Neues Biologiebuch verbreitet Pharmalügen. Was kann ich tun?
Frage:
Guten Tag Herr Tolzin, ich bin Biologielehrer und habe mich damals, anders als über 90 % meiner Kolleginnen und Kollegen, gegen die sogenannte COVID-19-Impfung entschieden.
Sie können sich nicht vorstellen, was für ein Druck auf uns „ungeimpfte“ Lehrkräfte von allen Seiten ausgeübt wurde und wie stark die Ausgrenzung war.
Nun hat mir der Westermann-Verlag ein nagelneues und überarbeitetes Biologie-Buch zur Ansicht zugeschickt. Und ich muss sagen, dass ich geschockt war, was ich dort im Kapitel über Viren und Impfungen zu lesen bekam (Fotos im Anhang).
„Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode!“ möchte man mit Shakespeare sagen. Wie ist es möglich, dass ein Biologiebuch so etwas immer noch verbreitet?
Wenn man das liest, muss man ja zu dem Schluss kommen, dass die ganzen Schikanen gerechtfertigt waren!
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand von Ihnen dem Verlag schreiben könnte, um darauf hinzuweisen (eventuell untermauert mich aktuellen Informationen und Quellen), dass es sich hierbei um die Verbreitung von Fehlinformationen handelt. Viele Grüße, S.
Antwort:
Sehr geehrter Herr S., vielen Dank für den Hinweis und meinen Respekt, dass Sie während der Covid-Hysterie dem allgegenwärtigen Druck, am Gen-Experiment teilzunehmen, standgehalten haben.
Aber wäre es nicht vordringlich die Aufgabe der Biologielehrer, gegen solche Pharmalügen in Schulbüchern zu protestieren?
Warum suchen Sie sich nicht gleichgesinnte Lehrkräfte und protestieren gemeinsam, oder notfalls auch allein, nicht nur beim Verlag selbst, sondern auch beim Direktor Ihrer Schule, bei der Schulbehörde, dem Kultusministerium und den Parteien Ihres Landtags?
Ich gehe davon aus, dass dies viel mehr Gewicht hätte als der Protest "eines bekannten Impfgegners", als der ich ja von offiziellen Stellen angesehen werde.
Natürlich wäre dies kein leichter Gang für Sie und gleichgesinnte Kollegen. Aber wenn wir alle nicht JETZT dort, wo das Schicksal uns hingestellt hat, für unsere Wahrheit, unsere Grundrechte und einen von Profitinteressen des Raubtierkapitalismus unabhängigen Unterricht einstehen, wann wollen wir es dann tun?
Herzliche Grüße und toi, toi toi. Ihr Hans U. P. Tolzin.
Kommentare
Gast schrieb am 28.02.2025 um 15:20:18
Wahrheitsprüfung, ohne dem geht nichts.
Wollen wir Glauben (Dann geh in die Kirche.)
Oder wollen wir wissen (Vor Gericht ratsam.)
Für die die es bis jetzt nach über 4 Jahren noch nicht mitbekommen haben. Eine Nachhilfe in Sachen Impfen im Schnelldurchlauf. (Einzelheiten überall auf dieser Internetseite und den hier empfohlenen Büchern.)
1. Es gibt keine Impfempfehlungen (Egal zu welcher Impfung, des Robert Koch Institutes.) Und wenn ihr Arzt etwas sagt, oder Ihre Zeitung etwas sagt. Woher wissen die was sie wissen? In der Regel wird das Robert Koch Institut genannt. Und die Internetseite des RKI ist die Quelle. Vielleicht ist es aber auch nur "Allgemein anerkannt" also Bluff, gar nichts. Als Beweis den Du leicht selbst überprüfen kannst .
https://www.rki.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html
Das ist das Impressum des RKI. Da steht wer für was Verantwortlich ist. Und was steht da? Da steht das sie für alles auf der Internetseite des RKI jede Verantwortung ablehnen. Was da steht. In Klammern. !!!!!!
