, Mitglied im Bezirksvorstand und im CDU-Bundesausschuss, Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg und sogar im CDU-Bundesvorstand. Seit 2009 ist er für die CDU als Abgeordneter im Bundestag und in einer ganzen Reihe von Ausschüssen tätig.
"Nebenbei" saß er im Vorstand einer großen Rechtsanwaltskanzlei, die u. a. dem VW-Konzern beim Abgasskandal vertrat. In dem Zusammenhang nahm er es im Bundestag mit der Erklärung seiner Interessenkonflikte offenbar nicht sehr genau.
2017 machte Harbarth Wahlkampf für Angela Merkel. Das Handelsblatt schreibt am 5. März 2020:
"Und als 2017 die Diskussion um diese Position begann [stellv. Präsident des BVerfG], tauchte Harbarth bei der damaligen Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion überraschend als Merkels Platznachbar auf. Die „Welt“ berichtete daraufhin, dass Harbarth offenbar „für Höheres“ auserkoren sei."
Harbarth ist ein treuer Gefolgsmann Merkels, daran besteht aus meiner Sicht nicht der geringste Zweifel. Und so ist es auch kein Wunder, dass das BVerG unter seiner Leitung nun politisch unkorrekte Kläger mit einem standardisierten Merkblatt abspeist, in dem erklärt wird, dass unsere obersten Verfassungsrichter nicht verpflichtet seien, Abweisungen von Verfassungsbeschwerden zu begründen.
Die Praxis des BVerfG, in über 95% der Fälle unbegründete Nichtannahmebeschlüsse zu erlassen, ist zwar laut Dr. Lipinski nicht neu. Dass dies aber auch bei Corona-Verfassungsbeschwerden gemacht wird, und offenbar auch nicht nur sehr selten, ist unserer Ansicht nach ein Skandal.
Harbarth wurde vom Bundesrat am 15. Mai zum Präsidenten des BVerfG gewählt. Einstimmig, wie zu besten DDR-Zeiten...
Spendenkonto:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
Kontostatus 1. Juli 2020
Saldo Spendenkonto: 14.263,28 Euro
Offene Anwaltsrechnungen: 1.020,00 Euro.
Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.
Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug
Ihr
Hans U. P. Tolzin
Kommentare
Cicero schrieb am 12.09.2020 um 01:22:25
Die Ablehnungsquote seit bestehen des BVerfG ,Nichtbegruendung usw. liegt 2019 bei 97,7 %. Das das BVerfGG das GG domiert ,also einfachgesetzliches Recht ueber hoeherwertiges Recht, ist anzunehmen.
Helena schrieb am 07.07.2020 um 09:49:28
Kann man gegen einen Herrn Harbarth dann nicht wegen 'Befangenheit' oder offensichtlichen Interessenskonflikten vorgehen? Das ist ja offensichtliches Unding, dass jemand mit dem Hintergrund im Verfassungsgericht sitzt!
Also meines Wissens kann man in "niedrigeren Ebenen" einen Richter wegen Befangenheit für ein bestimmtes Verfahren austauschen lassen - keine Ahnung ob das auch im Verfassungsgericht denkbar ist - jedenfalls sollte die Tatsache, dass wir einen Merkeltreuen Verfassungsrichter haben jeder wissen, denn damit haben ist die höchste Instanz unserer Rechtsordnung faktisch unterwandert und eingenormt - was soll man da noch denken?!
Gast schrieb am 10.07.2020 um 09:06:22
Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich in der Bevölkerung durch ihre unabhängige Arbeit mehr Vertrauen erworben als jede andere Institution in Deutschland. Lobbyisten dürfen deshalb am Richtertisch keinen Platz haben. Deshalb legen wir Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Richter am Bundesverfassungsgericht ein. Der tadellose Ruf des Gerichts ist in Gefahr.
