VGH Mannheim entscheidet am 11. April über Coronaverordnung

Abb.
Nach fast vier Jahren gehen die ersten Klagen gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen endlich in das Hauptsacheverfahren. So auch der vom AGBUG-Fonds unterstützte Normenkontrollantrag gegen die Coronaverordnung in Baden-Württemberg. Der mündliche Verhandlungstermin ist am 11. April 2024. Für die Finanzierung müssen wir ca. 10.000 Euro aufbringen - und sind dankbar für jede Unterstützung!

(Hans U. P. Tolzin, 25.01.2024) Im Mai 2020 klagte eine Verkäuferin aus Baden-Württemberg vor dem VGH Mannheim mit Unterstützung des AGBUG-Rechtsfonds gegen den Maskenzwang für Verkaufspersonal. Der VGH wies den Normenkontrollantrag gegen die Coronaverordnung Baden-Württembergs im Eilverfahren zurück, ohne überhaupt auf die Argumente der Klägerin einzugehen. Auch zwei Anhörungsrügen wurden abgelehnt.

Inzwischen waren wir auch zweimal vor dem BVerfG in Karlsruhe. Die erste Verfassungsbeschwerde scheint dauerhaft unbearbeitet archiviert worden zu sein, die zweite Beschwerde wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, wie das beim BVerfG bei politisch unerwünschten Klagen inzwischen wohl üblich ist.

Aus Kostengründen verzichten wir Mitte 2021 auf die Fortführung des Eilverfahrens und auf eine weitere Verfassungsbeschwerde und warteten auf das Hauptsache verfahren.

Am 1. Juni 2023, also nach über drei Jahren, ging der VGH schließlich endlich ins Hauptsacheverfahren, indem er anfragte, ob wir die Anträge aufrecht erhalten wollen. Dies wird von unserem Anwalt am 21. Juli bestätigt.

Die Regierung Baden-Württembergs lässt sich von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer vertreten, die laut eigener Webseite die Pharmaindustrie zu ihren besten Klienten zählt.

Die Kanzlei Oppenländer ist in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2023 der Ansicht, der Normenkontrollantrag sei unzulässig, da die Verordnungen nicht mehr in Kraft seien und keinerlei Wiederholungsgefahr bestünde. Zudem seien Maskenpflichten und andere Maßnahmen gar keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe.

Das ist natürlich beides völlig lächerlich, aber leider mussten wir in den letzten fast vier Jahren die bittere Erfahrung machen, dass die deutsche Justiz nicht mehr wirklich unabhängig von Politik und Industrieinteressen agiert.

Eigentlich hatte ich angesichts der bisherigen Erfolglosigkeit unserer Bemühungen bereits entschieden, den Rechtsfonds aufzulösen. Doch zu Weihnachten 2023 war erstmals nach langer Zeit das Konto des Fonds wieder im Plus. Zudem haben wir in diesem Verfahren am 11. April 2024 endlich einen mündlichen Verhandlungstermin vor dem VGH Mannheim.

Unsere Anwaltskanzlei war dankenswerterweise bereit, für die Vorbereitungen des Verhandlung und die Verhandlung selbst eine Pauschale zu berechnen, so dass die Kosten für den Fonds sich voraussichtlich auf maximal 10.000 Euro belaufen werden. Das ist für die meisten von uns viel Geld und angesichts der allgemein zunehmend angespannten finanziellen Lage wird es nicht leichter, es durch Schenkungen aufzubringen.

Andererseits stellt sich die Frage, ob wir es uns wirklich leisten können, den Kampf um unsere Grundrechte aufzugeben, angesichts der insgesamt vom Fonds bereits ausgegebenen Summe (etwa 370.000 Euro!) und der Möglichkeit, endlich das Unrecht der Corona-Maßnahmen juristisch aufzuarbeiten.

