STIKO-Serie, Teil 4: Die 'graue Eminenz' der STIKO

Abb.
Nicht zuletzt aufgrund der zunehmend belastenden Problematik der Pockenimpfschäden strebte anfangs der 1970er Jahre das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) nach einer einheitlichen neuen Regelung der Impfpolitik. Der unmittelbare Impuls zur Gründung der STIKO ging jedoch von Pharma-Lobbyisten aus. Damit ist die STIKO in erster Linie ein Pharma-Projekt, das bis heute von Lobbyisten kontrolliert wird. Dieser Artikel klärt auf, wer die zentrale Figur dieser Entwicklung war.


Das STIKO-Mitglied, das den Masern-Stein ins Rollen brachte

(ht, 31.5.26) Obwohl die Masernsterblichkeit seit 1900 bis zur Einführung der ersten Masernimpfung im Jahr 1963 um sage und schreibe 99 % gefallen war und auch unter den Infektionskrankheiten nur eine untergeordnete Rolle spielte, war paradoxerweise die Masernimpfung die allererste Impfempfehlung der neu gegründeten „Ständigen Impfkommission“ (STIKO).

Sachlich macht das keinerlei Sinn, zumindest nicht aus Sicht der Volksgesundheit. Aus Sicht gewinnorientierter Hersteller sah das angesichts der neu auf den Markt drängenden Masernimpfstoffe natürlich anders aus.

Die freigeklagten STIKO-Sitzungsprotokolle von damals offenbaren, welches STIKO-Mitglied die Masernimpfung ursprünglich ins Spiel brachte.[1] Dies war der Anfang einer geradezu abenteuerlichen Recherche-Reise, die uns in den nächsten Teilen dieser Artikelserie noch in ungeahnte Tiefen seelischer Dunkelheiten führen wird.

Das STIKO-Mitglied, das die Masernimpfpolitik der Kommission von Anfang an in eine bestimmte Richtung steuerte, war Dr. med. Richard Haas, Freiburger Professor für Mikrobiologie und Hygiene. Haas war seit vielen Jahren einer der lautstärksten Stimmen für eine maximale Durchimpfung der Bevölkerung mit so ziemlich allen in Frage kommenden neuen Impfstoffen.

Dieses Engagement kam nicht von ungefähr und nicht ganz selbstlos, denn Haas hatte selbst viele Jahre als Abteilungsleiter für die Behringwerke und auch später an den Unis Marburg und Freiburg an verschiedenen Impfstoffen geforscht, darunter auch der Masernimpfung.

Er galt als führender Impfstoff-Experte in Deutschland. Als dieser gehörte er quasi automatisch zu dem entscheidenden medizinischen Beratern der „Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder“ (AGLMB). Dies war das zentrale fachliche Koordinationsgremium der Landesgesundheitsbehörden, unter dem Dach der „Gesundheitsministerkonferenz“ (GMK), die seit 1950 existierte. Später ging sie in die „Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden“ (AOLG) über.

Die AGLMB bereitete gesundheitspolitische Entscheidungen vor, koordinierte Seuchenschutz, Impfstrategien, Hygienestandards — genau die Felder, auf denen Haas ein Schwergewicht war. Sie unterhielt zahlreiche Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu Spezialthemen, die sich regelmäßig externen Sachverstand - darunter Haas - hinzuzogen.

