Update der AGBUG-Musterverfahren

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Der AGBUG-Rechtsfonds ist dank Ihrer zahlreichen Unterstützung derzeit ausgeglichen. Doch wie geht es weiter mit den Klagen gegen das begangene Corona-Unrecht?

(Hans U. P. Tolzin, 13.12.2023) Wie Sie vermutlich wissen, gehe ich seit April 2020 mit Hilfe des AGBUG-Rechtsfonds juristisch gegen die aus meiner Sicht verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen vor. Insgesamt wurden € 376.000 Euro an Schenkungen gesammelt und ausgegeben, vor allem für Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben werden von Beginn an auf www.agbug.de offengelegt.

Die gute Nachricht zuerst

Ich habe dank Ihrer großzügigen finanziellen Unterstützung sämtliche noch offenstehenden Anwaltsrechnungen begleichen können. Im Moment bin ich noch dabei, mit der Anwaltskanzlei Lipinski letzte noch ungeklärte kleinere Posten abzuklären, so dass der Fonds mit einem sauberen Abschluss ins neue Jahr gehen kann.

Was haben wir bisher erreicht?

Es stellt sich nun die Frage, was wir mit dieser nicht unerheblichen Summe nach 3,5 Jahren erreicht haben. Die Erfolge waren bisher sehr bescheiden, um es vorsichtig auszudrücken.

Ist es also richtig gewesen, insgesamt 21 (!) Verfahren zu starten? Einige davon hätte ich mir aus heutiger Sicht wahrscheinlich sparen können, wäre ich weniger naiv und mit etwas mehr Gelassenheit (statt heller Empörung) vorgegangen. Doch hinterher ist man natürlich immer schlauer.

Der bisher größte Erfolg war vermutlich die gerichtliche Durchsetzung einer impfkritischen Großveranstaltung in einer kommunalen Halle der Stadt Filderstadt, was es auch anderen coronamaßnahmenkritischen Veranstaltern erleichtert, sich gegen unrechtmäßige Kündigungen kommunaler Räume zu wehren.

Wie soll es jetzt weitergehen?

Der AGBUG-Fonds ist derzeit ausgeglichen, d. h. alle Schulden sind beglichen. Gleichzeitig sind jedoch auch keine Reserven für ein weiteres Vorgehen vorhanden.

Es gibt ein paar Verfahren, die liegen z. T. seit mehr als 3 Jahren in den Gerichten herum warten vor allem darauf, dass die Richter endlich damit beginnen, ihren Job zu machen.

Das gilt nicht ganz für das OLG Stuttgart, das im Mai dieses Jahres (nach drei Jahren!) meine Klage gegen die Maskenpflicht tatsächlich direkt zur Prüfung an das BVerfG Karlsruhe verwiesen hat. Dies ist sicherlich ein beachtenswerter Teilerfolg, welcher den Druck auf das BVerfG erhöht, sich aus seiner politischen Schlagseite aufzurichten.

Im Normenkontrollverfahren gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg haben wir (endlich!) vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Termin für April 2024 für eine mündliche Verhandlung bekommen. Es geht konkret um die Maskenpflicht für Verkaufspersonal in BaWü, gegen die eine Verkäuferin mit unserer Hilfe klagt. Im Eilverfahren ging dieser Fall allerdings schon zweimal vergeblich zum Bundesverfassungsgericht. Die Kosten für die Vorbereitung der Verhandlung und die Verhandlung selbst können leicht auf 20.000 Euro und mehr kommen, mit Gutachten und Zeugen.

In einem Parallelverfahren vor dem Mannheimer VGH, auch ein Normenkontrollantrag, hat uns das Gericht mitgeteilt, dass man anhand der schriftlichen Stellungnahmen ohne mündliche Verhandlung entscheiden will und wir bis Neujahr Gelegenheit zur letztlichen Stellungnahme haben. Hier muss die bisherige Argumentation noch einmal überprüft und ggf. ergänzt werden. Auch hier wären mit weiteren anwaltlichen Kosten von wenigstens 1000 Euro zu rechnen.

Weitere Verfahren liegen seit bis zu 3 Jahren im Hauptsacheverfahren in den Gerichten herum und sammeln Staub an.

Einerseits finde ich es wichtig, den Druck auf die Gerichte und Entscheidungsträger aufrecht zu erhalten, um "irgendwann" eine Aufarbeitung des begangenen Unrechts zu erzwingen. Andererseits ist der Ausgang ungewiss, ebenso ungewiss, wie viel Ausdauer und Geduld wir noch aufbringen müssen, bis sich unser Rechtswesen wieder erholt.

