Warum Sie Ihrem (Kassen-)Arzt nicht mehr blind vertrauen sollten

Ab 2026 müssen nicht impfende Kassenärzte mit teilweise deutlichen Honorarkürzungen rechnen. Eine neutrale Impfberatung und -aufklärung wird dadurch zusätzlich massiv erschwert, denn über dem Arzt schwebt das Schwert einer drohenden Insolvenz. Diese neueste Gängelung des Kassenarztes ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs: Wie der gesetzlich Krankenver-sicherte wird auch der Arzt immer mehr zu einer Gans, die für Fremdinteressen goldene Eier legt. Und es wird jedes Jahr schlimmer! Gibt es einen Ausweg?
Die Würde des Menschen und das
Arzt-Patienten-Verhältnis sind (un)antastbar
(ht, 7.12.25) Ab dem 1. Januar 2026 muss jeder Kassenarzt, der nicht wenigstens 10 Impfungen während eines Abrechnungsquartals durchgeführt hat, mit Kürzungen seines Hororars rechnen, die jährlich tausende, in manchen Fällen sogar mehrere zehntausend Euro ausmachen können. Die Regelung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Nähere Infos gibt es hier und hier.
Es gibt kaum ein intimeres und heikleres Verhältnis als das zwischen einem Patienten und seinem Arzt. In diesem Verhältnis haben der Staat und auch staatsnahe Verbände nichts zu suchen, oder, wenn überhaupt, dann nur in Konfliktfällen - und selbst dann auch nur, wenn vorher sämtliche anderen Mechanismen zur Klärung und Befriedung versagt haben.
Doch tatsächlich nehmen die Eingriffe in die Autonomie des Kassenarztes in einem exponentiell steigenden Ausmaß zu. Obwohl die Abrechnung der Behandlungskosten in erster Linie eine Sache zwischen Arzt und Patient sein sollte und in zweiter Linie zwischen Patient und seiner Krankenversicherung, maßt sich der Staat z. B. an, den Krankenkassen über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-Ba) vorzuschreiben, was sie erstatten dürfen oder erstatten müssen.
Das öffnet Fremdinteressen, z. B. der Pharmaindustrie und Herstellern von medizinischen Geräten, Tür und Tor für einen sich geradezu krebsartig ausbreitenden Lobbyismus. Denn anders ist dieser erneute unsinnige und kontraproduktive Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes kaum zu erklären, als durch Lobbyismus und den Umstand, dass unsere Gesellschaft dazu neigt, die falschen Charaktere in entscheidende Positionen zu spülen.
Die Folge, die wir schon seit vielen Jahren kennen: Effektive, nachhaltige und preisgünstige Behandlungsmethoden der Erfahrungsheilkunde werden meist von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht erstattet. Hochpreisige und kostenintensive "anerkannte" Behandlungen dagegen müssen auf Anweisung des G-Ba von der GKV erstattet werden. Medizinischer Fortschritt wird dadurch auf solche Maßnahmen beschränkt, die Aktionären und Anlagefonds wie Blackrock und Vanguard ein Maximum an Profit abwerfen. Dies ist nichts anderes als eine ständige Umverteilung von Arm nach Reich auf Kosten unserer aller Gesundheit.
Das Dilemma eines jeden ganzheitlich orientierten Krankenversicherten: Da werden monatlich hunderte von Euro automatisch vom Gehalt abgezogen und an das Schwarze Loch namens GKV überwiesen - doch die Leistungen, die man wirklich bräuchte, um gesund zu werden, sind von vornherein ausgeschlossen. Die Kosten müssen statt dessen sogar noch zusätzlich zum Versicherungsbeitrag aufgebracht werden. Das führt bei immer mehr Menschen zur Frage, wozu diese gesetzlich verordnete Zwangsversicherung eigentlich gut ist.
Die neuen Impf-Regelungen zur Vorhaltepauschale verschärfen die Problematik weiter.
Kassenärzte am Gängelband
einer unersättlichen Bürokratie
Doch das ist noch nicht alles: Zwischen der GKV und den Leistungserbringern, also den Ärzten, wurde mit der Kassenärztlichen Verrechnungsstelle (KV) eine weitere völlig überflüssige Bürokratie zwischengeschaltet. Der Kassenarzt wird ja nicht nach Leistung bezahlt - und nach Behandlungserfolg schon gar nicht! -, sondern nach der Anzahl der Patienten, die während eines Abrechnungsquartals zu ihm in die Praxis kommen. Er erhält je Patient eine Pauschale zwischen etwa 15 und 30 Euro je Patient und Quartal.