Der STIKO-Startimpuls

Der eigentliche Impuls zur Gründung der STIKO ging vom Seuchenausschuss der AGLMB aus, dem Haas als wissenschaftlicher Berater angehörte. Im November 1971 bat die AGLMB das Bundesgesundheitsamt (BGA) um ein Gutachten darüber, „welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die gesetzliche Pockenschutzimpfung in der BRD  aufgehoben werden kann". [2]

Es ging also zunächst gar nicht um die Etablierung neuer Massenimpfungen, sondern - zumindest vorgeblich - um die Beendigung der Pockenimpfung. Darum rangen die Bundes- und Landesbehörden bereits seit Jahren, denn die Zahl der Impfschadensanerkennungsverfahren hatte seit einem entscheidenden BGH-Urteil von 1953 enorm zugenommen und ein Ende dieser Tendenz war nicht absehbar.[3]

Dieser „AGLMB-Startimpuls“ wird in einer Rückschau des vom RKI herausgegebenen Epidemiologischen Bulletins (EpiBull) bestätigt, allerdings nicht allein auf die Pocken bezogen: [4]

„Die Fachbeamten der obersten Landesgesundheitsbehörden wünschten sich Beratung zu den auszusprechenden Impfempfehlungen. Diese Aufgabe übernahm die 1972 am BGA etablierte Ständige Impfkommission (STIKO), in die sachkundige Vertreter des ÖGD, erfahrene Kliniker und anerkannte Wissenschaftler berufen wurden.“ 

Das Chaos der Impfempfehlungen beenden

Die Situation war in der BRD bis dahin eher chaotisch: Es gab zum einen die Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden, dann die des Bundesgesundheitsamtes, dazu manche Richtlinien medizinischer Fachgesellschaften sowie diverse öffentliche Impfkampagnen und schulärztliche sowie kommunale Impfprogramme. Bundesweit einheitlich war im Grunde nur die Pockenimpfpflicht geregelt.

Dieses Durcheinander an Empfehlungen, was denn als wichtigste Krankheitsvorsorge anzusehen war, sorgte natürlich in der Bevölkerung für Verwirrung und war nicht gerade förderlich für die Impfraten. Die Vielzahl an Gremien, die mitzuentscheiden hatten, erschwerten darüber hinaus die Lobbyarbeit der Hersteller, die somit gleich zwei gute Gründe hatten, sich eine zentrale Empfehlungskommission zu wünschen - natürlich unter der Voraussetzung, dass die Mitglieder der Kommission dem „Impfgedanken“ in ihrem Sinne zugänglich waren.

Doch dafür hatte man über die Fachgesellschaften, dem Deutschen Grünen Kreuz (DGK) und die Unis bereits bestens gesorgt. Es war allein der Widerstand des BGA übrig geblieben. Deren Leitung wehrten sich bei wechselnder Präsidentschaft gegen die aus ihrer Sicht völlig unnötige Seuchenpanikmache der Pharma-Lobbyisten.[5] [6]

Letztlich vergeblich. Auf diese Auseinandersetzung zwischen BGA und den Parteigängern der Hersteller werde ich in einem späteren Artikel noch genauer eingehen.

Über den Tisch gezogen

Auf der Suche nach dem Ausgangsimpuls für die Masernimpfempfehlung, werden wir auch im Bundesgesundheitsblatt fündig:[7]

„Die Ständige Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes hat gemeinsam mit der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und anderer Viruskrankheiten e.V. (DVBK) eine Empfehlung zur Masernschutzimpfung erarbeitet und damit einem Wunsche des Seuchenausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (AGLMB) entsprochen.“[8]

Der u. a. von Haas beratene Seuchenausschuss[9] hatte ausdrücklich darum gebeten, dass sich BGA und der DVBK miteinander abstimmen, „damit dessen offizielle Stellungnahme von einer möglichst breiten Mehrheit getragen wird.“

Was für ein Schachzug, ausgerechnet das BGA und den DVBK, die ja bis dahin völlig gegensätzliche Positionen vertraten, aufzufordern, eine gemeinsame Position zu erarbeiten! Das Ziel war ganz klar, das BGA über den Tisch zu ziehen.

