Dem Missbrauch des Aufopferungsgedanken endlich ein Ende gesetzt?

(Teil 4 von 10) Der Mensch ist grundsätzlich ein soziales Wesen. Die weltweite Impfpropaganda kann deshalb auf einer im Grunde positiven Eigenschaft der meisten Menschen aufsetzen: Der Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen oder sogar Opfer zu erbringen. Der Deutsche scheint diesbezüglich besonders ansprechbar zu sein – und ist damit gleichzeitig auch manipulierbarer als andere Völker.
Dem Missbrauch des Aufopferungsgedanken ein Ende gesetzt?
Wenn es überhaupt eine positive Konsequenz aus zwei verlorenen Weltkriegen mit Millionen von Opfern und unaussprechlichem Leid gegeben hat, dann kommt das im Mai 1949 in Westdeutschland in Kraft getretene Grundgesetz dem am Nächsten. Dort heißt es nämlich in Art. 1 Abs. 1 wörtlich:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Mit der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und den von ihr abgeleiteten Grundrechten wollten die Überlebenden der Weltkriege ganz offensichtlich dem Aufopferungsgedanken und damit auch der Möglichkeit seines Missbrauchs durch antisoziale Ideologen ein für alle Mal eine Absage erteilen. Denn diese im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind eindeutig als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat definiert.
Von Tod, Leid und Vertreibung war auch mein eigenes Elternhaus schwer betroffen. Sollen all die Opfer etwa umsonst gewesen sein? Die Gründerväter des Grundgesetzes sagten dazu ein klares „Nein“!
Die Bedeutung und die Gültigkeit des Grundgesetzes als Verfassung anzuzweifeln, wie es auch manche Menschen aus meinem Umfeld diskutieren, halte ich für fatal. Wollen wir wirklich wieder die verfassungsmäßige Tür zum Missbrauch des deutschen Gemeinsinns öffnen? Ich bitte im Verständnis, dass ich da nicht mitgehe. Dessen ungeachtet wird es natürlich wirklich Zeit, dass das deutsche Volk sich auf der Basis des Grundgesetzes per Volksentscheid eine über jeden Zweifel an ihrer Gültigkeit erhabene Verfassung gibt. Statt dessen etabliert sich mit der EU-Kommission zur Zeit eine neue Art von Diktatur, die wieder mit dem Aufopferungsgedanken hantiert, um völlig undurchsichtige Ziele durchzusetzen.
Was offene Grundgesetz-Zweifler, soweit sie nicht sowieso V-Leute gewisser Behörden sind, offenbar nicht verstehen oder verstehen wollen: Die seit 1949 schwelende und sich seit der Regierung Merkel exponentiell ausweitende Krise unseres demokratischen Gemeinwesens beruht nicht auf dem Fehlen einer echten Verfassung, sondern darauf, dass sich staatliche Stellen zwar nach außen hin am Grundgesetz orientieren, tatsächlich aber ignorieren.
Sich nicht am GG zu orientieren, ist zudem für Regierungskritiker ein schwerer taktischer Fehler, der es skrupellosen Seilschaften sowie Mitläufern in Politik, Justiz, Behörden und Medien erlaubt, sie öffentlich an den rechtsextremen Pranger zu stellen.
Unser Grundgesetz mit seinen klar definierten Grundrechten ist vielmehr unsere wichtigste Abwehrwaffe gegenüber dem EU-Totalitarismus, der sich immer deutlicher zeigt. Ja, auch das Grundgesetz hat natürlich Schwächen, aber das gilt für alle Verfassungstexte! So ist im Grundgesetz die Frage der Gewaltenteilung nur sehr unbefriedigend gelöst und Volksentscheide werden nur angesprochen, aber nicht konkretisiert. Neidisch blicken wir Deutschen deshalb über unsere südliche Grenze in unser Nachbarland Schweiz.
Zwar war war das Thema des Aufopferungsgedanken bzw. seiner rechtlichen Selbstverständlichkeit mit dem Grundgesetz nun vom Tisch. Wie sich zeigen sollte, war er damit aber nicht automatisch aus den Köpfen der Menschen.
Und das hatte unter anderem zur Folge, dass die Pockenimpfpflicht zwar weiter Bestand hatte, der blinde Fleck bezüglich der Impfschäden aber ebenfalls.
Fortsetzung folgt!
