Ein Arzt ist aber nebenbei auch Unternehmer, er muss die Miete für die Praxisräume aufbringen, Geräte anschaffen und Mitarbeiter entlohnen und für deren Sozialleistungen teilweise aufkommen.
Wer heute zu einem Heilpraktiker oder Privatarzt geht, zahlt inzwischen 100 Euro die Stunde oder mehr. So viel muss man auch mindestens für eine "Behandlungs-Stunde" in größeren Kfz-Werkstätten zahlen, für einen qualifizierten Handwerker oder für eine Programmierer-Stunde. Einen niedergelassenen Rechtsanwalt, der weniger als 200 Euro die Stunde verlangt, wird heutzutage nur noch schwer zu finden sein.
Von seiner Qualifikation her und den laufenden Kosten seiner Praxis müsste ein praktizierender Arzt eigentlich ein vergleichbares Honorar pro Stunde bekommen. Statt dessen bekommt er eine Pauschale von 15 bis 30 Euro pro Patient pro Quartal. Und das ist finanziell nur zu stemmen, wenn er seine Patienten im Fünfminutentakt durch die Praxis schleust. Das schließt eine ausführliche und ganzheitliche Anamnese (Erfassung der Erkrankungsumstände) definitiv aus - und hat fatale Folgen für die Qualität der ärztlichen Leistung.
Einem während des Studiums gut trainierten Schulmediziner mag dies nichts ausmachen, glaubt er doch ungeprüft an die Allmacht von Labortests, Pharmapillen, der Weisheit des Gesetzgebers und der zahllosen Vorschriften und Leitlinien, die auf seinem Tisch landen.
Einem Patienten, der in dieses Raster passt, mag dies ebenfalls nichts ausmachen, macht er doch oberflächlich gesehen alles richtig, indem er die Verantwortung für seine Gesundheit einfach an die „Götter in Weiß“ abgibt. Man ist ja in unserer Gesellschaft mittlerweile gewohnt, sich selbst als Opfer der Umstände zu verstehen.
Die Optionen eines bedrängten Kassenarztes
Aber wehe, die Pillen und Spritzen wirken nicht oder führen sogar zu zusätzlichen Beschwerden und der Patient kommt deshalb immer wieder - und das vielleicht auch noch im gleichen Abrechnungsquartal. Ein Kassenarzt hat dann folgende Optionen, will er finanziell überleben:
- die Perfektionierung des Abwiegelns und Ablenkens und Belügens von abrechnungsproblematischen Patienten, damit diese - möglichst nicht zu oft - wiederkommen und eine Pauschale generieren, die abgerechnet werden kann.
- sich für die Patienten mehr Zeit nehmen, als es das Abrechnungssystem eigentlich erlaubt. Die unvermeidliche Folge: Diese Ärzte sitzen dann noch um Mitternacht über der Dokumentation und leiden zunehmend unter Erschöpfungssyndromen. Übrigens wird ja die Bürokratie, die den Ärzten übergestülpt wird, auch nicht weniger, sondern nimmt ständig zu.
- Rückgabe der Kassenzulassung und weitermachen als Privatarzt
Obrigkeitshörigkeit als Qualitätsmerkmal?
Ein Medizinstudent braucht in der Regel mehr als 10 Jahre, bis er als Arzt selbständig tätig werden darf. Das ist eine Menge Lebenszeit, in der er ohne Unterstützung seiner Herkunftsfamilie nur sehr schwer in der Lage sein sollte, eine finanzielle Existenz aufzubauen und eine Familie zu gründen.
Dazu kommt, dass mir Ärzte immer wieder berichten, dass sie während des Studiums in erster Linie auswendig lernen mussten. Wer seinen Professoren kritische Fragen stellt, fällt in der Regel durch die Prüfungen. Das selbständig Denken und dem Vertrauen in die eigene Beobachtungsgabe, am Patienten orientierte Schlussfolgerungen und an eigene Erfahrungswerten wird Medizinstudenten auf diese Weise systematisch abtrainiert.
Die meisten Kassenärzte sind deshalb in einem beängstigenden Grade obrigkeitshörig. Eigentlich ist es geradezu ein Wunder, dass es in Deutschland trotzdem Tausende von Ärzten gibt, die sich aus dem schulmedizinischen Dogmatismus gelöst haben. Allerdings haben sich die meisten von ihnen verständlicherweise vom Kassensystem losgesagt und praktizieren als Privatärzte.
