Hilfe, meine ungeimpfte Tochter kommt bald in den Kindergarten!

Abb.
Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine 2,5 jährige und eine 6 Monate alte Tochter und setzten uns ebenfalls seit dieser Zeit mit dem Thema Impfen auseinander. Anfangs wollten wir uns lediglich informieren, bevor wir unsere Tochter einem medizinischen Eingriff unterziehen lassen. Leider sind dadurch unsere Zweifel stark gewachsen, statt ausgeräumt zu werden.

Meine ältere Tochter soll eigentlich mit 3 Jahren in den Kindergarten kommen, was leider zum jetzigen Zeitpunkt immer unwahrscheinlicher wird. Ich melde mich bei Ihnen in der Hoffnung, dass Sie uns beraten, bzw. weiterhelfen können. Über zeitnahe Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen. D. W. mit Familie.

Antwort:

Sehr geehrter Herr W., da es im Zusammenhang mit Impfungen in Deutschland keine Rechtsicherheit (mehr) gibt, kann ich nicht wirklich raten, denn in den Amtstuben,  Gerichten, Schulen und Kindergärten herrscht reine Willkür. Selbst wenn Sie vor Gericht ziehen würden, wäre Ihre Tochter vermutlich bereits in der Schule, bevor Sie eine Entscheidung bekommen.

Eine Möglichkeit, aktiv zu werden, wäre eine Unterstützung jener Initiativen, die bereits dabei sind, Grundsatzurteile anzustreben. Da gibt es z. B. die "Initiative freie Impfentscheidung e.V.", die "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." oder die "Arbeitsgemeinschaft Masernschutzgesetz". Bei diesen Stellen können Sie sich auch über die aktuelle juristische Entwicklung auf dem Laufenden halten. Ich selbst bin beim Masernthema vor Gericht nicht aktiv.

Meine dringendste Empfehlung ist jedoch , sich mit gleichgesinnten Eltern in Ihrer Nähe zu vernetzen. Abgesehen davon, dass es ungemein stärken kann, wenn man merkt, dass man nicht alleine ist, kann aus dem Austausch möglicherweise ein individueller Lösungsweg entstehen. Eine Liste der impfkritischen Elternstammtische finden Sie auf www.impfkritik.de/stammtische.

Ich drücke Ihnen die Daumen! Viele Grüße, Hans Tolzin


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schrieb am 27.02.2024 um 11:09:56

Niemand muss sich impfen lassen. (Art 2 Grundgesetz) )Und für die Kinder sind deren Eltern zuständig. (Artikel 6 Grundgesetz BRD)
Wer meint ein Gesetz zu haben das den Impfzwang berechtigt.
(Obwohl die den Impfzwang behauptende Person unfähig ist zu beweisen das Impfen notwendig und zwingend erforderlich ist.) (Zum Beispiel fehlerhafte aber behauptete Grundlage Infektionsschutzgesetz.)

den Schützt zusätzlich § 226 Schikaneverbot Bürgerliches Gesetzbuch. Aber erst einmal muss es eine Verordnung geben (Mit Auskunft auf das Gesetz vom dem die Verordnung Gebrauch macht.) welche den Impfzwang, oder das Kindergarten Betretungsverbot beweist.(weil das Personal das so will, oder weil nicht geimpft, nicht Zähne geputzt usw.)

Ohne diese Verordnung (Impfzwang wie auch immer formiert. Direkt indirekt...) ist es nur eine Behauptung.

Die Person die behauptet das es dieses Verordnung gibt muss diese auch beweisen. Und Vorlegen.
Und sei es die Kopie der Verordnung beglaubigt durch die Unterschrift des Kindergartenpersonals das dieses Recht durchsetzen will. Zudem muss es möglich sein die Unterschrift auf Echtheit zu überprüfen. Der Personalausweis muss vorgezeigt werden. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Berechtigtes_Interesse , https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
DENN wenn das alles nur Betrug ist. Oder Erpressung bis Nötigung. Dann muss di8e Täterperson dafür die Verantwortung übernehmen.

