Hilfe, die Behörde behauptet, unsere IUB sei gefälscht!

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"Gestern musste ich zum Gesundheitsamt, da sie das Attest im Original sehen wollen und es sich auch gleich eingescannt haben. Nun entscheiden sie über ein Bußgeld."

Frage:

Sehr geehrter Herr Tolzin, der Grund meines Anschreibens ist meine Unsicherheit mit dem Umgang des Gesundheitsamtes.

Ich habe für meine Söhne eine IUB mit der Begründung ihrer unzureichenden Sprachentwicklung. In dem Attest steht auf Grund von Dysgrammatismus wird von Impfungen abgeraten, bis sie 18 sind.

Gestern musste ich zum Gesundheitsamt, da sie das Attest im Original sehen wollen und es sich auch gleich eingescannt haben. Nun entscheiden sie über ein Bußgeld.

Ich soll eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben damit sie den Arzt kontaktieren können, um eine Klärung des Attests zu bekommen, da ja keine Kontraindikation ersichtlich sei.

Meine Frage ist, ob ich das unterschreiben muss – und was passiert wenn ich das nicht tue? Zum impfen zwingen können sie uns ja nicht wirklich.

Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sie können mich auch gern an jemanden verweisen denn dieser Dschungel ist kaum zu durchblicken. Herzlichen Dank für Ihre Zeit, Beste Grüße, Frau T.

Antwort:

Hallo Frau T., ich bin weder Mediziner noch Jurist, aber hier meine persönliche Meinung dazu:

  1. Den Befund eines Arztes ohne konkrete Handhabe anzuzweifeln, ist anmaßend. Aber leider sind wir Eltern gegenüber solchen anmaßenden Behörden ein wenig im Nachteil. Grundsätzlich gilt aber: Solange man Ihrem Arzt nichts nachweisen kann, kann man ihm auch nicht an den Karren fahren.

  2. Die Behörden sind überlastet und eine gute Möglichkeit, den eigenen Fall auf dem wachsenden Arbeitsstapel des zuständigen Mitarbeiters nach oben zu befördern, ist, eifrig zu reagieren. Ich persönlich würde bei so etwas auf Zeit spielen, d. h. nur dann reagieren, wenn es wirklich unausweichlich ist.

  3. Wäre ich betroffen, würde ich einer Befreiung meines Arztes von der Schweigepflicht ausschließlich auf richterliche Anordnung zustimmen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, es den impffanatischen Behörden die Werkzeuge in die Hand zu geben, mit denen sie uns - und die Ärzte unseres Vertrauens - fertigmachen können.

  4. Weichen Sie auf keinen Fall von Ihrer ursprünglichen Argumentation ab. Diskutieren Sie nicht. Rechtfertigen Sie sich nicht. Seien Sie freundlich, zeigen Sie sich grundsätzlich positiv gegenüber Impfungen, aber bleiben Sie ansonsten einsilbig und kurz angebunden. Jedes überflüssiges Wort kann Ihnen im Munde umgedreht und als Handhabe gegen Sie und Ihren Arzt verwendet werden. Halten Sie peinliches Schweigen länger aus als Ihr Gegenüber von der Behörde!

  5. Gehen Sie zu Gesprächen mit Behördenmitarbeitern niemals alleine! Nehmen Sie immer einen Zeugen mit. Nach dem Gespräch sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, für alle Fälle.

  6. Sollten Sie doch noch einen Bußgeldbescheid bekommen,  können Sie dagegen fristgerecht Widerspruch einlegen. Falls die Behörde den Druck tatsächlich aufrecht erhalten will, geht der Fall vor das Amtsgericht. Hier gibt es zunächst keinen Anwaltszwang. Allerdings ist eine Beratung zu empfehlen, damit man  vor dem Richter nicht ungeschickt argumentiert.

  7. Wie bei jeder meiner Antworten gilt: Vernetzen Sie sich mit gleichgesinnten Eltern in Ihrer Nähe!

herzliche Grüße
Ihr
Hans U. P. Tolzin


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Gast schrieb am 18.11.2024 um 13:13:42

Dazu gab es letztens ein Video von der Kanzlei Rohring mit dem Titel "Gerichte entscheiden zu Kontraindikationstest: Keine Verwerfung vom Schreibtisch aus!". Schauen Sie es sich an.

schrieb am 07.11.2024 um 19:51:11

Wann immer Behörden eine Unterschrift haben wollen, wollen sie sich eine Zustimunng zu etwas ergaunern, auf was sie keinen gesetzlichen Anspruch haben. Die ärztliche Schweigepflicht besteht. Wenn das Amt die Aufhebung der Schweigepflicht fordert, hat es vor, am Betroffenen vorbei direkt mit dem Arzt zu reden. Der Bürger weiß dann nicht, was die miteinander bequatscht haben. Daher auf keinen Fall einer Aufhebung der Schweigepflicht zustimmen. Wenn man nicht zustimmt, muss das Amt über den Bürger mit dem Arzt kommunizieren muss. So hat der Bürger vollständigen Einblick in die Kommunikation.

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