(
Impressum
Stand: 29.01.2025
Herausgeber
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
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Falls das RKI auf Seiten verweist, deren Inhalt Anlass zur Beanstandung gibt, bittet die Internetredaktion (über webmaster@rki.de) um Mitteilung. )
Und jetzt wisst ihr auch wie wertlos der Inhalt der anderen RKI Internetseiten ist. Wie beispielsweise dieser Seite. https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/impfen-node.html
(... Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Elimination der Masern und der Poliomyelitis sind erklärte und erreichbare Ziele nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. Für Poliomyelitis ist dieses Ziel u.a. in Europa bereits erreicht worden. ...)
Habt ihr jetzt verstanden. Warum alles auf Seiten des RKI (Wegen Impressum Aussage) Schwachsinn ist?
Was ist wenn man das nicht bemerkt hat. Die darauf aufgebauten Corona Schutzverordnungen befolgte (Oder von Polizei, oder anderen Angestellten von Arbeitgeber, Straßenbahnen usw. Sicherheitsdienst, aufgezwungen bekommen hat?)
Dazu gab es sicher einen arglistigen Tatbestand.
Schilder, Schreiben. Zeitung sowieso, Veröffentlichungen auf den Seiten der Gesundheitsminister der Länder USW.
Das ist zwar nicht rechtswirksam (Keine Unterschrift dargestellt, und im Impressum Verantwortung abgelehnt.)
ABER DAS WAR EBEN (Oder TW ist) NICHT!!!! NICHTS.
Es ist mindestens Ordnungswidrigkeiten Gesetz § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit.
Aber wenn Niemand Anzeige erstattet, dann ändert sich auch nichts. Aber bei Bundesweit 2000 fehlende Staatsanwälte, hat da vielleicht auch keiner Zeit für..
In Sachen Zivilgerichtsbarkeit könnte man auch den Verklagen der diese Verordnungen zumindest glaubhaft machte. Erst recht wenn Nachteile bei nicht Befolgung angekündigt wurden.
1. Es ist vor Gericht klüger der Gegnerischen Seite deren Unwahre Behauptungen vorzutragen nicht zu ersparen. Denn wenn der Gegner vor Gericht Lügt, dann ist das eine Straftat. Soll der sich selbst belasten.
2. Hat man den Fehler gemacht, beispielsweise vor Gericht zu behaupten das es eine Coronaschutzverordnung, Impfpflicht usw. gibt. Entweder weil man das als Laie selber (Drauf reingefallen) glaubt. Oder weil der eigene Rechtsanwalt dem Streitgegner das Lügen erspart. Weil es die Sorte von Rechtsanwalt ist, der man die Zulassung entziehen sollte. Dann kann man dennoch die Klage gewinnen. Weil
3. § 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht Zivilprozessordnung. Nach Absatz 2 und 4 Sind Sachverhalte als Wahr anerkannt, wenn dem nicht widersprochen wird. Das bedeutet. Wurde gegen eine Behörde, oder Arbeitgeber ausgesagt, das dieser sich an eine bestimmte Verordnung gehalten hat, die man für rechtswidrig hält. Und deswegen dagegen klagt. Dann hat der Richter von dieser Verordnung auszugehen Und zu Prüfen ob der Beklagte sich fehlerhaft verhalten hat.
4. Wenn die Beklagte Partei stillschweigend die Existenz der Verordnung anerkennt, dann hat er diese auch zu verantworten.
5. Oder der Beklagte bestreitet die Existenz der Verordnung, um ...
Gast schrieb am 25.02.2025 um 22:45:22
Wenn wir China 2019 einmal außen vor lassen.
Dann begann die (Angebliche) Coron Covid 19 Pandemie im Jahr 2020, als man sich irgendwann etwas vor die Nase binden sollte.
