Kampf um die Pressefreiheit vor dem Landgericht Stuttgart
Coronakritische Berichterstattung wird in Deutschland seit März 2020 zunehmend unterdrückt. Am 8. Nov. findet vor dem Landgericht Stuttgart eine Berufungs-verhandlung über die Frage statt, ob ein regierungs-kritischer Journalist bei Montagsspaziergängen agierende Polizeibeamte dabei so nahe filmen darf, dass man ihre Gesichter erkennen kann.
(Hans U. P. Tolzin, 10.10.2022) Am 11. Juli 2022 wurde ich vom Amtsgericht Böblingen zu 1.500 Euro Strafe verurteilt, weil ich bei Montagsspaziergängen zwei Polizeibeamte angeblich zu nah gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht hatte. Der Oberstaatsanwalt und die Richterin sahen eine Verletzung des Kunsturheberrechts der Beamten auf ihr Gesicht – obwohl diese Beamten ausnahmslos in der Öffentlichkeit agierten und teilweise sogar Masken trugen.
Wir sind in Berufung gegangen und haben nun einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht, und zwar Dienstag, der 8. November 2022, 13:30 Uhr.
Es geht in diesem Verfahren um mehr als die angebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte zweier Polizeibeamter durch die Veröffentlichung ihrer Gesichter auf Youtube. Meine Video-Berichterstattung wäre gar nicht erst notwendig gewesen, hätte die aktuelle, verfassungsrechtlich völlig entgleisende, Regierung nicht Staat in Gestalt der Polizei von Herrenberg nicht ständig versucht, die Bürger von Herrenberg daran zu hindern, ihre Grundrechte in Form eines gemeinsamen spontanen friedlichen Spaziergangs massiv einzuschränken, z. B. durch sinnbefreiten Masken- oder Abstandszwang.
Das Ziel des Verfahrens muss sein, dass das Gericht die Gefahren sieht, die unserem Rechtsstaat drohen, wenn man nicht bezüglich der Fakten, die den Corona-Maßnahmen zugrunde liegen, in eine faire und ergebnisoffene Beweisaufnahme geht.
Weitere Details über das Verfahren
Sie können die laufenden Verfahren auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
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Der Spendenfonds befindet sich derzeit bei ca. 40.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!
Aktueller Kontoauszug
Eine ausführliche Dokumentation der bisher vom AGBUG-Rechtsfonds finanzierten Verfahren finden Sie ebenfalls auf www.agbug.de unter "Lockdown-Klagen"
Kommentare
Gast schrieb am 20.10.2022 um 22:13:25
Sicher und Wirksam: Eine Zweite Meinung (2022) | Oracle Films | News Uncut
"Sicher und Wirksam: Eine Zweite Meinung" bringt Schädigungen und Todesfälle durch die COVID-19-Impfung ans Licht, und wirft auch einen umfassenden Blick auf die systemischen Mängel, die all dies offenbar ermöglicht haben. In dieser Dokumentation befassen wir uns mit der Analyse pharmazeutischer Impfstudien und mit der Rolle, die die "Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Medizinische Produkte" in Großbritannien (MHRA) bei der Regulierung dieser Produkte gespielt hat. Wir zeigen auf, wie SAGE-Verhaltenswissenschaftler die Politik beeinflusst haben, und wie die Medien und Big-Tech-Unternehmen eine freie und offene Debatte zum Impfthema unterdrückt haben.
www.youtube.com/watch?v=dIVZ5ssWB-o
www.oraclefilms.com/safeandeffective
Fridi schrieb am 20.10.2022 um 12:58:58
Ich höre immer wieder von Gruppen, die wirklich nichts davon wissen, dass es noch offene Verfassungsbeschwerden zu Masern gibt oder eine Menschenrechtsbeschwerde zu Corona.
Unter https://t.me/Masernschutzgesetz findet ihr dazu ganz viele Infos.
Gast schrieb am 15.10.2022 um 20:29:35
Nebenwirkungen der Covid Impfungen
Post-Vac-Syndrom
https://nebenwirkungen-covid-impfung.org/
Gast schrieb am 12.10.2022 um 21:56:32
Herr Tolzin,
können Sie mal in Ihren Newsletter die Verlinkung zu Ihren Beiträgen richtig darstellen?
Das sieht dann immer so aus, wobei lästiger Weise jedes mal der Link unterlegt werden muß mit dem Cursor um ihn öffnen zu können >>> das geht auch Leser freundlicher ! Das nervt !
hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022101002.html
Hans U. P. Tolzin schrieb am 13.10.2022 um 11:13:47
sorry, dass Sie Probleme mit den Newsletter haben. Allerdings verstehe ich das Problem nicht ganz. Die URLs sollten in Ihrem Emailprogramm automatisch aktiviert sein, so dass die Zielseite bei Klick aufgeht.
Gast schrieb am 07.11.2022 um 23:20:50
Personen-Bilder von Versammlungen dürfen
veröffentlicht werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Sie können auch vergleichen mit Demo-Berichten und -Videos der Massenmedien. Viel Erfolg!
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