Gesundheitsamt will Masernnachweis für Tochter (13)
Ich habe eine Frage: Wie ist das jetzt mit der Maserimpfung? Das Gesundheitsamt will einen Impfnachweis von meiner Tochter, 13 Jahre! Wir impfen nicht! Wie können wir vorgehen? Dankeschön für hoffentliche Rückmeldung. Liebe Grüße, U.
Hallo Frau U., ich bin weder Mediziner noch Jurist, aber meine persönliche Meinung teile ich Ihnen natürlich gerne mit.
Zur inneren Haltung
Wir leben in einer entscheidenden Zeit, in jeder herausgefordert wird, zu sich selbst, seinen Grundrechten und zu seiner Familie zu stehen wie wohl nie zuvor. Das zentrale Merkmal dieser Zeit ist - trotz Grundgesetz und Demokratie - die fehlende Rechtssicherheit und die ausufernde Willkür der Ämter und des Justizsystems. Wir sind also mit Willkür und Unsicherheit konfrontiert.
Es ist letztlich eine spirituelle Herausforderung, denn wir müssen uns entscheiden, ob wir weiter Opfer und/oder Zuschauer bleiben wollen oder aber in unsere Kraft gehen und unseren Mann bzw. Frau stehen. Das ist aus meiner Sicht der Kern von "Spiritualität" und hat nichts "esoterisches" an sich. Dies erfordert oft eine Auseinandersetzung mit unseren tiefsten Ängsten und frühen Kindheitstraumen.
Die gute Nachricht ist, dass die meisten Menschen keine Therapie benötigen, sondern dass es reicht, sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und Schritt für Schritt ins mutige Handeln zu kommen. Je öfter Sie mutig zu sich stehen, desto mehr schwinden die Ängste. Ich habe das während der Coronakrise am eigenen Leib erlebt, denn ich bewegte mich in der Regel ohne Maske in der Öffentlichkeit.
Dabei ist der erste Schritt, sich mit den eigenen Ängsten auseinanderzusetzen und Techniken zu entwickeln, damit konstruktiv umzugehen, z. B. durch Atemtechniken und positiven Affirmationen.
Erfahrungsgemäß stehen die Chancen, das zu schaffen, umso besser, je mehr Kontakt Sie zu Gleichgesinnten pflegen, die in ähnlichen Situationen stehen oder standen.
Was die Fakten angeht:
- Ihre Tochter ist sicherlich Schülerin. Da die Schulpflicht die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht sticht, kann Ihre Tochter nicht von der Schule verwiesen werden, zumindest soweit es sich um eine staatliche oder staatlich (mit-)finanzierte Schule handelt.
- Je älter ein Mensch ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er über einen nachweisbaren Masern-Antikörpertiter verfügt. Ich selbst bin über 60 Jahre und habe einen außergewöhnlich hohen Titer, obwohl ich selber weder gegen Masern geimpft bin und laut meinen Eltern auch niemals die Masern hatte. Man nennt das "stille Feiung". Mit 13 Jahren, also in der Pubertät, könnte sehr wohl ein "ausreichender" Antikörpertiter vorliegen. Blutproben kann jeder Arzt und jeder Heilpraktiker entnehmen und an ein anerkanntes Labor schicken. Ein positives Laborergebnis sollte in der Regel als Nachweis ausreichen.
- Ist der Titer nicht ausreichend, dann schreiben Sie dem Gesundheitsamt, dass Ihre Tochter Ihres Wissens bisher keine Masern hatte, nicht geimpft ist und auch keinen nachweisbaren AK-Titer verfügt. Nach neuester, aber noch nicht ausreichend gefestigter, Rechtsprechung reicht diese Auskunft als Nachweis aus, denn ein Buß- oder gar Zwangsgeld käme einer Impfpflicht gleich, die man offiziell aber gar nicht will.
- Einem eventuellen Bußgeldbescheid sollten Sie fristgerecht widersprechen. Es bestehen gute Chancen, dass das Verfahren dann einfach eingestellt wird. Falls nicht, wird es irgendwann zu einem Termin vor dem Amtsgericht kommen. Dort können Sie sich noch ohne Anwalt verteidigen.
- Falls Sie für Ihre Tochter eine ärztliche Impfunfähigkeitsbescheinigung (IUB) vorlegen können, so stellt dies ebenfalls eine Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht dar. Allerdings sind die Gesundheitsämter gehalten, Ärzte, die diesbezüglich "auffallen", juristisch zu verfolgen, zumindest aber weitestgehend einzuschüchtern. Ein ausreichender Antikörpertiter wäre die bessere Lösung.
Wichtige Grundregeln
- Äußern Sie sich niemals impfkritisch, sondern besser sogar impfbefürwortend, aber besorgt bezüglich der Impfrisiken. Amtsärzte sind in der Regel nicht Ihre Freunde, sondern im Gegenteil, suchen nach Schwachstellen, bei denen sie bei Ihnen einhaken können.
- Zeigen Sie sich im Gegenteil zur Impfung bereit, wenn der impfende Arzt den Gesundheitszustand und die Impffähigkeit Ihrer Tochter vor der Impfung ausführlich bestätigt, inklusive ausführlichem Blutbild. Und wenn der impfende Arzt, oder der Amtsarzt oder der Amtsrichter oder irgendjemand bereit ist, die volle Haftung für eventuelle negative gesundheitliche Folgen übernimmt. Diese wären durch einen Vergleich der Blutbilder vor und nach der Impfung leicht zu dokumentieren.