Wenn da im Infektionsschutzgesetz schon der Text stand,
.(Unten folgend) Dann war die "Pandemie" für 3 Jahre (Ende 2022) geplant.
(Natürlich um drei Ecken herum verklausuliert, damit keiner drauf kommen kann. Und ich selbst kenne den Text auch erst seit Kurzen. Ich bin kein Jurist.)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(9) Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in dieser Vorschrift und in den Vorschriften der §§ 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 im Rahmen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der in Satz 1 genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen. Die Evaluation soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt werden. Das Ergebnis der Evaluierung soll der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis.
Das müsste der Bericht sein.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf
Ich sehe das so:
1. Man wusste im Bundestag und in der Bundesregierung (Und in den Ländern. Dänemark usw. vermutlich ähnlich.) das es keine Virusgefahr Covid 19 gibt.
Deswegen gibt es auch keine Verordnung, welche das Infektionsschutzgesetz wirksam werden lässt.
2. Man nimmt sich bis zum 30 September 2022 Zeit. Um zu sehen was passiert wenn man einfach nur die Irreführung auf das Volk einprasseln läst. Massenmedien. Ärzte, Apotheken, Kaufhäuser Geschäfte, Nahverkerhrmittel, Arbeitgeber usw.
3. Aber irgendwie ist das eigene Auftreten über Masken auch irreführend.
4. Im Deutschen Bundestag findet eine von Hans Tolzin organisierte Versammlung statt. Wie man im Fernsehen sehen konnte. Mussten alle Teilnehmer die Covid 19 Pandemie anerkennen. Denn der Sitzungsleiter bluffte das Publikum an, sich an die Coronavorschriften zu halten. Sonst wird die Zuschauertribühne geräumt.
5. Wer draußen gegen Coronavorschriften Demonstrierte wurde von der Polizei daran gehindert. Üblicher weise werden solche Auseinandersetzung über Antrag auf einstweilge Verfügung statt über Klage vor Gericht geklärt, statt über Urteil, über Bescheid. Angeblich wurden dann in Berlin Demonstrationen verboten und dann von der Polizei aufgelöst (Vielleicht erinnert sich noch der Eine oder Andere) Begründet, weil zuvor gegen die Corona Schutzauflagen des Gerichts verstoßen wurde.
Das bedeutet. Keine Demonstation, die nicht letztlich die Corona Pandemie anerkennt. Sonst verboten.
Wie in dem Bericht der Bundesregierung von 2022 beschrieben steht.
Hat es in all den Jahren aber nie einen Beweis für irgend eine Wirksamkeit der Corona Schutzmaßnahmen gegeben.
Ich weiß nicht wer dem Gericht, welche Beweise vorgelegt hat, um eine Demonstation unliebsamer Meinung verbieten zu können.
Aber vielleicht hat es eine solche Gerichts Entscheidung gar nicht gegeben. Ich habe nur in den Nachrichten von dem Verbot gehört. Das Papier vom Gericht mit ????? Unterschrift habe ich bis heute nicht gesehen.
Denkbar das es gar keine rechtswirksame Gerichtsentscheidung gab.
Polizeipräsidenten sind normalerweise Juristen. Warum Demonstation dann aufgelöst wurde?
ABER:
Der Unsinn geht weiter:
Siehe Oben ein Biologiebuch mit Märchen.
Angebliche Impfpflichten die es zwar nicht gibt. Aber durchgesetzt werden. Masern, Röteln...
Aber natürlich nicht nur innerhalb dieses Themenbereichs.
Man hört die EU schafft das Bargeld ab.
Dann läuft bald jeder mit ungesundem Handy (zum Bezahlen) herum, und ist auf Schritt und Tritt überwacht.
Schlimmer kann es in China auch nicht sein.
Präsident Abraham Lincoln soll angeblich mal gesagt haben. (Nicht in Deutsch)
Mann kann einige Menschen für immer.
Und alle Menschen für begrenzte Zeit.