Haas-Dampf in allen Gassen

Dazu muss man wissen, dass Richard Haas selbst von 1966 bis 1980 Vorsitzender des DVBK war. Zudem war er Mitglied des DVBK-Ausschuss zur Masernimpfung.  Haas hatte sich schon im Studium auf Impfthematiken spezialisiert. Seine akademische Laufbahn begann er 1954 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Hygiene und Mikrobiologie an der Uni Marburg, wo er ab 1963 Professor und ab 1965 Direktor war. Dieses Institut und damit auch Haas arbeiteten sowohl mit den Marburger Behringwerken als auch mit dem DGK sehr eng zusammen. Das DGK wurde sowohl vom BGA als auch den Behringwerken finanziert und warb öffentlich für Impfungen. Des Weiteren gab es eine sehr enge Zusammenarbeit mit der DGSP, der „Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie“.

Haas hatte bereits in den 1940er Jahren im Auftrag der Behringwerke an einem Impfstoff gegen Fleckfieber geforscht[10], später u. a. an Polio- und Masernimpfstoffen.

Bis dahin hatte das BGA sich über Jahre hinweg vehement gegen den zunehmenden Industrieeinfluss auf die Impfpolitik gewehrt. Es ist also möglicherweise kein Zufall, dass ausgerechnet die (industrienahe) DGSP und das DGK 1970 eigene Impfpläne neu ins Gespräch brachten und damit das BGA mit ihrem Präsidenten Henneberg zusätzlich unter Zugzwang setzten.

Will man also nach einem ausgemachten Impfstoff-Lobbyisten in der BRD der 1960er und 1970er Jahre suchen, so könnte dieser durchaus Richard Haas heißen.

Ein Konflikt in der STIKO zwischen dem zögerlichen Henneberg und dem Lobbyisten Haas war somit vorprogrammiert. Mehrere Sekundärquellen weisen auf einen Schriftwechsel zwischen Henneberg und Haas hin, in dem starke Spannungen zwischen ihnen zum Ausdruck kamen. Henneberg hatte Haas demnach u. a. Interessenkonflikte und „allzu offensive Impfwerbung“ vorgeworfen.[11]

Dass Haas darüber hinaus auch in die STIKO berufen wurde, wird wohl nicht die erste Wahl Hennebergs gewesen sein. Haas war jedoch politisch bestens vernetzt, offenbar besser als Henneberg.

Dass die AHSGH sich an die DVBK und das BGA bezüglich der Masernsituation gewendet hat, ist in einem gewissen Sinne sogar nachvollziehbar, denn es gab ja 1972 immerhin noch 39 erfasste masernbezogene Todesfälle.

Allerdings waren es im Jahr 1900 noch knapp 13.000 gewesen! Völlig unverständlich ist aus heutiger Sicht, dass weder der Ausschuss der Landesbehörden noch das BGA oder die zuständigen Fachgesellschaften jemals nach den Ursachen für diesen phänomenalen impfunabhängigen Rückgang der Todesfälle geforscht hatten und auch nicht die Möglichkeit besserer Behandlungsmethoden unter Einbeziehung der Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin einbezogen. Grund für diese fachliche Teilblindheit kann eigentlich nur die starke Industrienähe vor allem der Fachgesellschaften sein.

Alle Fäden in einer Hand

Die ursprüngliche Anfrage des AHSGH (beraten von Haas!) führte also zu einem 26seitigen Gutachten des DVBK (unter dessen Präsidenten Haas!). Die STIKO (mit dem Mitglied Haas!) vereinbarte mit dem BGA, zunächst das DVBK-Gutachten (Mitautor Haas!) vor einer eigenen Stellungnahme (mit Haas als STIKO-Mitglied!) abzuwarten.

Es war bereits absehbar, dass man sich am DVBK-Gutachten orientieren würde. Man könnte durchaus sagen, dass die Angelegenheit von Anfang bis Ende in einer Hand blieb – in der Hand von Richard Haas.

Am 30. Juni 1972 beschloss die Masernkommission des DVBK, vom „Gutachten des BGA über die Masernschutzimpfung nach dem Stand von Oktober 1968“ auszugehen. Man bezog sich auf die Schlussfolgerungen des Gutachtens und wollte sich auf die „inzwischen vorliegenden weltweiten Erfahrungen mit der Lebendimpfung beschränken“.