- Gehen Sie zu Gesprächen mit dem Gesundheitsamt niemals allein, nehmen Sie immer einen Zeugen mit und fertigen Sie direkt nach dem Gespräch immer eine Gesprächsnotiz an
- Gesprächsstrategie: Wer sich rechtfertigt, klagt sich an, sagt das Sprichwort. Besser ist es, wenn Sie Fragen stellen, z. B. nach Garantien, Haftung, Sicherheit und Wirksamkeit. Das bringt die Gegenseite in Verlegenheit, weil sie keine Fakten haben. Dazu sollten Sie sich aber ein wenig belesen haben. Ich empfehle insbesondere mein Buch "Macht Impfen Sinn?"
Ihnen und Ihrer Tocher alles Gute!
Ihr
Hans U. P. Tolzin
Kommentare
Milia schrieb am 22.11.2024 um 20:02:18
Ich habe als Kind die 1. Grundimmunisierung gegen Masern bekommen. Als DDR Kind gab es da kaum eine Wahl. Später als es darum ging das ich schwanger werden wollte hat man mir Blut abgenommen und den Röteln Titer bestimmt. Ich weiß, dass ich die Röteln hatte trotz dessen das ich ja geimpft war. Ich hatte sie zeitgleich mit meiner Schwester. Meiner Gynäkologin war der Rötelntiter aber zu niedrig und sie impfte mich nochmal damit ich "In Ruhe" schwanger werden könne" Das muss 2001 gewesen sein.
Jahre vergingen ich bekam 4 Kinder und war mit dem 5. schwanger (2014) als ich eine seltsame Infektion bekam ich hatte Fieber und überall juckte es wie irre. Ich war zu dem Zeitpunkt etwa 7 oder 8 Monate schwanger. Ich entwickelte einen seltsamen Ausschlag. Überall waren rote Kreise. Die Ärzte fanden das so interessant und "toll" und spektakulär sowas hätten sie noch nie gesehen
Und ich denk nur ... MEIN KIND?!
Sie fotographierten, ich weinte, keiner wusste was ich hab aber sie fanden es toll. Ich durfte irgebwann heim mein Gy laß den Bericht und meinte dann .. ok, dann kucken wir mal obes irgendeine Kinderkrankheit war. Die machte eine 12 Seitige Immunitätskontrolle über weiterwegliegende Infektionen und gerade gewesene Infektionen inkl solcher Dinge wie Pfeifersches Drüsenfieber. Zurück kam ein wie gesagt 12 seitigee Bericht soweit alles normal ABER Masern Titer 0.0 und Keuchhusten 0.0
ok wir konnte dss erstmal nur zu Kenntnis nehmen. Monate später war ich beim Hausarzt der die Befunde vom Labor sah und meinte. Wir können nur nochmal ne Grundimmunisierung probieren. Und so bekam ich im Abstand von 1 Jahr nochmal 2 MRM Spritzen.
Bitte seht es mir nach ich wusste zu der Zeit nicht viel über Impfungen das ist nun 9 Jahre her. Mein Maserntiter ist heute immernoch 0.0
Ich wäre extrem neugierig ob ich im Bluttest sehen würde wenn ich mal wirklich Kontakt mit natürlichen Masern hätte.
Ich finde es immer sehr skuril wenn ich eine neue Stelle antrete muss ich auch einen Immunitätsnachweia erbringen für die Masern. Und wenn ich dann den Impfausweis auf den Tisch lege und im Kopf den 0.0 Maserntiter hab. Wie idiotisch ist dieses System?
Keuchhusten hatte ich vermutlich unterdessen da 2 meiner Kinder Keuchhusten hatten. Der mittlere direkt nach der Impfung und zwar so schlimm das der Kinderarzt ihm keine Keuchhusten impfungen mehr gegeben hat.
Gast schrieb am 22.11.2024 um 08:26:55
"Je älter ein Mensch ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er über einen nachweisbaren Masern-Antikörpertiter verfügt. Ich selbst bin über 60 Jahre und habe einen außergewöhnlich hohen Titer, obwohl ich selber weder gegen Masern geimpft bin und laut meinen Eltern auch niemals die Masern hatte. Man nennt das "stille Feiung"
Man bekommt Masernantikörper aber nicht durch zunehmendes Alter sonder durch Kontakt mit Maserviren.
In ihrer Kindheit waren Masern noch sehr stark verbreitet - die allermeisten erkrankten früher oder später (mit Tendenz zu eher früher) an Masern und manchmal gab es auch "stille" Verläufe bei denen die Masernsymptome nicht oder nur schwach ausgeprägt auftraten.
Bei einer heute 13-jährigen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie schon mal mit Masernwildviren in Kontakt kam sehr gering - und noch geringer ist die Wahrscheinlichkeit dass es dabei zu einem stillen Verlauf kam.
Mr. Black schrieb am 22.11.2024 um 10:09:10
Je länger ein Mensch lebt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass er einen nachweisbaren Maserntiter entwickelt. Mit 13 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit höher als mit 3 Jahren... Ich meine, einen Versuch ist es wert
Gast schrieb am 26.11.2024 um 17:32:53
Mecklenburg Vorpommern...
Was lange währt, wird gut. Aber ihr glaubt nicht, wie viele Nerven das kosten kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, nämlich eine sehr differenzierte Entscheidung des OLG Rostock, das beschlossen hat, die Entscheidung über ein OWi-Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über div. Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz entschieden hat. ...
https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/8120
Bitte auf Impfkritik einen Artikel darüber!
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