Baden-Württemberg: Wenn Ladenbesitzer Fake-News verbreiten

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Viele Ladenbesitzer weisen Kunden, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, mit dem Hinweis ab, dass sie vom Ordnungsamt mit einem saftigen Bußgeld bedroht würden, wenn sie die Maskenpflicht nicht durchsetzen. Zumindest in Baden-Württemberg sind das jedoch Fake-News.

(Hans U. P. Tolzin) Neulich war ich in einer Bäckerei, um Brot zu kaufen. Ein Grundnahrungsmittel. Ich trug keine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Verkäuferinnen machten mich darauf aufmerksam, dass sie aufgrund der verschärften Lockdown-Bedingungen ab November darauf bestehen müssten, dass ich meine Maske trage. Auf meinen Hinweis, dass ich befreit sei, bestanden sie darauf, mein Attest zu sehen.

Nun enthalten Atteste schützenswerte gesundheitliche Daten, die u. a. der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Auch ein Attest oder ein gelber Schein für den Arbeitgeber darf im Grunde keine Diagnose enthalten, sondern nur die Krankschreibung an sich bzw. die Benennung einer gesundheitlichen Ausnahme im Sinne der geltenden gesetzlichen Regelungen.

Nun sind Verkäuferinnen in einer Bäckerei sicherlich weder befugt noch qualifiziert, ein ärztliches Attest einzusehen und zu beurteilen. Darauf wies ich sie auch hin. Da ich die aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sowie den aktuellen Bußgeldkatalog immer bei mir trage, berief ich mich außerdem darauf verweisend auf die entsprechenden Ausnahmebestimmungen der Corona-Verordnung.

Daraufhin meinten sie, sie hätten klare Anweisung von der Geschäftsleitung, niemanden zu bedienen, der keine Maske trage und kein ärztliches Attest vorweisen könne.

Dies ist aus meiner Sicht eindeutig Unrecht - zumal auch unter Fachleuten sehr umstritten ist, ob in Deutschland tatsächlich eine außergewöhnliche Gefährdungslage durch ein Coronavirus vorliegt.

Ich bat die Verkäuferinnen deshalb, mich mit der Geschäftsleitung der Bäckereikette telefonisch zu verbinden. Ich sprach dann mit der Abteilungsleiterin für Qualitätssicherung und wies sie auf die Rechtslage hin.

Ich durfte dann bedient werden und die Abteilungsleiterin versprach mir, mir per Email die entsprechenden rechtlichen Regelungen zuzuschicken. Das tat sie dann auch, aber was sie mir schickte, war nur die mir bereits bekannt aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.

Dort ist jedoch nichts von einem Bußgeld für Geschäftsinhaber zu finden. Auch der entsprechende Bußgeldkatalog enthält nur ein Bußgeld für Kunden, nicht aber für Verkaufspersonal oder Geschäftsinhaber.

Darauf wies ich die Abteilungsleiterin auch hin und bat sie, mir doch bitte die entsprechenden Regelungen zuzusenden. Danach hörte ich nichts mehr von ihr, konnte aber weiter in der Bäckerei einkaufen. Zumindest vorerst...

Um den rechtlichen Sachverhalt zu klären, rief ich schließlich beim Leiter des Ordnungsamtes meiner Stadt an. Dieser bestätigte mir, dass es in Baden-Württemberg tatsächlich kein Bußgeld für Nichtdurchsetzung der Maskenpflicht gebe und dass er den Eindruck habe, dass viele Geschäftsleute versuchen, Diskussionen mit ihren Kunden aus dem Weg zu gehen, indem sie das Ordnungsamt als Buhmann benutzen.

In Baden-Württemberg ansässige Geschäftsinhaber sind somit nicht gezwungen, die Maskenpflicht in ihren Ladengeschäften durchzusetzen. Sie können sich eben nicht auf die Corona-Verordnung und auf die Behörden berufen, sondern üben mehr oder weniger willkürlich ihr Hausrecht aus.

Menschlich gesehen ist es sicherlich verständlich, wenn Ladenbesitzer versuchen, ihre Kunden nicht zu verprellen, indem sie behördliche Autoritäten verweisen statt allein auf ihr Hausrecht. Vor dem Hintergrund des Grundgesetzes und der Grundrechte ist es jedoch inakzeptabel. Vor allem, wenn man die Konsequenzen betrachtet, wenn z. B. Geschäfte, welche Grundnahrungsmittel verkaufen, Kunden willkürlich nicht bedienen. Kunden, die sich gegen Willkür, Unrecht und ungerechtfertigte Panikmache wehren, wären in letzter Konsequenz auf Essen auf Rädern durch die Sozialdienste abhängig, um nicht zu verhungern.