Aber nicht alle für immer für Dumm verkaufen.
Ich denke übersehen wurde.
Die wenigen die die Masse wachrütteln wollen (Querdenker, Impfkritiker...) denen wird massenweise nicht zugehört.
Die Presse hat denen / Masse schon Unsinn gesteckt, und die denken die wüssten schon.
Wahrheit ist schwierig
Gast schrieb am 24.02.2025 um 01:57:43
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt; dies gilt entsprechend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Fortbestehen erneut feststellt. Die Feststellung des Fortbestehens nach Satz 3 gilt als Feststellung im Sinne des Satzes 1. Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1.
die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
Soweit das Infektionsschutzgesetz:
Meine Meinung dazu:
1. Hat die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausgerufen? Wer soll das denn, mit welcher Verantwortlichkeit,
ausgerufen haben? Welche Form Juristischer Person hat die WHO? Insbesondere in Deutschland?
2. Wir haben durch die Corona Pandemie Maßnahmen massenweise Unternehmen das Geschäft vereitelt und in die Pleite getrieben. Und nachdem wir uns diesen Luxus gegönnt haben, Reden wird darüber den Staatshaushalt über Schulden zu finanzieren. Hier hätte man viele Milliarden Euro irre Verschwendung, ohne jeden Schaden einsparen können.
Wenn !!! die WHO die Corona Pandemie ausgerufen hat,
Und wir uns deswegen grundlos die Staatsfinanzen ruiniert haben.
Dann wäre ich dafür, das Deutschland (so wie die USA) aus der WHO austreten.
Was sollen wir in einem Club von Märchen Erzählern.
>Ich denke den Virus gibt es nicht.
Und die Aussage " An oder Mit Covid 19 gestorben..." Sagt irreführend umschrieben, Niemand ist an Covid 19 gestorben,.
Da ist es auch egal wieviele falsch Positive die Corona Tests angezeigt haben.
Wer an einen Motorrad Unfall (Krefeld?) gestorben ist und in die Pandemie Statistik landet, ist leider gestorben. Nur eben an keiner Krankheit. Und Impfungen schützen davor auch nicht.
Gast schrieb am 23.02.2025 um 16:29:49
Es gibt im Internet eine Übersicht, welche Schulbücher in den einzelnen Bundesländern Zugelassen sind.
https://www.bildungsserver.de/zugelassene-lernmittel-und-schulbuecher-522-de.html
Ich habe über das Suchfeld versucht bioskop SII, oder nur bioskop versucht.
Das Oben Kritisierte Buch scheint !!!! Illegal zu sein. Aber vielleicht findet irgendwer den Buchtitel doch noch.
Wird das Buch dennoch in der Schule eingeführt. Denke ich das Lehrer, Eltern, Schüler dagegen Klagen können.
Wenn man sich für einen Streitwert (Zum Beispiel Buchwert) unter 5000 Euro entscheidet ist normalerweise das Amtsgericht zuständig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht
Je nach Bundesland könnte ??? Aber laut GErichtsverfassungsgesetz auch statt Dessen ein Landgericht zuständig sein.
$ 71 Gerichtsverfassungsgesetz
(3) Der Landesgesetzgebung bleibt überlassen, Ansprüche gegen den Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörden sowie Ansprüche wegen öffentlicher Abgaben ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten ausschließlich zuzuweisen.
(Wenn es gegen die Schule geht. Wenn es gegen den Verlag geht Greift diese Einschränkung nicht.) Ich vermute aber das letztlich Niemand verbindlich die Verantwortung für die Einführung des Schulbuches übernehmen wird. = Text mit Unterschrift fehlt. Einfach Geschickter Betrug. Mann könnte das Buch einfach in die Mülltonne entsorgen. Dann einmal sehen wer einen Verklagt. Schwierig wird es wenn die Polizei kommt. Die haben oft selber keine Ahnung vom Gesetz oder tun so. (Erinnerung Hans Tolzin illegale Verhaftung und grundgesetzwiedrig Versammlung in Wohnung aufgelöst) Wenn sie so verlieren, wissen sie das eine Macht über dem Gesetz sich durchsetzt.