Konsequenzen für mich als Kassenpatient
Die hier aufgeführten Zwangsjacken eines Kassenarztes geben leider nur einen Teil des Problems wieder. Für mich als Kassenpatient jedenfalls bedeutet dies alles, dass ich nicht darauf vertrauen kann, dass mein Arzt sich voll auf meine tatsächliche Genesung konzentrieren kann. Wieviel Zeit er sich für mich nimmt, um die wahre Ursache meiner Beschwerden zu verstehen und was er als Behandlung vorschlägt, hängt immer mehr davon ab, welche Auswirkungen dies auf seine eigene finanzielle Situation haben wird.
Ein Beispiel: Selbst wenn ein Arzt täglich mit offensichtlichen Impfschäden konfrontiert wird, muss er diese weitgehend ignorieren, um nicht mit dem System, also mit der Abrechnung über die KV, mit dem Gesundheitsamt, mit der Ärztekammer und der GKV in Konflikt zu geraten. Denn das Impfen notwendig, wirksam und sicher ist und Lockdown-Maßnahmen alternativlos sind, ist immer noch das offizielle Narrativ.
Wie gehe ich als Kassenpatient
nun am besten damit um?
Zunächst gilt es, für mich selbst zu klären, wie wichtig mir meine Gesundheit tatsächlich ist. Bin ich bereit, auf Bequemlichkeiten zu verzichten, z. B. einen weiteren Weg zu einem Arzt meines Vertrauens auf mich zu nehmen? Wenn ich keinen Kassenarzt finde, der mir helfen kann: Bin ich bereit, ggf. selbst die Kosten für einen Privatarzt oder Heilpraktiker zu tragen - zusätzlich zu meinem monatlichen GKV-Beitrag?
Natürlich ist nicht jeder Kassenarzt gewissenlos und obrigkeitshörig und voller Angst vor Sanktionen des Systems. Sie können den Kassenarzt Ihrer Wahl ganz einfach testen, indem Sie prüfen, inwieweit er bereit ist, offen mit Ihnen über seine Zwänge zu reden. Tut er das, wäre dies auf jeden Fall ein dicker Pluspunkt, denn dies bedeutet, dass er Ihnen gegenüber wahrscheinlich auch ansonsten ehrlich sein wird.
Und diese Ehrlichkeit ist aus meiner Sicht alternativlos. Ich wünsche jedenfalls allen meinen Lesern, dass sie die für sich richtige Entscheidung bei der Wahl ihres Arztes oder Heilpraktikers treffen und damit verbunden eine nachhaltige Gesundheit und ein langes erfülltes Leben.
Welche Reformen könnten das Problem lösen?
Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar und die Grundrechte stellen sich eindeutig als Abwehrrechte gegenüber einem potenziell übergriffigen Staat und seinen Helfershelfern dar. Die derzeitige Rechtspraxis stellt diese Grundregel jedoch zunehmend auf den Kopf. Um unser Gesundheitswesen wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, sind eigentlich nur einige wenige dafür aber grundlegende Gesetzesänderungen notwendig:
1. Direkte Abrechnung nach Zeitaufwand:
Abrechnung der ärztlichen Leistung nach tatsächlichem Zeitaufwand unabhängig von der angewendeten Therapieform (!) und damit zum einen das Ende der finanziellen Abhängigkeit und Benachteiligung gegenüber Privatärzten und Heilpraktikern, zum anderen das Tor zur echten Therapiefreiheit. Direkte Abrechnung mit dem Patienten und von diesem mit seiner GKV über elegante EDV-Lösungen.
2. Abrechnung der Kliniken nach Zeitaufwand:
Auch die Kliniken beenden die aktuelle - völlig unsinnige! - diagnosebezogenen Abrechnung und kehren zur Tagespauschale zurück.
3. Auflösung der KV:
Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden aufgelöst, ihr enormes Vermögen an ihre Mitglieder verteilt
4. Auflösung des G-Ba
und damit das Ende ihrer Gängelung der GKV
5. Aufwertung der Sozialwahlen,
bei denen die Krankenversicherten die Verwaltungsräte, also die "Parlamente" ihrer GKV, wählen.
Mögliche Folgen der vorgeschlagenen Reformen
1. Kostenexplosion
Es könnte durchaus sein, dass es zunächst zu einer Kostenexplosion kommt, wenn man den Kassenärzten von einem Tag auf den anderen ein angemessenes Stundenhonorar zugesteht. Dem stehen jedoch enorme Einsparungen durch Wegfall von Bürokratie gegenüber. Eine eventuelle Kostensteigerung wäre jedoch meiner Ansicht nach nur vorübergehend, denn durch die neue ärztliche Therapiefreiheit würde die Qualität der ärztlichen Leistung steigen, die Kosten durch öfter angewandte naturheilkundliche und ganzheitlich Methoden sinken - und nicht zuletzt die Volksgesundheit profitieren.