Verweigert die gegnerische Person die Übernahme der Verantwortung der eigenen Taten. Das ist das der Beweis dafür das ein Krimineller vor einem steht.

ABER es gibt zwei Möglichkeiten wenn die Täterperson den Weg versperrt oder sonst wie nervt.
1. Klarstellung vor Gericht. Um jeden zur Aussage zu zwingen. Über Klage. Gegen die Kindergartenleitung, bzw Gegner Person. wegen der zivilrechtlichen Verstöße wie Schikane.
2. Oder Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen der Strafrechtlichen Verstöße wie Nötigung, das einem der Zugang verweigert wird. Oder Erpressung weil man durch Impfzwang den Verkauf von Impfstoff (Hersteller) beim Kind zur Verwendung durchsetzen will. Zudem kann man die Anzeige mit Notwehr rechtfertigen. Weil man sich sonst nicht zu wehren weiß.

Geht man Vor Gericht und das Gericht unterschreibt seine Urteile/ Bescheid nicht dann beim Justizminister beschweren. Das das Gericht seine Arbeit nicht macht.

§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz
Dienstaufsicht

(1) 1Die Dienstaufsicht üben aus
1. das Justizministerium über alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie über sämtliche Staatsanwaltschaften und Vollzugsanstalten;

schrieb am 27.02.2024 um 15:50:20

Falls das Justizministerium auch nur Unsinn schreibt, weder der Justizminister noch die antwortende Person erkennbar ist. Keine Unterschrift. Könnte man entweder Anzeige wegen Untreue bei der Polizei gegen das Ministerium /Unbekannt machen. (Polizei untersteht nicht dem Justizministerium)
Oder versuchen im politischen Bereich weiter zu kommen. Den Minister über sein Abgeordneten Büro kontaktieren. Oder einen Abgeordneten seines Vertrauens kontaktieren, um Rat Unterstützung bitten.
Falls das auch nicht zum Ziel führt.
Vielleicht hat der Eine oder Andere die Möglichkeit, das in einem bald erreichbaren Wahlkampf zu thematisieren. Soziale Medien, Leserbrief Meinung Zeitung, Podiumsdiskussion Parteiveranstaltung auf Marktplatz, vielleicht hat man als Zeitungsredakteur die Möglichkeit zu einem Artikel, wenn der CHef es nicht verbietet. Vielleicht sucht die Konkurrenz noch ein Thema für Plakate bis Postwurfsendungen.

Gast schrieb am 24.02.2024 um 23:54:12

Großer Erfolg für Kritiker des sog. „Masernschutzge-setzes“ – Verwaltungsgericht Düsseldorf ordnet auf-schiebende Wirkung gegen behördliche Zwangsgeld-androhung an mit teilweiser neuer Begründung

https://t.me/Masernschutzgesetz/647


https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Grosser_Erfolg_fuer_Kritiker_des_sog._Masernschutzgesetzes_Verwaltungsgericht_Duesseldorf_ordnet_aufschiebende_Wirkung_gegen_behoerdliche_Zwangsgeldandrohung_an_mit_teilweiser_neuer_Begruendung

Gast schrieb am 22.02.2024 um 01:48:39

Völlig falsche Antwort! Wenn es notwendig ist, dann ist es natürlich das Beste, sich impfen zu lassen. Dann hat man den Stempel im Pass, den man braucht.
Und dann am besten den ganzen Mist durch die Impfung aus leiten lassen. Es gibt mittlerweile einige sehr gute Heilpraktiker, die haben ein Anti-Impfset entwickelt, meist unter Verwendung von kolonialen Elementen wie Germanium, Fulleren , Und so weiter, die leiten dann die ganzen Nano Bots und andere Fremdkörper wieder aus, und entfernen die Trennschicht zwischen Körper und Seele, was der eigentliche Zweck der Impfung war und stellen wieder vollständige Genesung und Gesundheit wieder her.
In jedem Fall hat man dann den Stempel im Pass. Und um den geht es Ja Um keine Probleme zu haben

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