Städtischer Rechnungshof als Kontrollinstanz für die Schulbuchausgaben, wäre auch noch denkbar.
Wenn unklar:
Einfach vor dem Amtsgericht mit niedrigen Streitwert versuchen, um den Sachverhalt grundsätzlich, bei nachrangigem Streitwert, zu klären.
(So auch EVENTUELLE gegnerische Rechtsanwaltsgebühren reduzieren. Falls man selber ohne Rechtsanwalt macht.) (Gegner Kosten nur falls man verliert.) Zöller ZPO Kommentierte Ausgabe. Wichtig den Antrag ans Gericht richtig formulieren. Dann WEGEN. Dann die Begründung.
(Der Sachverhalt kurz Grund. Die Grundlage Kurz warum man sich im Recht sieht, Zeitraum, Und den Streitwert. Aber ganze Sätze ausfornulieren.
Meine Erfahrung mit Gerichten, insbesondere Amtsgerichten ist die, das die Gerichte sich weigern wirklich als Gericht tätig zu werden.
Das beginnt bereits damit das man bei Einschreiben Rückschein vom Empfänger keine Unterschrift bekommt.
Ist man hartnäckig, könnte man mit etwas Glück eine Eingangsbestätigung beim Besuch der Geschäftsstelle bekommen. Die kämpfen aber mit aller List gegen eine rechtliche Empfangsbestätigung. Es gibt keinen Stempel, keine Unterschrift nichts, wenn man nicht alles einzeln ausdrücklich nachfordert. Irgend einen Formfehler schieben die einem aber immer unter. Zum Beispiel Unlesbare Unterschrift, oder Siegelstempel in den Text rein gestempelt, oder Gestempelt ohne das Stempelkissen zu verwenden, so das der Stempel so trocken ist das der Stempel immer irgendwo unvollständig usw´´ist.
Die Vereitelung des Rechtsstaates geht dann mit den Briefverkehr weiter. Man bekommt ein Aktenzeichen mitgeteilt. Aber ohne Unterschrift und ohne Stempel. (Oder fehlerhafter Stempel, ZB Falsche Stadt, keine Nummer usw.,) Als nächstes folgt dann per Bescheid die Klage zurückweisung. Das war es dann.
Und weil man so ein Urteil verhindert hat. Und in der Zivielprozessordnung nur § 315 ZPO Unterschrift der Richter Für Urteile nicht für Bescheide vorgesehen ist. Bekommt man die Ablehnung nicht unterschrieben.
WICHTIG:
§ § 130 Inhalt der Schriftsätze ZPO
6.
die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie.
Grundgesetzt der BRD Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Das bedeutet. Da Du laut § 130 (6) Unterschreiben musst, ist das Gericht wegen Grundgesetz Artikel drei (1) auch zur Unterschrift verpflichtet. !!!!!!!!!!!!!
(Ein Gesetz das das offensichtlich Klar stellt gibt es leider nicht. Scheint sehr nett für Betrüger begünstigend zu sein.)
Das bedeutet. Der Gerichtsbescheid das die Klage abgewiesen ist, ist ungültig.
ABER wenn das Gericht sich beharrlich weigert Recht nach Gesetz zu sprechen, ist es egal welche Partei man mit welchen Gesetzen im Bundestag /Landtag wählt unterstützt. INTERESSIERT die Gerichte nicht.
Da bleibt dann nur noch
Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/VomAntragZurEntscheidung/vomAntragZurEntscheidung_node.html
Hat eine mündliche Verhandlung stattgefunden, wird das Urteil des Senats im Sitzungssaal öffentlich verkündet. Die Verkündung darf, anders als die mündliche Verhandlung, in Fernsehen und Rundfunk übertragen werden. Alle Entscheidungen der Senate ohne vorherige mündliche Verhandlung und die der Kammern werden als Beschlüsse den Beteiligten schriftlich übermittelt.
