Comirnaty: Unbekannte Placebo-Zusammensetzung?

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Placebokontrollierte Doppelblindstudien gelten als der Goldstandard der Medikamentenzulassung. Sie machen allerdings nur dann Sinn, wenn das verwendete Placebo optisch nicht vom experimentellen Impfstoff zu unterscheiden ist und nachweislich weder Wirkungen noch Nebenwirkungen erzeugt. Ob dies bei der Zulassung des umstrittenen Covid-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer wirklich der Fall war, kann die zuständige deutsche Behörde bisher leider nicht beantworten.

(ht, 12.10.25) Placebokontrollierte Doppelblindstudien, obwohl angeblich der Goldstandard der Medikamentenzulassung, waren bis etwa zum Jahr 2000 die absolute Ausnahme bei Impfstoff-Zulassungsstudien. Das änderte sich erstmals mit der Zulassung der ersten HPV-Impfstoffe Ende 2006. Wie sich bei intensiven Recherchen herausstellte, wurden sowohl bei Gardasil als auch bei Cervarix Scheinplacebos verwendet, die hochgiftige Aluminiumsalze enthielten. Dies wurde erstmals 2007 in der Zeitschrift impf-report publiziert.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland eigentlich zuständig für Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen, versuchte damals mit nicht wirklich nachvollziehbaren Argumenten, die Verwendung von Scheinplacebos zu verteidigen. Als wir diese Argumentation öffentlich zerlegten, nahm man die entsprechende Stellungnahme plötzlich wieder vom Netz.

Auch die Zulassung von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) basiert den offiziellen Daten zufolge auf Placebostudien. Der Klarheit halber richtete ich am 8. August 2025 eine Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), in Deutschland zuständig für die Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen, welche Unterlagen der Behörde über die tatsächliche Zusammensetzung des verwendeten Placebos vorliegen.

Meiner Bitte um eine Eingangsbestätigung wurde allerding erst am Ende der maximalen Bearbeitungszeit von vier Wochen (siehe Informationsfreiheitsgesetz, IFG), entsprochen.

Heute haben wir den 12. Oktober 2025 und das PEI war also auch nach mehr als zwei Monaten nicht in der Lage, mir mitzuteilen, welche Informationen über die tatsächliche Zusammensetzung des angeblichen Placebos im Rahmen der Comirnaty-Zulassungsstudie vorliegen.

Nach 25 Jahren Erfahrung mit den für Impfungen zuständigen Bundesbehörden, dem Robert-Koch-Institut (RKI) als Bundeseuchenbehörde und dem PEI als Zulassungsbehörde, ist mein Vertrauen in diese Behörden und meine Geduld  vollständig aufgebraucht.

Mag ja sein, dass die Mitarbeiter des PEI derzeit extrem ausgelastet ist, und man aufgrund der Folgen des Covid-Impfdesasters für "dumme Anfrage" aus dem Volk und ungeliebten alternativen Medien einfach keine Zeit hat. Ich denke aber, dass seit 2000 genügend Zeit vergangen ist, personelle und finanzielle Engpässe dieser wichtigen Behörden zu beheben.

Dass dies anscheinend nicht geschehen ist, bestätigt die Erkenntnis aus den RKI-Protokollen, dass die Pandemie-Panikmache, die Lockdownmaßnahmen sowie die Impfkampagnen nicht auf Sachargumente basieren, sondern auf rein politischen und somit opportunistischen Erwägungen.

Natürlich kann ich es nicht ausschließen, dass es sich bei dem Placebo tatsächlich um eine typische physiologische Kochsalzlösung gehandelt hat, die als weitgehend neutral gegenüber dem Organismus angesehen werden kann. Aber nach all den Lügen, die uns im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen aufgetischt wurden und immer noch werden, hätten ich und meine Leser gerne Gewissheit.

Fakt ist: Das PEI ist auch nach acht Wochen nicht in der Lage, einen qualifizierten Praktikanten in ihren Datenbanken recherchieren zu lassen, um die entsprechenden Unterlagen zu finden und ihre Existenz zu kommunizieren.

Solange es dem PEI nicht gelingt, meine Zweifel durch Fakten auszuräumen, muss ich davon ausgehen, dass neben vielen anderen Aspekten der Zulassungsstudie auch beim Placebo manipuliert, d. h. bewusst gelogen wurde.

Unter diesen Umständen ist eine Impfung mit Comirnaty definitiv nicht zu empfehlen.

Wer beim PEI einmal freundlich nach dem Bearbeitungsstand fragen will, kann sich an die Email-Adresse ifg@pei.de wenden. Das Aktenzeichen meiner Anfrage ist IFG 60/25 Tolzin.


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Gast schrieb am 30.12.2025 um 16:45:27

Sehr geehrter Herr Tolzin,
ich habe Ihren Beitrag zur angeblich „unbekannten Placebo-Zusammensetzung“ in den Zulassungsstudien von Comirnaty sorgfältig geprüft und möchte Ihnen dazu eine kurze sachliche Rückmeldung geben.
Zusammenfassend halte ich mehrere zentrale Schlussfolgerungen Ihres Artikels für fachlich nicht haltbar:

Placebo-Zusammensetzung
In den randomisierten, placebokontrollierten Phase-III-Studien zu Comirnaty wurde ein Standard-Placebo (intramuskuläre Injektion ohne Wirkstoff, üblicherweise Kochsalzlösung) verwendet. Dies entspricht internationaler Studiensystematik und ist in den wissenschaftlichen Publikationen sowie den regulatorischen Bewertungsunterlagen dokumentiert. Die Tatsache, dass Behörden individuelle IFG-Anfragen nicht im gewünschten Detail beantworten, stellt keinen Beleg für Unkenntnis oder Geheimhaltung dar.

Rolle und Aufgaben des PEI
Das Paul-Ehrlich-Institut ist nicht verpflichtet, jede Einzelfrage außerhalb der veröffentlichten Zulassungs- und Bewertungsdokumente individuell aufzuarbeiten. Verzögerungen oder formale Antworten im Rahmen von IFG-Verfahren sind rechtlich und organisatorisch erklärbar und erlauben keine Rückschlüsse auf die Qualität oder Vollständigkeit der wissenschaftlichen Bewertung.

Unzulässige Schlussfolgerungen
Aus einer ausbleibenden oder verzögerten Behördenantwort auf eine Detailfrage auf systemische Manipulation, Unfähigkeit oder Täuschung zu schließen, ist methodisch nicht gerechtfertigt. Die europäische Zulassung von Comirnaty erfolgte auf Basis umfangreicher, öffentlich zugänglicher Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten, die durch EMA und nationale Behörden geprüft wurden.

Vermischung von persönlicher Kritik und wissenschaftlicher Bewertung
Der Artikel vermengt individuelle Frustration über Verwaltungsabläufe mit einer grundsätzlichen Infragestellung evidenzbasierter Studiendesigns. Dies führt zu irreführenden Interpretationen klinischer Standards wie Placebo-Kontrolle und Doppelverblindung.
Kritische Fragen an Behörden und Hersteller sind legitim und notwendig. Sie sollten jedoch sauber zwischen Verwaltungsprozessen, wissenschaftlicher Evidenz und persönlichen Erwartungen an Transparenz unterscheiden. In Ihrem Beitrag werden diese Ebenen aus meiner Sicht nicht ausreichend getrennt, was zu sachlich nicht belegten Vorwürfen führt.
Mit freundlichen Grüßen, Klaus Dieter

schrieb am 05.01.2026 um 11:41:31

Anscheinend fällt dem RKI nix mehr ein, dass sie jetzt eine KI bemühen müssen...



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