Masernschutzgesetz: Übergangsfrist auf 31.12.2021 verlängert!
Am 04.03.2021 hat der Bundestag eine Verlängerung der Übergangsfrist auf den 31.12.2021 beschlossen! Der Bundesrat hat dieser Verlängerung am 26.03.2021 zugestimmt! Am 30.03.2021 wurde die Änderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 31.03.2021 in Kraft!
(Hans U. P. Tolzin, 12.04.2021) Zitat aus der IFI-Originalmeldung:
Für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen und für Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen gab es im Masernschutzgesetz eine Übergangsfrist für die Nachweispflicht (Immunität, Impfung oder Kontraindikation) bis zum 31.07.2021. Die Übergangsfrist gilt dann, wenn die Beschäftigen bzw. Betreuten beim Inkrafttreten des Gesetzes am 01.03.2020 bereits in der Einrichtung tätig waren bzw. betreut wurden.*
(...)
Kommentare
TG schrieb am 17.05.2021 um 21:57:58
Das Gesetz findet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
Hier Absatz (10)
Es wird sogar ein Verlängerung um ein weiteres Jahr angestrebt: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1001/1001-pk.html?nn=4352766#top-13
Becky schrieb am 27.04.2021 um 01:07:24
Könnte man vielleicht einen link zur betreffenden Seite im Gesetzblatt einstellen? Oder zumindest wo genau auf welcher Seite ich das finden kann??? Ich hab mich nun mehrfach durchgeklickt, kann es aber nirgends niedergeschrieben finden...
Danke!!
Gast schrieb am 23.04.2021 um 18:05:59
Die Schule sagte eines Tages, Kinder dürfen die Schule nur mit Maske betreten, später nur mit negativem Test, und später werden sie sagen nur mit ausgefülltem Impfpass. Hab die Kinder schon jetzt raus genommen. Will nicht das die Schule Geld an uns verdient, wenn sie den Kindern den Zugang zur Bildung erschwert oder verweigert.
Gast schrieb am 30.05.2021 um 03:10:52
Was genau bedeutet das dann für unsere Kinder im Bezug auf Schulpflicht, Kindergarten etc.?! wenn ich meinen Sohn nicht einschule und Zuhause selbst unterrichte, könnte man diese Impfung(en) umgehen, ohne dass das Jugendamt vor der Tür steht?
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