Das heist auch hier haben wir das Problem das an stelle von Urteilen Beschlüsse verwendet werden.
Normalerweise müssen die VON DER VERANTWORTENDEN PERSON Unterschrieben werden.
Und? Gibt es eine Unterschrift? Richter, oder Urkundsbeamten, (Hausmeister würde ich nicht Hinnehmen)
Meiner Erfahrung nach ist auch das Höchste Gericht ohne Unterschrift aktiv.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bundesgericht. Das Bundesjustizministerium als Aufsichtsbehörde Ist für den Bundesgerichtshof usw. Zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht (Siehe auch Impressum) Hat keine Aufsichtsbehörde.
https://www.bmj.de/DE/ministerium/aufgaben/aufgaben_bmj/aufgaben_bmj_node.html
• BGH, BVerwG und BFH sind unabhängig. Sie treffen all ihre Urteile und Beschlüsse ohne jeden Einfluss des BMJ. Das BMJ übt lediglich die Dienstaufsicht über die genannten Gerichte aus. Das bedeutet: Es überwacht, ob die Regeln für das Personal, die Finanzen und die Organisation eingehalten werden.
• Über die Bundesbehörden, die im Verantwortungsbereich des BMJ tätig sind, übt das BMJ neben der Dienstaufsicht auch die Rechtsaufsicht und in großen Teilen auch die Fachaufsicht aus. Rechtsaufsicht bedeutet: Kontrolle, ob alle Gesetze eingehalten werden. Fachaufsicht bedeutet: Kontrolle, ob nach politischer Auffassung zweckmäßig gehandelt wird.
• Das BMJ gibt das amtliche Verkündungsblatt des Bundes (Bundesgesetzblatt) heraus. Dort werden alle Gesetze und Verordnungen veröffentlicht, die der Bund erlässt.
Kurz:
Der Bundestag behält sich vor (Laut Grundgesetz) Selbst das Bundesverfassungsgericht zu kontrollieren.
Unklar Artikel 94 (4). Aber
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_03-245126
Artikel 44
(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
Der Bundestag entscheidet auch wer Richter wird.
Das bedeutet:
Man muss sich bei einem oder mehreren Bundestagsabgeordneten melden und dafür Werben das der / die sich dem Problem annehmen.
Man braucht 1/4 der Bundestagsabgeordneten um darüber dies durchsetzen zu können.
(Soweit in manchen Bundesländer ein Landesverfassungsgericht ebenso zulässig ist, kann man es auch dort, und bei Problemen bei Landtagsabgeordnete versuchen.
Wir haben heute 23 Febr. 2025 einen neuen Bundestag gewählt.
Die Karten sind neu gemischt.
Man kann sein Glück versuchen.
Gast schrieb am 15.02.2025 um 19:46:52
An manchen Schulen entscheidet die Lehrerkonferenz welche Bücher verwendet werden. Also die Lehrer entscheiden.
OK. Vielleicht das das hier anders. Kann auch sein das das Kultusministerium prüft und entscheidet.
Dazu folgendes.
https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/weitere-themen/lehr-und-lernmittel.html
Schulbücher
Die Zulassung von Schulbüchern ist in den Ländern unterschiedlich geregelt: Mehrheitlich bedürfen Schulbücher der Zulassung durch das zuständige Kultusministerium bzw. einer nachgeordneten Behörde. Der Genehmigung geht in der Regel ein förmliches Begutachtungsverfahren voraus. Sie wird erteilt, wenn die Bücher allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, sie lehrplankonform und didaktisch wie sprachlich geeignet sind. Außerdem dürfen sie einen bestimmen Kostenrahmen nicht überschreiten.
