Fehlende Gewaltenteilung in Deutschland und die Lösung
Willkürliche Hausdurchsuchungen, jahrelange Untersuchungshaft und fragwürdige Urteile sind seit der Corona-Krise in Deutschland keine Ausnahme mehr und legen einen eklatanten Mangel unseres ansonsten fantastischen Grundgesetzes offen: Eine echte Gewaltenteilung ist nicht vorgesehen. Nachfolgend meine Vorschläge zur Lösung des Problems.
Problem Nr. 1:
Staatsanwälte werden in Bund und Ländern von den Justizministern, also von Parteipolitikern, eingesetzt und sind ihnen gegenüber weisungsgebunden. Dies und die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber dem Justizminister ermöglicht den politischen Missbrauch des Rechtssystems zur Bekämpfung der parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition (siehe Corona-Krise und Ukraine-Krise).
Lösung:
Staatsanwälte werden direkt vom Volk gewählt und müssen sich von Parteipolitik fern halten.
Problem Nr. 2:
Wir haben während der Corona-Krise erleben müssen, dass Richter und Staatsanwälte direkt von der Uni in ihr Amt eingesetzt wurden. Aufgrund ihrer Jugend, Unerfahrenheit und Abhängigkeit (Amt auf Probe) sind sie politisch leicht beeinflussbar und manipulierbar.
Lösung:
Mindestalter für Richter 40 Jahre, mindestens 15 Jahre Berufserfahrung. Mindestalter für Staatsanwälte 35 Jahre, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
Problem Nr. 3
Richter werden vor allem unter dem Einfluss der Fraktionsführer der regierender Parteien bestimmt und sind somit politisch abhängig.
Lösung:
Richter müssen vom Volk gewählt werden, vom Bundesverfassungsgericht bis mindestens runter zum Landgericht. Die Judikative erhält per Grundgesetz-Änderung einen festen und ausreichenden Anteil des Bundeshaushalts.
Problem Nr. 4
Das Grundgesetz ist so lange ein Provisorium, bis ein Volksentscheid das Grundgesetz in unveränderter oder ähnlicher Form als Verfassung bestätigt. Hierzu fehlt im GG jedoch die entsprechend verbindliche Umsetzungsanordnung.
Lösung:
Das Grundgesetz per Volksentscheid zur regulären Verfassung erheben. Änderungen des Grundgesetzes müssen künftig per Volksentscheid bestätigt werden.
Problem Nr. 5
Der Verfassungsschutz ist der Exekutive untergeordnet und kann von ihr zur Unterdrückung von unliebsamer parlamentarischer oder außerparlamentarischer Opposition missbraucht werden.
Lösung:
Der Verfassungsschutz wird über Grundgesetz-Änderung der Regierung entzogen und statt dessen dem Bundesverfassungsgericht untergeordnet. Das Gleiche wird auf Landesebene eingeführt.
Problem Nr. 6
Gerichtspräsidenten werden von den regierenden Parteien eingesetzt. Das ist ein Problem, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die Karriere junger Richter haben.
Lösung:
Gerichtspräsidenten werden grundsätzlich von den betreffenden Richtern gewählt oder von den Richtern der nächst höheren Gerichtsebene eingesetzt.
Problem Nr. 7
Wir haben offensichtlich zu wenig Richter, um eine zügige und doch korrekte Rechtsprechung umzusetzen
Lösung:
Die Bezahlung der Richter muss an den Bedarf angepasst werden.
Gast schrieb am 03.07.2025 um 16:55:01
Herr Tolzin, ich kann Ihre Gedanken bez. der Gewaltenteilung teilweise nachvollziehen. Aber es ist doch so, dass die Executive schon von unseren Volksvertretern (Legislative) kontrolliert wird. Ehrlich gesagt, jeden Richter und jeden Staatsanwalt direkt vom Volk wählen zu lassen halte ich nicht nur für übertrieben, sondern schon nicht mehr für praktikabel. Dasselbe trifft auch für Volksentscheide bei Grundgesetzänderungen zu. Wir haben doch unsere Volksvertreter und bei Entscheidungen zum Grundgesetz die Notwendigkeit einer 2/3-Mehrheit.
Ich habe schon mit Leuten diskutiert, die mehr Volksentscheide wünschten. Aber selbst bei normalen Wahlen von Volksvertretern bekamen diese Leute nicht mal ihren Allerwertesten zum Wahllokal geschleppt.
Die Moral von der Geschicht: Bei allem möglichen Hinz und Kunz entscheiden zu lassen, führt nicht unbedingt zu einem besseren Ergebnis.
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