Comirnaty: Unbekannte Placebo-Zusammensetzung?

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Placebokontrollierte Doppelblindstudien gelten als der Goldstandard der Medikamentenzulassung. Sie machen allerdings nur dann Sinn, wenn das verwendete Placebo optisch nicht vom experimentellen Impfstoff zu unterscheiden ist und nachweislich weder Wirkungen noch Nebenwirkungen erzeugt. Ob dies bei der Zulassung des umstrittenen Covid-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer wirklich der Fall war, kann die zuständige deutsche Behörde bisher leider nicht beantworten.

(ht, 12.10.25) Placebokontrollierte Doppelblindstudien, obwohl angeblich der Goldstandard der Medikamentenzulassung, waren bis etwa zum Jahr 2000 die absolute Ausnahme bei Impfstoff-Zulassungsstudien. Das änderte sich erstmals mit der Zulassung der ersten HPV-Impfstoffe Ende 2006. Wie sich bei intensiven Recherchen herausstellte, wurden sowohl bei Gardasil als auch bei Cervarix Scheinplacebos verwendet, die hochgiftige Aluminiumsalze enthielten. Dies wurde erstmals 2007 in der Zeitschrift impf-report publiziert.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland eigentlich zuständig für Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen, versuchte damals mit nicht wirklich nachvollziehbaren Argumenten, die Verwendung von Scheinplacebos zu verteidigen. Als wir diese Argumentation öffentlich zerlegten, nahm man die entsprechende Stellungnahme plötzlich wieder vom Netz.

Auch die Zulassung von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) basiert den offiziellen Daten zufolge auf Placebostudien. Der Klarheit halber richtete ich am 8. August 2025 eine Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland zuständig für die Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen, welche Unterlagen der Behörde über die tatsächliche Zusammensetzung des verwendeten Placebos vorliegen.

Meiner Bitte um eine Eingangsbestätigung wurde allerding erst am Ende der maximalen Bearbeitungszeit von vier Wochen (siehe Informationsfreiheitsgesetz, IFG), entsprochen.

Heute haben wir den 12. Oktober 2025 und das PEI war also auch nach mehr als zwei Monaten nicht in der Lage, mir mitzuteilen, welche Informationen über die tatsächliche Zusammensetzung des angeblichen Placebos im Rahmen der Comirnaty-Zulassungsstudie vorliegen.

Nach 25 Jahren Erfahrung mit den für Impfungen zuständigen Bundesbehörden, dem Robert-Koch-Institut (RKI) als Bundeseuchenbehörde und dem PEI als Zulassungsbehörde, ist mein Vertrauen in diese Behörden und meine Geduld  vollständig aufgebraucht.

Mag ja sein, dass die Mitarbeiter des PEI derzeit extrem ausgelastet ist, und man aufgrund der Folgen des Covid-Impfdesasters für "dumme Anfrage" aus dem Volk und ungeliebten alternativen Medien einfach keine Zeit hat. Ich denke aber, dass seit 2000 genügend Zeit vergangen ist, personelle und finanzielle Engpässe dieser wichtigen Behörden zu beheben.

Dass dies anscheinend nicht geschehen ist, bestätigt die Erkenntnis aus den RKI-Protokollen, dass die Pandemie-Panikmache, die Lockdownmaßnahmen sowie die Impfkampagnen nicht auf Sachargumente basieren, sondern auf rein politischen und somit opportunistischen Erwägungen.

Natürlich kann ich es nicht ausschließen, dass es sich bei dem Placebo tatsächlich um eine typische physiologische Kochsalzlösung gehandelt hat, die als weitgehend neutral gegenüber dem Organismus angesehen werden kann. Aber nach all den Lügen, die uns im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen aufgetischt wurden und immer noch werden, hätten ich und meine Leser gerne Gewissheit.

Fakt ist: Das PEI ist auch nach acht Wochen nicht in der Lage, einen qualifizierten Praktikanten in ihren Datenbanken recherchieren zu lassen, um die entsprechenden Unterlagen zu finden und ihre Existenz zu kommunizieren.

Solange es dem PEI nicht gelingt, meine Zweifel durch Fakten auszuräumen, muss ich davon ausgehen, dass neben vielen anderen Aspekten der Zulassungsstudie auch beim Placebo manipuliert, d. h. bewusst gelogen wurde.

Unter diesen Umständen ist eine Impfung mit Comirnaty definitiv nicht zu empfehlen.

Wer beim PEI einmal freundlich nach dem Bearbeitungsstand fragen will, kann sich an die Email-Adresse ifg@pei.de wenden. Das Aktenzeichen meiner Anfrage ist IFG 60/25 Tolzin.


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