Zudem ist die finanzielle Situation der meisten Menschen und damit auch potenzieller Spender, zunehmend angespannt. Sollte es jedoch noch genügend Menschen mit ausreichenden finanziellen Reserven geben, denen es wichtig ist, dass zumindest die aktuell akuten Verfahren weitergeführt werden, würde ich das auch tun.


Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds

Der Fonds ist derzeit ausgeglichen.

Aktueller Kontoauszug

Jede Schenkung hilft!

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de


Gast schrieb am 24.01.2024 um 22:02:22

Die jenigen die es mal kostengünstiger ohne Rechtsanwalt versuchen (Amtsgericht, Sozialgericht) haben vielleicht ähnlich merkwürdige Erfahrungen gesammelt wie ich. Eigentlich wird der eingereichte Antrag, z.B. Klage gar nicht bearbeitet. Rüge wie in der Zivielprozessordnung vorgesehen bringt auch nichts. Um zumindest über die Post einen Beweis zu haben, könnte man die Klage per Einschreiben zustellen. Leider gibt es die Post diesbezüglich auch nicht mehr. Oder seit wann bekommt man von der Post bei einem Einschreiben eine Unterschrift? Und dann noch wenn ein Gericht der Empfänger ist. Die Post dann verklagen vor dem Amtsgericht geht auch nicht. Siehe oben, das Gericht bearbeitet die Klage nicht. So sieht ein unangreifbares Bündnis aus. Man kann auch Niemanden Verantwortlichen verklagen. WEIL das ist ja der Trick. Niemand übernimmt dafür die Verantwortung.
Wo es keine Gerichte gibt, da gibt es keine Rechte.
Weiß noch irgendwer wie eine Unterschrift aussieht? Wie war das noch im Ersten Schuljahr mit Schreibschrift? Inzwischen scheint oberste Vorraussetzung von angeblicher Unterschrift, zu sein. Das man außer der Farbe nichts lesen, erkennen kann.
Wer will kann das ganz leicht Prüfen. (Aber bitte kommentierte Ausgabe ZPO dazu nehmen.) Einfach die Post AG verklagen zum Beispiel wegen einer Kleinigkeit.Letzte Einwurfeinschreiben, gab es keine Unterschrift. (Vom Postzusteller)
(

EINSCHREIBEN EINWURF

Zusteller dokumentiert Einwurf in Briefkasten bzw. Postfach
Online Sendungsverfolgung
Haftung bis 20 € bei Verlust oder Beschädigung

) Damit Streitwert maximal 20 Euro.
(Gerichtskostentabelle pauschal Berechnungsgrundlage 500 Euro. Macht ich glaube keine 40 Euro Gerichtkosten. (Ohne eventuelle Streitgegner Kosten.) (Gerichtsverfassungsgesetz)
Das Papier das man seit Jahrzehnten von der Post AG bekommt (Gab es bei der Postbehörde zuvor nicht.) Ist so wertlos und zugleich schlagkräftig, wie eine Corona Schutzverordnung.
Fällt der Groschen?
Für was bezahlt man beim zum Beispiel Einwurfeinschreiben? Und was ist wenn der Postzusteller nicht schreiben kann? Nur drei Kreuze macht? Das wisst ihr nicht. Damit wird (siehe oben) eine Klage, noch aussichtsloser.
Wenn die Gerichte gegen Künstliche Intelligenz ersetzt werden, merken wir gar nicht. Oder?

Gast schrieb am 27.12.2023 um 11:46:38

Vielen Dank für die Arbeit von AGBUG. Vielleicht kann künftig wieder am Thema MSG angeknüpft werden, mit aller notwendigen Gelassenheit.

schrieb am 27.12.2023 um 13:13:17

Am Masernschutzgesetz sind bereits andere Grundrechteträger bzw. Würdenträger (§1 Abs. 1 GG) dran. Diese Verfahren sind teuer und deshalb kann ich keine neuen Verfahren in den Fonds mehr aufnehmen, auch wenn ich mindestens genauso empört über die Arroganz der Macht bin wie jeder andere Selbstdenker. Einige Verfahren musste ich bereits aus finanziellen Gründen aufgeben und andere werden bedauerlicherweise folgen. Wenn ich letztlich auch nur einen der wichtigen Verfahren zum Erfolg führen könnte, wäre das mehr, als ich im Moment erwarte.

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