In einigen Ländern liegt die Zuständigkeit bei der einzelnen Schule; die Entscheidung für die Auswahl und Einführung eines Lehrbuchs trifft hier zumeist die Lehrerkonferenz oder die Fachkonferenz.
Eine Übersicht des Internetangebotes der Länder über die zugelassenen Lehr- und Lernmittel finden Sie hier bzw. auf dem Deutschen Bildungsserver.
Gast schrieb am 15.02.2025 um 01:23:11
Ein Schulbuch ist ein Sachbuch, und darüber hinaus ein Lehrbuch. Also kein Roman in dem man phantasiert.
Ich habe mal gehört, das man Fachmann /Frau sein muss, um Lehrbücher schreiben zu dürfen. Konnte entsprechende Rechtsgrundlagen leider nicht aufspüren.
In jedem Fall sollten alle Behauptungen in dem Lehrbuch mit Quellenverzeichnisse belegt sein. / Und welche Quelle wurde für die Wirksamkeit von Impfungen benannt? Gar nicht? Eine Tageszeitung? oder Robert Koch Institut das jede Verantwortung zu eigenen Aussagen ablehnt?
Wie wäre es denn mit einer (gut begründeten) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Verlag, wegen dem Buch, wegen § 118 Ordnungswidrigkeitsgesetz Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. )
Wer steht denn im Impressum als Verantwortlicher? Autor?
Oder gibt es den nicht? Nur eine Juristische Person?
Also in Betrieben ist es verbreitet, das die Betriebsgruppen insbesondere wenn Betriebs/Personalrats/... Wahlen sich nähern. Flugblätter verteilen um für die eigene Position zu Werben. Inzwischen auch manchmal ein Internetlink, wenn man nicht alles aufs Flugblatt unrterbringen kann.
Gibt es soetwas bei Schulen?
Und die Schüler?
Es wird scheinbar gerne für gutes Klima protestiert (Friday fpr Future...) Und hin und wieder gibt es Klassensprecher Wahlen. Schulklassensprecher Sitzungen. Die Elternschaft die auch gewählt wird. Da sammelt sich eines an Umfeld an, das man mit Handfeste Quellen, und verständliche Einleitungen für Ahnungslose, zur Wahrhheitsforschung einladen könnte.
Auch wenn ich die Quellen nicht mehr finde. Vielleicht erinnert sich noch der Eine Oder Andere. Die FDP hatte im Bundestag den Gesundheitsminister Lauterbach dazu aufgerufen, die Studien zur Wirksamkeit der Corona Pandemie Maßnahmen vorzulegen. Konnte der Minister nicht. Das war 2023 noch zu früh nach Jahren der Pandemie.
Dann gab es einen umfangreichen Bericht. Der längere Zeit ganz vorne auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums einsehbar war. Wenn man die schönfärberische Bewertungen übergeht, Stand da sachlich gar nichts drin.
Etwa 2023 Sollten die Impfungen ständig wiederholt werden weil sie nicht wirken.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-kubicki/fragen-antworten/warum-wollen-sie-keine-wirksamen-massnahmen-gegen-covid-19
Hier eine Coronaverordnung des Bundestags.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-allgemeinverfuegung-880610
Quellenangabe auch hier, keine.
Unterschrift , Keine
Aber das kennen wir aus ganz DEutschland ZB Vor Arztpraxen, Spielplätzen usw.
