Warum sind Placebostudien nicht verbindlich vorgeschrieben?

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Placebo-kontrollierte Doppelblindstudien gelten als der Goldstandard für Zulassungsstudien, um eine möglichst wahrheitsnahe Aussage über Wirksamkeit und Sicherheit eines Impfstoffs treffen zu können. Gerade bei vorsorglichen medizinischen Eingriffen an Gesunden wie bei Impfungen wäre der höchstmögliche Qualitätsstandard für die Zulassung angebracht. Doch merkwürdigerweise sind solche Studien nirgendwo verbindlich vorgeschrieben! Was bedeutet dies für die Qualität unserer Impfstoffe?

Siehe dazu unseren Artikel in der neuesten Ausgabe des impf-report.


Volker schrieb am 16.08.2025 um 00:17:44

Um ein Medikament in DEutschland zugelassen zu bekommen gibt es seit? 40 Jahren? Eine besondere Hürde, das Medikament braucht eine umfangreiche und teure Prüfung. Konzerne lagern das glaube ich an Fremdfirmen ins Ausland aus. So das für Betrügereien oder Pfusch (warum auch immer) Das Prüfunternehmen und nicht der Hersteller verantwortlich wäre. Der Hersteller bestimmt aber wer das eventuelle zukünftige Medikament prüft. Das zuständige Bundesamt das von Aktiengewinnen unbeeinflusst ist, bestimmt nicht wer die Medikamentensubstanz prüft. Wer den Prüfauftrag haben will sollte Auftraggeber freundlich orientiert sein. Wer Gewinne gefährdet wird, denke ich, als Prüfunternehmen keine Zukunft haben. Wir haben seit (Jahrzehnten) das Problem das auch die Universitäten sich Sponsoren "Partner" aus der Wirtschaft suchen sollen. Aber wenn sie Medikamente USW verkaufen. Würden sie eine Forschung finanzieren, die beweist wie gesund Äpfel und Möhren in Bio sind? Deswegen wird Mangels Forschungsgelder der Apfel und die Möhre nie als Medikament verordnet. (Selbst wenn alle Vorrausetzungen erfüllt sind, außer eben die Teure Zulassungsstudie.) Und unabhängigen Universitäten fehlt das unabhängig staatliche Forschungsgeld. Sollte mit bescheidenen Mitteln dennoch etwas unabhängig wissenschaftliches (Doktorarbeit?) ermöglicht worden sein. Dann wird es von der Universität nicht veröffentlich. (Vor Jahren im Fernsehen gesehen. Es wird einfach behauptet muss nicht veröffentlich werden.) Das dazu nötige Gesetz kenne ich leider nicht.
So das billige Homöopathische (Komplex) Medikamente. Es schwer haben sich zu behaupten (Wobei ein wenig gibt es Ausnahmeregelungen für URALT Medikamente.)
UND JETZT DER DI(CKE HAMMER!!! Für all das Teure (Billigmedikamente verhindernde) Prüfverfahren, gibt es gar keinen Mehrwert. Denn wenn es keine Placebokontrollierte Vergleichsgruppe gibt, dann ist die Ganze Prüfung nicht für mehr Sicherheit da (Bluff) sondern für die Förderung unlauteren Wettbewerbs wie ich finde. um Reiche Unternehmen auf dem Markt vor kleine arme aber gute Entdecker, Hersteller, Medikamente Heilerfolge zu schützen.
So das Kleine Hersteller sich die FRage stellen könnten, ob die Teure Medikamenten Zulassungsprüfung, Verfassungswidrig ist, weil es (Impfstoffe) gar keine (echte) Prüfung gibt.

Gast schrieb am 05.09.2025 um 23:07:39

"So das billige Homöopathische (Komplex) Medikamente. Es schwer haben sich zu behaupten (Wobei ein wenig gibt es Ausnahmeregelungen für URALT Medikamente.)"

Für homöopathische Mittel (auch für neu entwickelte) gelten in Deutschland rechtliche Sonderregelung - solange der Hersteller darauf verzichtet eine bestimmte Wirkung zu behaupten reicht es, wenn er das Mittel registriert und er feststellt, dass es gemäß homöopathischer Lehre funktionieren müsste - ein tatsächlicher Wirkungsnachweis ist nicht notwendig (und existiert bislang auch für kein einziges homöopathisches Mittel)

Homöopathische "Komplexmittel" sind laut Samuel Hahnemann (dem Erfinder der Homöopathie) sowieso totaler Quatsch:

§ 273 „Organon der Heilkunst“ Samuel Hahnemann 6. und letzte Auflage:

In keinem Falle von Heilung ist es nöthig und deßhalb allein schon unzulässig, mehr als eine einzige, einfache Arzneisubstanz auf einmal beim Kranken anzuwenden.
Es ist nicht einzusehen, wie es nur dem mindesten Zweifel unterworfen sein könne, ob es naturgemäßer und vernünftiger sei, nur einen einzelnen, einfachen wohl gekannten Arzneistoff auf einmal in einer Krankheit zu verordnen, oder ein Gemisch von mehreren,verschiednen.
In der einzig wahren und einfachen, der einzig naturgemäßen Heilkunst, in der Homöopathie, ist es durchaus unerlaubt, dem Kranken zwei verschiedne Arzneisubstanzen auf einmal einzugeben



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