Wir werden also den Termin am 11. April 2024, 10 Uhr, vor dem VGH Mannheim wahrnehmen. Wer an der öffentlichen Verhandlung als Zuschauer und Zeitzeuge teilnehmen will, sollte sich über poststelle@vghmannheim.justiz.bwl.de anmelden, damit das Gericht bei entsprechendem Andrang ggf. in einen größeren Sitzungssaal wechseln kann. Irgendwelche Corona-Maßnahmen für den Aufenthalt im Gerichtsgebäude konnte ich auf der Webseite des Gerichts nicht finden.

Aktueller finanzieller Status des AGBUG-Rechtsfonds

Aktueller Kontostand

Jede Schenkung hilft!

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de



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schrieb am 18.02.2024 um 16:49:19

Verantwortungs Abschiebung

Die Regierung Baden-Württembergs lässt sich von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer vertreten, die laut eigener Webseite die Pharmaindustrie zu ihren besten Klienten zählt.

Wie weiter oben im Artikel beschrieben steht, gehört die Pharmaindustrie zu den Besten Kunden der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei.
Wenn die Rechtsanwaltskanzei damit parteiisch die Interessen der Kundschaft Pharmaindustrie vertritt, kann sie nicht die übergeordnet staatlichen Interessen vertreten. Ich würde es mit einem Befangenheitsantrag versuchen.
(Die Pharmaindustrie Behauptet das deren Produkte IMPFUNGEN gegen angebliche Krankheiten IRGENDWIE helfen. Womit die vorausgesetzte Existenz der Viren und Virenwirkungen vorrausgesetzt unterstellt wird, ohne die es keine Maskenpflicht, USW Verordnung geben könnte.)

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er

1.
in derselben Rechtssache bereits tätig geworden ist als

a)
Richter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes oder als im Vorbereitungsdienst bei diesen Personen tätiger Referendar,
b)
Schiedsrichter, Schlichter oder Mediator oder
c)
Notar, Notarvertretung, Notariatsverwalter, Notarassessor oder als im Vorbereitungsdienst bei einem Notar tätiger Referendar,

2.
in derselben Angelegenheit, mit der er bereits als Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker oder Betreuer oder in ähnlicher Funktion befasst war, gegen den Träger des von ihm verwalteten Vermögens vorgehen soll, oder
3.
in derselben Angelegenheit bereits außerhalb seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für eine andere Partei im widerstreitenden Interesse beruflich tätig geworden ist.

(2) Ein Tätigkeitsverbot gilt auch für Rechtsanwälte, die ihren Beruf gemeinschaftlich ausüben

1.
mit einem Rechtsanwalt, der nach Absatz 1 nicht tätig werden darf, oder
2.
mit einem Angehörigen eines anderen Berufs nach § 59c Absatz 1 Satz 1, dem ein Tätigwerden bei entsprechender Anwendung des Absatzes 1 untersagt wäre.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Auszug beendet
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Die gegnerische Rechtsanwaltskanzlei kann unser aller (Staats) Interessen nicht gegen die Einzelperson vertreten.

Ich frage mich auch warum hier die Staatsanwaltschaft abgeschafft und privatisiert wurde.
NUr damit ich das nicht falsch verstehe, wieviele Gesellschafter Anteile müsste man kaufen um das Urteil -über den Verkauf hoheitlicher Aufgaben- zumindest ein bisschen kaufen zu können?

Und ich bitte zu entschuldigen, manchmal bin ich total verblödet. Hat die den Staat vertretende Rechtsanwaltskanzlei überhaupt eine Prozessvollmacht vorgelegt. Welcher Rechtsanwalt ist persönlich beauftragt? Oder ist das ein Staatsgeheimnis, muss ich erst James Bond losschicken um das heraus zu bekommen?