https://www.mags.nrw/impressum
https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009956.pdf
https://reitschuster.de/post/knast-fuer-impfverweigerer-freiheit-fuer-kriminelle/
https://reitschuster.de/post/frontalangriff-auf-meine-seite-paypal-sperrt-meine-konten/
https://dserver.bundestag.de/btd/20/057/2005770.pdf
https://www.stern.de/panorama/boris-reitschuster-wuetend-ueber-verbannung-aus-bundespressekonferenz-31445692.html
https://reitschuster.de/post/nach-drei-tagen-maulkorb-youtube-zieht-sperre-und-zensur-zurueck/
https://reitschuster.de/post/bhakdi-es-gibt-seit-wochen-keine-neuen-covid-19-kranken-mehr-in-deutschland/
https://reitschuster.de/post/strassenterror-gegen-die-cdu-und-die-ablenkung-laeuft-perfekt/
https://www.youtube.com/watch?v=dXCgX_wVSv8&list=WL&index=15&t=220s
Das müsste der Bericht sein.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf
Ich greife ein paar Zeilen Herraus. Die Zeigen das Die Corona Schutzmaßnahmen keine Wissensgrundlage haben, und deswegen schwerlich wissenschaftlich zu bewerten sind.
"...Die Erfüllung des Auftrags und Anspruchs durch die Evaluationskommission wurde erheblich dadurch
erschwert, dass sie zur Bewertung der auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützten Maßnahmen
erst im Nachhinein aufgefordert wurde. Ferner fehlte eine ausreichende und stringente begleitende
Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maß-
nahmenpakete zu ermöglichen. Mit dieser Einschränkung musste die Evaluationskommission und
müssen wir als Gesellschaft umgehen. Außerdem ist festzuhalten, dass die Evaluationskommission für
eine umfassende Evaluierung dieser Fragestellung weder personell ausgestattet war, noch einen aus-
reichend langen Evaluationszeitraum zur Verfügung hatte.
Trotz dieser Einschränkungen trägt die Evaluationskommission Einsichten zu den folgenden Aspekten
zusammen, die es bei der Gestaltung der künftigen Politik zu würdigen gilt: ..."
149 Seiten.
Soll heißen.
Falls sich jemand traut sich sachlich seine eigene Meinung zu bilden.
Die Corona Pandemie Maßnahmen, sind / waren kompletter Schwachsinn.
Weil es aber überall durch die Massenmedien gejagd wurde, und selbst Politiker Maske trugen, Und wenn man vertraut, und sich nicht wirklich einleisst, dann wirkte die Pandemieberichterstattung, so überzeugend, wie für die Deppen die auf Verstehen sie Spaß Fallen hereinfallen.
Und wenn in dem Schulbuch Blödsinn steht. Dann wird es schon die Wahrhheit sein. Um die nächste Pandemie Glaubwürdigkeit vorzubereiten.
Gast schrieb am 08.02.2025 um 23:23:26
Ich glaube die Herren Tolzin sind mit den Geflogenheiten im deutschen Schulsystem nicht sonderlich vertraut und können sich nicht vorstellen wie schwierig es ist gegen diesen Apparat anzugehen,sowohl gegen obere Stellen wie auch der Kollegenschaft. Es scheint eher sie wollten sich ein wenig davor drücken trotz ihrer Informationen. Ein Handeln von außerhalb ist hier unabdingbar.
MFG-Hamburg schrieb am 25.03.2025 um 20:14:29
die TODES/krebs-RATE stimmt steigend mit der IMPF-RATE des COVID19 (killer) stoffes überein.....die beweise sind insgesamt ERSCHLAGEND!!! das hauptproblem ist jedoch, als sog. STAATS ANGESTELLTE wird man aufgekündigt, gleichgültig wie wissenschaftlich die belege sind. es bleibt nur eine möglichkeit, nämlich den SCHÜLERN beide seiten der MEDIALE zu präsentieren, um dann SELBSTSTÄNDIG zu reflektieren, was richtig ist!!! jegliche ANGRIFFE können nur abgewehrt werden, solange der LEHRER das als neutralen, sachlichen UNTERRICHTSSTOFF darstellt, wie das infrage stellen von INTERESSANTEN WIDERSPRÜCHEN!!! verantwortliche oder KOLLEGEN werden zwar höchst agressiv darauf reagieren, doch solange das NEUTRAL und NICHT EMOTIONAL als reiner unterrichts stoff präsentiert wird, werden angriffe weitgehend ins LEERE laufen
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