Dies könnte sogar zu langfristigen Senkungen der Versicherungsbeiträge führen. Jedenfalls ist die bisherige Praxis, die Kostensteigerungen durch immer mehr Kontrolle und Regulierungen in den Griff bekommen zu wollen, mit dem Versuch vergleichbar, ein Feuer mit Benzin zu löschen.
2. Qualitätskontrolle
Ein weiteres Argument gegen die vorgeschlagenen Reformen könnte die Frage sein, wer bei den wegfallenden Kontroll-Institutionen die Qualität der ärztlichen Leistung und die Angemessenheit ihrer Kosten kontrolliert. Dem halte ich meinen massiven Zweifel entgegen, dass die bisherige zunehmende Gängelung der Ärzteschaft irgendeine Verbesserung der ärztlichen Leistung und damit der Volksgesundheit gebracht hat.
Aus der Suchtforschung kommt außerdem die Erkenntnis, dass Kontrolle eine Illusion ist, die Angst vor Kontrollverlust dagegen ein realer Handlungsantrieb. Es gilt also, ein wenig psychische Nabelschau zu betreiben.
Wie wahrscheinlich ist eine
Umsetzung dieser Reformen?
Der Widerstand gegen jede Art von Reform, die für beteiligte bürokratischen Strukturen Kontrollverlust und für beteiligte Industrien Gewinnverlust bedeuten, ist so stark, dass dies nur durch ein gewaltiges Erschütterung der gesamten Gesellschaft überwunden werden könnte. Diese Erschütterung, sollte sie jemals zu unseren Lebzeiten geschehen, müsste nicht mit Gewalt verbunden sein. Eine breites Bekanntwerden der bisher verborgenen Korruption und der mafiösen Strukturen, nicht nur im Gesundheitswesen, und ein öffentlicher Diskurs darüber, könnte ebenfalls dazu führen.
Grundsätzlich halte ich jedoch dieses kranke Gesundheitswesen inzwischen nicht mehr für reformierbar. Wir sollten uns also darauf einstellen, dass es für ein paar Jahre weiterhin nicht besser wird, sondern immer schlimmer, und unsere persönlichen sozialen Überlebensstrategien darauf abstimmen.
Kommentare
Gast schrieb am 21.12.2025 um 01:51:39
Leider gibt es weder im Kommentar, noch auf dem genannten Unterstützerforum die Aussage, wo (Gesetz, Verordnung, ...) der Sachverhalt festgelegt ist. Zb Das Apotheker impfen usw.
EinblickV schrieb am 10.12.2025 um 01:10:18
Ich habe mir jetzt etwas mehr Zeit genommen um von der Oberfläche tierfer zum Grund des Problems vorzustoßen.
Das hat mich schon etwas überrascht. Aber nur etwas.
1. Im Gesetz https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/64/VO.html steht (Insbesondere was Impfungen und betreffend Arztvergütung gar nichts.) Aber oben steht ja auch geschrieben (" Die Regelung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Nähere Infos gibt es hier und hier. ") soweit noch in Ordnung. Nur eben ist das Gesetz nicht Schuld.
2. Es sind dann angeblich die Vereinbarung die jene vom Gesetz bestimmten Organisationen in den Feinheiten festzulegen hatten.
Hier wird es zugegeben schon etwas raffinierter.
Ich habe mich nur mit dem Thema Impfen, und diesbezügliche Steuerung der Ärzteschaft durch Streichung von Gelder, und Bedingungen zur Zahlung von Gelder (bei Anzahl von Impfungen) befasst. Ich bin kein Arzt, und kein Geschäftsführer eines Krankenhauses sonst würde ich tiefer einsteigen.
Um es kurz zu machen: das ist alles geschickt angelegter Blödsinn.
I) https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-19-extra/vorhaltepauschale-fuer-hausaerzte-neu-geregelt-kbv-und-gkv-spitzenverband-beschliessen-die-details < Hier steht all das geschrieben was ab 01.Januar 2026 gelten soll.
II) https://www.kbv.de/impressum < Und hier steht das das alles nicht stimmt.
Warum ist das so?