Lest keine Krimis lest die Euch betreffenden Gerichtsakten, das ist spannender.

schrieb am 18.02.2024 um 13:57:24

Echtheitsmerkmal
Ich habe mir die Impfreport Ausgabe Nr. 132/133 von 2021 Kommen lassen, die noch auf Lager war.
Ich habe den Text noch nicht komplett durchgelesen. Mir ist auch klar das man die meterlang Aktenordner nicht in das Heft komplett unterbringen kann. So das ich mich auf die zur Einsicht frei gegebenen Kopie Unterlagen konzentriert habe. So Seite 102/103, das Schreiben vom Polizeipräsidium Ludwigsburg. In dem Schreiben wird weiterhin das Bestehen einer Coronaverordnung (zum fraglichen Zeitpunkt) glaubhaft gemacht. Für diese Aussage hat Niemand die Verantwortung übernommen. Kein Polizist, kein Rechtsanwalt Niemand. Gegen Ende des Schreibens steht dort ohne den Namen von Herrn Tolzin zu nennen "... erklärte der Wiederspruchsführer mehrfach, das er die geltende Corona-Verordnung für rechtswidrig erachte..." Man besteht in diesem Schreiben darauf das es die Coronaverordnung gibt. Das das auch unstrittig sei. Nur der nicht namentlich genannte Hans Tolzin erkennt die Coronaverordnung nicht an. KURZ Herrn Tolzin wird eine in sich widersprüchliche damit sich neutralisierende Aussage untergeschoben. Entweder es gibt die Verordnung oder es gibt sie nicht, beides geht nicht. Ganz oben auf dem Schreiben steht Polizeipräsidium Ludwigsburg Fax ...
Auf dem Schreiben ist keine Unterschrift. Es ist nur ein Fax damit eine Kopie. Es wurde nicht mit Digitaler Signatur (Unterschriftenersatz) elektronisch an Rechtsanwalt übermittelt. Darüber wurde die Verantwortung für das Schreiben unterschlagen. Ein ECHTER!!!! Rechtsanwalt hätte das sofort erkennen müssen.
Ich bewerte das folgendermaßen. Wenn ich Geld für meinen Rechtsanwalt ausgebe damit der das Rechtsanwaltsteam meiner Gegner verstärkt, dann brauche ich mich nicht zu wundern wenn ich verliere. Jetzt wurde die 46,45 Euro die man nicht als Ordnungsgeld beschrieb zurück erstattet. Damit ist die Polizei kein Betrüger. Und wie ist das mit den Rechtsanwaltskosten? Aber selbst wenn die Verwaltung der Polizei (Komisch, kein Staatsanwalt) dem Rechtsanwalt seine Arbeit bezahlte, und nicht der Verein, wurde von der eigentlich strittigen Coronaverordnung, ob es die gibt, abgelenkt. Punktsieg für die Corona Pandemie Befürworter.
Seite 38. Europäischer Menschenrechte Gerichtshof. In Strassburg das Papier teilweise in Englisch, wurde nicht mit Schreibschrift unterzeichnet. Die Buchstaben sind gut sichtbar nicht miteinander verbunden. Es gab nie eine Klage vor diesem Gerichtshof. Warum? Entzieht sich meiner Kenntnis. Falls doch, gibt es dazu das Rechtsmittel der Rüge. Aber eigentlich sollten einem Rechtsanwälte dabei behilflich sein. Wenn es die nicht mehr gibt, wundert mich nichts mehr.