Allerdings sammelt das Gutachten auf seinen 26 Seiten ausschließlich Argumente, die für eine öffentliche Impfempfehlung durch die STIKO sprechen und verkehrte damit die Aussage des BGA geradezu ins Gegenteil. Zitat am Ende:

„Zusammenfassend sei festgestellt, dass das Gutachten der Masernkommission unserer Gesellschaft einstimmig verabschiedet wurde. Es wird geraten, die Masern-Lebendimpfung in den Kreis der öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen aufzunehmen und damit möglichst umfangreiche Kollektivimpfungen durchzuführen.“

„Einstimmig verabschiedet“ könnte zweierlei bedeuten: Erstens, dass die Fakten so eindeutig waren, dass ein anderes Fazit gar nicht erst in Frage kam oder zweitens, dass sich niemand getraut hatte, gegen die von Haas vorgegebene Richtung zu intervenieren.

Dieses Verhalten wiederholte sich schließlich in der STIKO, wo selbst Henneberg, der sich über die Jahre wiederholt gegen Massenimpfungen ausgesprochen hatte, nicht nur zu dem Thema schwieg, sondern sogar mit der Mehrheit stimmte. Für die Einführung einer Masern-Impfempfehlung!

Es kam also zu einer Impfempfehlung zu Masern, obwohl die Fakten eindeutig dagegenstanden. Damit hatten die Industrie-Lobbyisten gesiegt, und die Vernunft verloren.

Diese Niederlage war nicht einmalig, sie hält bis heute an und hat mit dem sogenannten Masernschutzgesetz sogar einen neuen Höhepunkt erreicht, den man vor Jahren nicht für möglich gehalten hätte.

Unsere Gesundheit liegt somit in den Händen von Menschen, die Sachargumente ignorieren und mehr oder weniger  ihren eigenen Vorteil verfolgen, indem sie unser Körper und die Körper unserer Liebsten als ihre persönliche Gelddruckmaschine benutzen.

Fortsetzung folg!



[1] siehe www.agbug.de/stiko-protokolle

[2] STIKO-Protokoll Nr. 1 vom 14. April 1972, S. 9

[3] Aktenzeichen: III ZR 208/51. Wichtiges Folgeurteil: III ZR 212/55

[4] EpiBull 39/2000, S. 316

[5] siehe dazu: Malte Thießen: „Immunisierte Gesellschaft“, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, 2017

[6] siehe dazu: Chiara Luna Maria Neuhaus, „Die Einführung der Schutzimpfung gegen Poliomyelitis in

der Bundesrepublik Deutschland 1955-1963: Reaktionen der Fach- und Laienpresse“, Dissertation Düsseldorf, 2025

[7] Bundesgesundheitsblatt Nr. 19 vom 20.9.74, S. 291

[8] DVBK: ursprünglich „DVK“, später auch „DVBaK“, schließlich „DVV“

[9] einen direkten Beleg dafür, dass Richard Haas aktiver Teil dieser Bestrebungen des AGLMB war, können wohl nur die AGLMB-Sitzungsprotokolle von 1971 ergeben. Klärende Anfragen beim Bundesarchiv sind noch anhängig.

[10] darauf werde ich im nächsten Teil der Artikelserie noch näher eingehen!

[11] Christiane Müller: „Von der Kinderlähmung zur Masernprophylaxe. Die Institutionalisierung der Impfpolitik in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1975“. Dissertation Universität Freiburg, 2008. Die Dissertation selbst war bislang in keinem Online-Katalog auffindbar, auch nicht laut einer direkten Anfrage bei der Universitätsbibliothek Freiburg. Eine weitere Anfragen beim Bundesarchiv zum referenzierten Schriftwechsel zwischen Henneberg und Haas ist derzeit noch anhängig


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