Darum > Haftungsausschluss
Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte geben. Die KBV kann diese Website nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Ankündigung verändern und / oder deren Betrieb einstellen.
Ich hoffe die Meisten von Euch haben das jetzt verstanden.
Schlussbemerkung:
Alle in dem Artikel gemachten Veröffentlichungen. Auch durchgegangen durch die weiterführenden Quellenverweise
haben keine Ändererung der Rechtslage (Insbesondere bezüglich Impfungen) ergeben.
Das bedeutet:
A) Ab 01 Januar 2026 ändert sich diesbezüglich gar nichts. (Zumindest rein rechtlich.)
B) Wenn sich das Vordergründig glaubhaft gemachte doch in der Praxis verwirklicht, dann halten wir uns nicht an das Gesetz. Sondern an das glaubhaft gemachte Gesetz / Oder Vorschrift (Obwohl es das gar nicht gibt.)
C) Warum glauben wir das alles ? Ich bis vor wenigen MInuten auch. Irgendwer hat uns doch so richtig hinters Licht geführt.
Ich persönlich (Stand jetzt) halte die für die Veröffentlichung Verantwortlichen für verantwortlich. Und ich sehe als Quelle die KBV an https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-19-extra/vorhaltepauschale-fuer-hausaerzte-neu-geregelt-kbv-und-gkv-spitzenverband-beschliessen-die-details
Wer in der KBV ist verantwortlich?
Macht der Administrator was er will? Oder hat der Vorstand der KBV die eigene Internetseite zu kennen?
Vorausgesetzt es gibt nicht andere Quellen die ich nicht kenne,
dann würde ich die KBV Führung auswechseln. Geht wenn ich nicht irre durch Wahlen. Kann man das wegen groben Unfug beschleunigen? Ich kenne die Wahlordnung usw nicht. Ich bin in dem Club nicht MItglied.
Schöne Feiertage
RechtV schrieb am 08.12.2025 um 16:00:43
Das Bundesgesetz will über das regulieren des Arztverhaltens das Impfen gegenüber dem nicht Impfen fördern. Gesetz §.
Es wird pauschal Impfen belohnt. Egal was für eine Impfung.
Kann man etwas machen?
Zweierlei.
Das Einfachste ist das man eine Petition einreicht. Da Bundesgesetz, auf die Internetseite des Deutschen Bundestags gehen und dort eine Petition einreichen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html
Es gibt zwei Petitionsformen zur Auswahl. Eine Öffentliche Petition, für Fleißige, denn dann muss man sich bemühen das viele sich der Petition anschließen. Wer in den Sozialen Netzwerken usw. Hunderte Freunde hat, könnte mal drüber nachdenken. Daneben gibt es die nicht öffentliche Petition. Das ist quasi ein Verbesserungsvorschlag an den Bundestag. Der sollte aber sachlich gut begründet sein und überprüfbare Quellen enthalten. In diesem Fall Amtliche Veröffentlichungen, Richtlinien, oder Schreiben, mit Aktenzeichen. So dass die Staatlichen Stellen zielgerichtet angeschrieben werden können.
Wirkungsvoller sollte eine Verfassungsbeschwerde sein.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/VomAntragZurEntscheidung/vomAntragZurEntscheidung_node.html
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/MerkblattVerfassungsbeschwerde/_functions/merkblattVerfassungsbeschwerde_node.html
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 90
(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/GrundgesetzRechtsgrundlagen/WeitereRechtsgrundlagen/weitereRechtsgrundlagen_node.html
§ 23
(1) Anträge, die das Verfahren einleiten, sind schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sie sind zu begründen; die erforderlichen Beweismittel sind anzugeben.
§ 32
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 34
(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei.
(2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.
(3) Für die Einziehung der Gebühr gilt § 59 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung entsprechend.
§ 94
(1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer zu bestimmenden Frist zu äußern.
(4) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar oder mittelbar gegen ein Gesetz, so ist § 77 entsprechend anzuwenden.
(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären. Das gleiche gilt, wenn der Verfassungsbeschwerde gemäß Absatz 2 stattgegeben wird, weil die aufgehobene Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. Die Vorschrift des § 79 gilt entsprechend.
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 93
(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.
Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfggo_2015/BJNR028610015.html#BJNR028610015BJNG000400000
§ 37
(1) Die Verfahrensakten des Gerichts zu Senatsentscheidungen einschließlich der in § 34 genannten Schriftstücke können nach zehn Jahren an das Bundesarchiv abgegeben werden.