schrieb am 05.02.2024 um 17:26:57

WER HAT SCHULD?
Mit welchen Folgen, Haftbarkeit?
Ich habe früher gedacht, mit Recht kenne ich mich nicht aus, das ist Sache der Rechtsanwälte. Schon wegen dem Zeitaufwand, denken vermutlich viele, so oder ähnlich.
1. Wer einen Rechtsanwalt hatte, kann den wegen Schadensersatz verklagen. Leider ist zu befürchten das die Gerichte (Amtsgericht!, Sozialgericht, Eventuell erste Instanz Arbeitsgericht) so tun als gibt es die nicht. > Dann kann man es nach Rüge mit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der Gerichte, dem Landesjustizminister versuchen. (ZPO § 295, Grundgesetzartikel 103(1) ).Art 20(3)
2. Wenn das schon alles ignoriert wird, bliebe am einfachsten und billigsten, noch eine Anzeige bei Polizei, oder Staatsanwaltschaft. Wobei ich bei der Polizei den Eindruck habe, die haben ihr Wissen aus der Tageszeitung. ZUMAL bei größeren Summen, und Landgericht, die Falle entgültig zuschnappt, denn dann ist das Landgericht zuständig und Anwaltspflicht (gute Nacht). (Findet man keinen Rechtsanwalt kann das Gericht einen bestimmen. § 3 BRAO, sonst bliebe nur selbst verteidigen, weil man keinen Zugang zum Recht hätte. Art 103)
Obwohl es nicht Sinn war dem Rechtsanwalt sein Honorar plus Kosten zurück zu klagen. Weil das vom ursprünglichen Ziel ablenkt, und weitere Täter amüsiert.
Könnten Geschädigte Entgeltverluste, oder Schmerzenzgeld wegen BGB Schikane den Untreuen Rechtsanwalt, als Anwaltshaftung einklagen. (Versuchen)
Wichtig ( https://www.rvg-rechner.de/pruefung-erfolgsaussicht-eines-rechtsmittels/)
3. WER KÖNNTE NOCH SCHULD sein?
Weil uns die Tageszeitungen, Nachrichten , auch Internetauftritt Krankenkassen oft, die Coronaverordnungspflichten einseitig angedeutet bis eingeredet haben, würde ich (falls man einen Beweis, eine alte Zeitung hat) die betreffende Zeitung wegen OWiG Belästigung der Allgemeinheit anzeigen.

Bei Arbeitgebern die Maskenpflicht verlangten Kann man den vor Arbeitsgericht, oder Amtsgericht verklagen. Ich wette, das es über die Maskenpflicht keinen Beweis gibt. Sonst sehr gut.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Was für eine Fürsorge soll das sein wenn es gar keine Coronaverordnung gab? Der Arbeitgeber muss die Betriebsvereinbarungen einsehbar machen. (§34(3) Betriebsverfassungsgesetz. §87, §77(2) Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
ABER: Wer hat Unterschrieben. / An Sonsten ob der Arbeitgeber das wissen musste, und seine Pflichten nach Treu und Glauben vernachlässigte.
Ich hoffe die Täter entkommen nicht. Dazu ist mir noch kein Urteil bekannt.

schrieb am 05.02.2024 um 10:40:27

Was ist echt???
Beispiel Coronaschutzverordnung. Ich habe noch nie eine Coronaschutzverordnung gesehen, unter der eine Unterschrift stand. Irgendwer von Euch? Rein rechtlich war alles eine Vortäuschung. Egal ob man es als arglistige Täuschung oder Betrug einordnen würde. Damit wird es sehr schwer sein in dieser Vorgehensweise -gegen "die Verordnung"- vor Gericht zu gewinnen. Wobei ich mich frage, hat irgendein Rechtsanwalt, oder Fernsehsendung darüber aufgeklärt? Ich meine ich bin als Laie (Medizin und Recht) da reingeraten. Ich kann nicht alles wissen.

Das ändert aber nichts daran, das alle Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Krankenhäuser usw am Eingang mit Maskenpflicht Zettel, Schreiben, Schilder aufgenötigt vollgeklebt waren. (Noch nie habe ich da von Arzthelferin oder Arzt eine Unterschrift drauf gesehen) Aber wenn ich mich nicht dran gehalten habe würde man (natürlich nur mündlich, ohne Unterschrift, ohne gerichtsfesten Beweis) zum Masken tragen aufgefordert. Spätestens beim zweiten "Verstoß" wird die Behandlung verweigert, bis Hausverbot errteilt. Alles ohne Unterschrift. Aber DIE LEISTUNGSVERWEIGERUNG geht ganz gut -über Macht- auch ohne Unterschrift, durchzusetzen. Das war die Hauptwaffe gegen uns.

Die Gerichte sind nicht besser. Wer hat vom Gericht ein Aktenzeichen mit Unterschrift bekommen? Ich noch nie.

Auch wer zur Polizei geht um Anzeige zu erstatten, bekommt für sich keinen Beleg darüber. Die Anzeige kann zum Papierkorb durchgereicht werden. Und auch hier keine verantwortliche Person.

Das Verfassungsgericht ist schon darüber ausgeschaltet, das die Post über die Zustellung der Post keine Unterschrift vorlegt. Auch nicht bei Einschreiben Rückschein. Zumal etwa Oktober 2022 Die Lila Rückscheinkarten mit Originalunterschrift abgeschafft wurden und es nur noch Kopien gibt. Und selbst die meistens nicht einmal.