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereitet im Fall Harbarth Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor:
https://www.staatshaftung.eu/
Gast schrieb am 05.07.2020 um 09:51:01
Erfolg – Neuaufnahme nach Umzug – Übergangsregelung gilt
Eine bayerische Gemeinde als Träger eines kommunalen Kindergartens verlangte im Falle einer Neuaufnahme eines Kindes, das umzugsbedingt zum 01.03.2020 den Kindergarten wechseln musste, den Nachweis des Masernschutzes zum 01.03.2020.
www.initiative-freie-impfentscheidung.de/erfolg-neuaufnahme-nach-umzug-uebergangsregelung-gilt/
".. „Da ihr Kind an ihrem bisherigen Wohnsitz bereits eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht hat, kommt das Gewerbeaufsichtsamt zu der Schlussfolgerung, dass diese Übergangsregelung auch auf Ihren Fall anzuwenden sei.“ .."
Gast schrieb am 04.07.2020 um 20:32:09
My Child, My Choice!- Mein Kind, Meine Entscheidung!
www.youtube.com/watch?v=aKIV9J1nAEs
https://childrenshealthdefense.org/advocacy-center/my-child-my-choice/
CHD is implementing many strategies, including legal, in an effort to defend the health of our children and obtain justice for those already injured. Your support is essential to CHD’s successful mission.
CHD setzt viele Strategien um, einschließlich rechtlicher, um die Gesundheit unserer Kinder zu verteidigen und Gerechtigkeit für die bereits Verletzten zu erlangen. Ihre Unterstützung ist für die erfolgreiche Mission von CHD von entscheidender Bedeutung.
Gast schrieb am 03.07.2020 um 23:59:29
1986: THE ACT (OFFICIAL TRAILER) 2020
www.youtube.com/watch?v=AKUwnRruyeU
Der neue Andrew Wakefield-Film. Der Film befasst sich mit den Umständen und Konsequenzen des Liability Act von 1986, einem US-amerikanischen Gesetz zum Schutz von Pharmaunternehmen, das weltweit enorme Auswirkungen hatte.
Ab 08. Juli 2020 auf
www.1986TheAct.com
Der grüne Schächter schrieb am 03.07.2020 um 11:31:23
Nach und nach kommen die Zahlen der wirklichen Opfer der letzten Monate an die Öffentlichkeit.
Die wehrlosen Kinder und Alten widerwärtig abscheulicher
Gewalttaten tragen auch die eindeutige und blutige Handschrift glühender aber auch zutiefst ignoranter Anhänger eines skurril geheiligten Lockdown - Fanatismus.
Das werden wir nie vergessen!
Realist schrieb am 02.07.2020 um 19:46:11
Das war doch klar! Was haben wir denn erwartet, dass fair gespielt wird mit gezinkten Karten? Wir geben uns dem Rechtsgedanken hin, ein großer Trugschluss! Würde es objektiv nach bestem Wissen und Gewissen zugehen, bräuchte man solche Klagen nicht. Abducken und unterm Radar schwimmen, etwas anderes bleibt uns nicht übrig. Ärzte schmieren für Impfbelege, Ordnungsamt und Polizei bestechen, Lehrern einen Umschlag zustecken, alles andere offizielle verursacht nur Nervenleiden. Das ist alles so mächtig und jeder ist abhängig von einzelnen Big-Playern. Man kann nur die Bauern schmieren um die Nachricht zum König zu ändern.
Gast schrieb am 15.09.2020 um 10:59:52
Ich meine im Verfassungsgerichtsgesetz steht zwar das das Verfassungsgericht seine Entscheidung nicht begründen muss, aber dies widerum wird über eine Auswahl verschiedener Gesetzes § gerechtfertigt.
Je nachdem welcher § verwendet wird, kann man aus dem Gesetz / Urteil eine pauschalisierte, nicht auf den Einzelfall eingehende Begründung grob ableiten. Zum Beispiel Formfehler, oder praktisch ohne Auswirkung.
Als höchstes Deutsches Gericht, wird dieses vermutlich lieber am Ende statt am Anfang der Instanzenstreiterei stehen wollen. Um sich über den Schlagabtausch der Vorinstanzen ein besseres Bild und gründlicher weniger Fehkeranfällig ein schwerwiegenderes abschließendes Urteil bilden zu können.
Ist einerseits ein Problem. andererseits, Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
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