(2) Die Vernichtung von Verfahrensakten und von Schriftstücken nach § 34 ist nach 30 Jahren zulässig. Hiervon ausgeschlossen sind Verfahrensakten und Schriftstücke nach § 34 zu Entscheidungen, die seitens des Gerichts zur Veröffentlichung bestimmt wurden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/MeineVerfassungsbeschwerde/meineVerfassungsbeschwerde_node.html
Wahrung der Schriftform
Die Verfassungsbeschwerde ist schriftlich in deutscher Sprache einzureichen (§ 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG). Zulässig ist die Einreichung per Post, Telefax oder durch Abgabe an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 1. August 2024 können Verfahrensanträge, Schriftsätze und deren Anlagen beim Bundesverfassungsgericht auch im elektronischen Rechtsverkehr eingereicht werden. Die Einreichung per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts ist unwirksam.
§22 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Jeder kann ohne Rechtsanwalt seine Verfassungsbeschwerde einreichen. Kommt es zur Mündlichen Verhandlung gilt dennoch Rechtsanwaltszwang (Oder Rechtslehrer von Hochschule).
Ich denke: Wenn man etwas Zeit hat sich damit zu befassen kostet alles nichts. Außer Zeit. Hat man bereits soweit Erfolg das es zur mündlichen Verhandlung kommt, braucht man formal doch einen Rechtsanwalt… Ich persönlich halte nicht viel von Rechtsanwälten. Fachanwalt für Verfassungsrecht gibt es nicht. Achten sie darauf das er Ihnen helfen will. Das ist das Schwierigste. Dann kann es auch ein Anfänger sein. (Gebühr für Verhandlung erfragen Rechtsanwalt Vergütungsgesetz)
Worum geht es
„Die Regelung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Nähere Infos gibt es hier und hier.“
Was spricht dagegen? Hier Beispiele. Vielleicht kennt ihr noch mehr.
https://www.bundestag.de/resource/blob/822430/731fb9782ae96f8f6bdbccce38782b29/wd-3-290-20-pdf-data.pdf
Über Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitet müssen Gesetze und daraus abgeleitete Vorschriften für die Betroffenen klar verständlich sein.
Ich würde sagen. Alleine der Begriff „Impfung“ ist viel genutzt und nichtssagend. Zum Einen weil das was man Impfung nennt ständig geändert wird. Mal gegen Bakterien (Tetanus) dann gegen Viren. Hochgiftige Substanzen wie Quecksilber oder Aluminium wirken unbestritten im Geimpften Körper. Damit Giftanschlag. Niemand behauptet das das Gift heilt. Das das Gift Krankheiten verhindert, obwohl Geimpfte erkranken, ist Unsinn. Das die GiftImpfung nicht giftig ist, wird nicht gesagt. Aber dreist über Schutzbehauptung glaubhaft gemacht.
Andreas Diemer schrieb am 08.12.2025 um 11:58:17
Als ehemaliger Hausarzt kannte ich diese Gängelei schon seit der Jahrtausendwende. Damals war die Auszahlung der sog. Hausarztpauschale für einen bestimmtem Patienten an eine bestimmte Anzahl von Impfungen gekoppelt - für mich das endgültige Signal, aus dem Kassenarztsystem auszusteigen!
Patient V. schrieb am 08.12.2025 um 01:49:59
Zu "Führt ein Arzt weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durch, wird die Vorhaltepauschale um 40% gekürzt. Aus den 15,86 € werden somit schmale 9,51 €. Neben diesem Abschlag gibt es aber auch mögliche Zuschläge. "
Hier geht es um den Verkauf von Impfungen. Ob eine Impfung grundsätzlich oder im Einzelfall Gesundheit fördert oder nicht spielt keine Rolle.
Die Krankenkassen helfen den Ärzten auf die Sprünge, das Geld der Versicherten auf das Konto der Pharma Aktionäre zu überführen. Ich glaube aber nicht das sich Patienten/Versicherte dagegen wehren ausgenommen zu werden. Weil: 1) Ahnungslosigkeit gepaart mit Vertrauen. 2)Autoritätshörigkeit.3) Wer sich wehrt findet kein Gericht das funktioniert. / Oder wer wehrt sich erfolgreich? Tipp. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.















Gast schrieb am 18.12.2025 um 18:47:59
Petition aus Arzt-Perspektive zur Impf-Soll-Erfüllung versus Apotheken-Kompetenzen:
https://www.openpetition.de/petition/online/impfen-ist-aerztliche-kompetenz-und-aufgabe#petition-main
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