Zudem läuft jetzt die Verjährungszeit.

Das größte Problem sehe ich darin, das die meisten Menschen die ich kenne das gar nicht wahr haben wollen Der Rest hat es oft irgendwie schon bemerkt.

In der Demokratie bestimmt die Mehrheit.
Und wenn sich die Mehrheit von reichen Täuschern noch ärmer machen läst in Geld und Gesundheit. Was bleibt dann von der Demokratie?
Das Problem ist nicht das System. Das existiert auf dem Papier zur Zeit noch.
Wenn an den Schaltstellen der Macht meistens Diebe und deren Handlanger sitzen, das ist das Problem.
Ich kenn die Antwort nicht.

Vor Jahr/en? Hatte Herr H. Tolzin ein Schreiben seiner Volksbank hier eingestellt. Wegen Kontoentzug von Coronaleugner oder so ähnlich. Die Volksbank hat den Nachnahmen der verantwortlichen Person unterschlagen. Wie man sieht, sieht es im Bankenwesen nicht besser aus.

Ich glaube das fällt zum Einen unter dem Oberbegriff Korruption, und zum Anderen unter den Oberbegriff Ignoranz. Und dann sind wir bei der Psycholgie und den verschiedenen Persönlichkeitstypen. ZB. Sachtyp, Handlungstyp, Beziehungstyp (Dietmar Friedmann).

Aber wenn Menschen von Natur aus / Lebensstrategie oberflächlich sind, dann läst sich das bisher nicht ändern.
Das scheint der Wunde Punkt zu sein.
Für die Masse kenne ich keine Lösung.
Im Einzelfall vielleicht!!!!! die Psychokinesiologie. Neurogenes Zitten, keine Ahnung bin kein Psychologe.

schrieb am 04.02.2024 um 11:43:07

Weil Impfen schnell zur Rechtsfrage wird. So nach dem Motto, ihr lasst euch jetzt freiwillig Impfen oder ihr bekommt spürbare Schwierigkeiten.
Sollte jeder der mit Gerichten zu tun hat § 138 Zivilprozessordnung kennen. ((3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht. ) Das bedeutet, das Euer Streitgegner das Recht das er gegen Euch einsetzt, frei erfinden kann. An Bundestag und an Bundesrat, und am Bundespräsidenten vorbei. Es reicht aus das Euer Rechtsanwalt "vergisst" zu wiedersprechen. Ich dachte das sollte man wissen wenn man nicht versteht warum im Urteil etwas Anderes als im Gesetz steht.

Gast schrieb am 25.01.2024 um 15:53:47

Nach 4 Jahren (Mai 2020) wird eine Klage (vielleicht) vom Gericht bearbeitet. Und vielleicht entschieden. Und ? Ist die Klägerin jetzt arbeitslos, wurde ihr erfolgreich Unrecht aufgezwungen? Man kann sich schon fragen, was ein (eventuelles) Urteil bringt.
Wenn man sich über einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Bekommen Rechtsanwälte eine Impfung, die sie immun gegen den Virus der Korruption machen? Wenn nicht sollte man durchaus auch als Laie, einmal schauen ob die Papiere vom Rechtsanwalt logisch sind, und offene Fragen ansprechen. Nur dumm, das mündliche Antworten in keinem Ordner abgeheftet werden können.
Da fällt mir gerade ein.
Der Impfausweis für die Corona Schutzimpfung , ist laut Aufschrift ausdrücklich ein Papier der WHO.
Was ist die WHO Juristisch eigentlich?
Jeden eingetragenen Tischtennisverein in Deutschland kann man verklagen.
Die WHO? Die gibt es in Deutschland nicht, in der EU auch nicht. Die haben mit uns nichts zu tun. Außer vielleicht das wir nach deren Nase tanzen.
Ich bin kein Jurist. Aber ich halte die WHO für eine Fatamorgana oder so ähnliche Illusion.

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