Ein blinder Fleck im kollektiven Gewissen

Der Mensch ist grundsätzlich ein soziales Wesen. Die weltweite Impfpropaganda kann deshalb auf einer im Grunde positiven Eigenschaft der meisten Menschen aufsetzen: Der Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen oder sogar Opfer zu erbringen. Der Deutsche scheint diesbezüglich besonders ansprechbar zu sein – und ist damit gleichzeitig auch manipulierbarer als andere Völker. (Artikelserie, Teil 2 von 10)
Ein blinder Fleck im kollektiven Gewissen
Ich habe mich schon oft gefragt, wie es nach der ersten deutschen Wiedervereinigung und Gründung des Kaiserreichs im Jahr 1871 wirtschaftlich derart rasant aufwärts gehen konnte, dass der damals noch unangefochtenen Weltmacht England Angst und Bange wurde.
Ein zentraler Aspekt scheint mir der Gemeinsinn des Deutschen zu sein. So war es früher noch üblich, Verträge per Handschlag abzuschließen – und es als Frage der Ehre anzusehen, solche diese Verträge einzuhalten. Mein Vater, ein im zweiten Weltkrieg schwer traumatisierter Kriegsveteran, war - bei einigen nicht so schönen Seiten seines Charakters - so ein ehrenhafter Mensch.
In anderen Kulturen bezieht sich diese Verlässlichkeit im Privaten und Geschäftlichen vor allem auf die eigene Familie, Freundeskreis, Sippe und vielleicht noch auf den Stamm. Wer nicht dazu gehört, den kann man mit gutem Gewissen auch mal über den Tisch ziehen. Keine besonders gute Grundlage für das Florieren einer nationalen Wirtschaft.
Der sogenannte Aufopferungsgedanke wurde natürlich von allen Regierungen in Europa und darüber hinaus gepflegt, weil man darüber ein gewünschtes Verhalten der Bevölkerung bewirken konnte. Die gesetzliche Manifestierung war jedoch meines Wissens nirgendwo so weit gediehen wie im Preußischen allgemeinem Landrecht von 1794. Dort hieß es wörtlich:
§ 73: Jeder Staatsbürger ist verpflichtet, das Wohl und die Sicherheit des Gemeinwesens zu unterstützen.
§ 74: Einzelne Rechte und Vorteile müssen dem Gemeinwohl weichen, wenn zwischen beiden ein tatsächlicher Konflikt besteht.
§ 75: Wer gezwungen wird, seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern, ist vom Staat zu entschädigen.
Immerhin wurde die Opferbereitschaft der Bevölkerung durch eine Entschädigungsregelung gewürdigt. Sie kam meinen Recherchen zufolge auch im Seuchenfall zum Tragen, z. B. bei der Abriegelung von Häusern oder Orten, Tötung von Vieh bei Tierseuchen, Vernichtung von Waren, Schließung von Betrieben, Isolierung von Kranken und Kontaktpersonen. Freiheitsentzug im Rahmen von Quarantänemaßnahmen schien jedoch nicht dazu gehört zu haben.
Im Jahr 1874 trat im Deutschen Kaiserreich die Pockenimpfpflicht in Kraft. Impfschäden waren aus Sicht dieses Gesetzes nicht existent, obwohl die unerwünschten Wirkungen der Pockenimpfung seit Jenner – aber auch schon während seiner Vorläufer - immer wieder beobachtet und diskutiert wurden.[1]
Wenn es jedoch laut Gesetz keine Impfschäden gab, gab es logischerweise auch keine Entschädigungen. Die Pockenimpfpflicht ist menschenrechtlich gesehen somit ein Rückschritt zum allgemeinen Landrecht Preußens, da sie eine Aufopferungshaltung verlangte, ohne diese durch eine Entschädigungsregelung zu würdigen.
Im Jahr 1900 wurde im Reichsseuchengesetz erstmals eine Meldepflicht und der Umgang mit „gemeingefährlichen Krankheiten“ auf Reichsebene geregelt. Mögliche Maßnahmen waren z. B. Quarantäne oder Arbeitsverbote und bestimmte Befugnisse für Ärzte und Gesundheitsbehörden. Entschädigungen für durch die Maßnahmen erlittene Nachteile konnten beantragt werden. Impfschäden fielen weiterhin – trotz der zunehmend lauter werdende Impfkritikerverbände - nicht darunter. Ein blinder Fleck im kollektiven Gewissen, der bis in die heutige Zeit anzuhalten scheint – und möglicherweise von interessierten Kreisen gehegt und gepflegt wird.
