Meine Empfehlung:

  1. Informieren Sie sich genauestens über die Corona-Regelungen in Ihrem Bundesland und tragen Sie einen Ausdruck immer bei sich, auch den dazugehörenden Bußgeldkatalog
     
  2. Klären Sie die tatsächlichen Regelungen und Vorgehensweisen mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt
     
  3. Weisen Sie ggf. Verkaufspersonal und Geschäftsinhaber auf die rechtliche Lage hin und fordern Sie dazu auf, sich direkt beim Ordnungsamt und/oder Gesundheitsamt zu informieren, statt einen subjektiv empfundenen behördlichen Druck ungefiltert auf die Kunden weiterzugeben

Gast schrieb am 30.11.2020 um 12:34:18

Habe gerade wieder in der Post gehört, dass die Inhaber Kunden öffentlich auf das Tragen der Maske aufmerksam machen müssen. Ansonsten wird ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro fällig. Angeblich in der Post in Empfingen so passiert.

schrieb am 29.11.2020 um 02:24:37

All this time wasted... We are nothing to the corps, govs, or even religions. We, the masses have been sacrificed for centuries, and now, we're told shopowners have the power to dictate how we breath and what we wear when we go shopping. So, your local shop is now engaged in enforcing unjust laws... dictates that DO NOT serve any FREE people. Freedom of choice is guaranteed and is NOT to be over-ridden by pseudo-scientific claims (as most of the mainstream is engaged in the war on truth) with non backing whatsoever.

Shouldn't the gov be responsible enough to have some evidence, or peer-reviewed studies, or independent research that can be validated and replicated, in order to give commands? Of course. We are FN being tread upon. Here, in the eUSA (where all the top NA ZIs were welcomed) we've been systematically narrowed down in our thinking and our means of self sufficiency due to the constant, forceful BS about 'community'. Being forced to do something for the community isn't my view on community.

If everyone stopped believing and understood that FEAR is the supreme tool for deception and control, we'd all unite and see the real enemy; they are everywhere, especially, the UN top members.

Without fear, there is no control. Our fear of death or illness is DRIVING this MADNESS. Death is part of life and I'd be willing to die in order to NOT be part of this psychotic, and manufactured reality that will come if we give in.

alex schrieb am 28.11.2020 um 14:15:04

Auch wenn nichts vom Bußgeld drin steht, bekommen Ladenbesitzer trotzdem Problene, wie dieser Edeka Markt
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.lossburg-landrat-aeussert-sich-nach-disput-in-edeka-markt.87f8e6ae-abd3-48ee-a25d-e1317ec85ac9.html

Henning schrieb am 04.12.2020 um 17:31:03

Da geht es aber um einen Marktleiter, der seine Mitarbeiter nicht zur Maskerade verdonnert hat.

Gast schrieb am 26.11.2020 um 08:20:06

Hier in Horb wird das ja auch überall behauptet. Vor allem beim Bäcker Saur. Ich habe mal gehört, dass es dazu eine Klage gegen das Ordnungsamt geben sollte. Hat sich das im Sand verlaufen ?

Gast schrieb am 25.11.2020 um 19:30:46

Hilft ja nicht viel, egal ob der Ladenbesitzer
verpflichtet ist oder nicht.

Er wird sich wohl meist einfach
auf sein eigenes Hausrecht
bzw. seinen eigenen Hygieneplan berufen,
um keinen Stress mit der Mehrheit der Kunden
zu bekommen.

Gast schrieb am 25.11.2020 um 15:15:24

Von welchem Datum ist das?
Ich habe nämlich auch vor ca. 6 Wochen mit dem Ordnungsamt telefoniert und dort sagte man mir, dass dem Ladenbesitzer sehr wohl ein Bußgeld drohe, wenn er Kunden ohne Maske nicht des Geschäftes verweise....

schrieb am 25.11.2020 um 17:23:22

Bitte nochmal nachhaken und nach der rechtlichen Grundlage fragen, unbedingt schriftlich geben lassen.
Bin gespannt...

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