Was stimmt nicht mit unserem Bundesverfassungsgericht?

Abb.
(Teil 8 von 10) Das Grundgesetz hat 1949 der Aufopferungspflicht zum Wohle der Allgemeinheit, die bis dahin galt, eine eindeutige Absage erteilt und setzt statt dessen auf Aufklärung und Freiwilligkeit. Jede Nötigung oder gar Pflicht zur Duldung einer Körperverletzung im Rahmen einer reinen Vorsorgemaßnahme ist somit eindeutig verfassungswidrig. Wie ist also die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht einzuordnen?

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Was stimmt nicht mit unserem Bundesverfassungsgericht?

(ht, 6.7.26) Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben seit jenem wichtigen Grundsatzurteil von 2006 [1] natürlich mehrfach gewechselt. Neue Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt, jeweils mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit.

Um die Benennung bestimmter Richter, die von der Quasi-Parteien-Allianz CDU/CSU/SPD/GRÜNE bevorzugt werden, von vornherein zu verhindern, würde die Opposition 5 der 12 Sitze im Richterwahlausschuss des Bundestages benötigen. Im Bundesrat hat die Opposition dagegen derzeit keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Richterauswahl, da der sich Bundesrat ausschließlich aus Vertretern der Landesregierungen zusammensetzt.

Die wahre Macht über die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts liegt somit in der Hand der genannten Parteien-Allianz und den nichtöffentlichen Absprachen unter ihren Fraktionsführern. Damit bestimmen diese Parteien selbst darüber, welche Richter über ihre Verfassungstreue wachen. Dies steht jedoch in einem klaren Widerspruch zum Gedanken der Gewaltenteilung und gegenseitigen Kontrollfunktion.

Mit zunehmendem Alter des Grundgesetzes scheinen sich Parteien, Gesetzgebung und Staatsmacht immer weiter vom Geist und Text der Verfassung zu entfernen. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass das Urteil des BVerfG von 2006 bei den heutigen Richtern entweder in Vergessenheit geriet oder wurde aufgrund von parteipolitischen Rücksichtnahmen bewusst ignoriert wird. 

Denn das 2019 vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat durchgewunkene Masernschutzgesetz ist, wenn man das Grundgesetz als Verfassung und Garant der Grundrechte ernst nimmt, eindeutig verfassungswidrig. Mit durchschnittlich etwa einem erfassten Todesfall sind die Masern angesichts von bis zu einer Million jährlicher Todesfälle gesundheitspolitisch bedeutungslos. Darüber hinaus sind sämtliche in der Begründung des Gesetzesentwurfs genannten Argumente geradezu hanebüchen und mit Leichtigkeit widerlegbar.[2]

Übrigens lagen die Durchimpfungsraten gegen Masern in Deutschland auch ohne Masernschutzgesetz und Quasi-Impfpflicht weit über denen vieler Länder mit Impfpflicht. Aufklärung und Freiwilligkeit zeigen sich somit nachgewiesenermaßen jedem direkten oder indirekten Zwang als überlegen. Was die wahren Motive Regierungsparteien dafür waren, dieses widersinnige Gesetz zu beschließen, muss jedem Bürger, der sich mehr als oberflächlich mit dem Thema beschäftigt, ein Rätsel bleiben.

Trotz der äußerst zweifelhaften Begründung des Masernschutzgesetzes und den sachlich einfach nachvollziehbaren Gegenargumenten seiner Kritiker hat das BVerfG die Quasi-Impfpflicht seit 2022 in mehreren Entscheidungen bestätigt.

Und dabei haben wir noch gar nicht die ebenfalls verfassungswidrige Rechtsprechung des BVerfG zu den noch viel gravierenderen Covid-Lockdownmaßnahmen und fragwürdigen Genexperimenten an der Bevölkerung angesprochen.

Es ist also verständlich, wenn immer mehr Zeitgenossen den Eindruck haben, dass unsere Verfassungsrichter sich mehr an der parteipolitischen Wetterlage orientieren als am Grundgesetz.

Reform der Gewaltenteilung – aber wie?

Von einer effektiven Kontrollinstanz der Regierung und der im Bundestag vertretenen Parteien kann in Deutschland keine Rede sein. Wer die Fraktionsführer der Mehrheitsparteien im Bundestag beeinflussen kann, beeinflusst auch die Zusammensetzung der Gerichte auf Bundesebene. Sicherlich kennen Sie das Sprichwort, dass man die Hand nicht beißt, die einen füttert. Oder sind die Richter des BVerfG hier etwa eine rühmliche Ausnahme?

Um die Gewaltenteilung zu reformieren, bräuchte es allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Da nicht zu erwarten ist, dass Karriere-Politiker freiwillig Macht abgeben, ist mit einer Änderung der bisherigen Machtverteilung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, denn die jetzige Opposition müsste, sollte sie eine solche Reform wollen, wenigstens 67 % der Sitze im Bundestag und Bundesrat einnehmen.

Wie könnte jedoch eine sinnvolle Reform aussehen? Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht aus tatsächlich unabhängigen Richtern ohne Interessenskonflikte bestünde - hätte es denn überhaupt die Macht, die Einhaltung der Grundrechte durchzusetzen? Bräuchte es dazu nicht eine eigene ausreichend ausgestattete Behörde?

Meiner Ansicht nach wäre es im Gegensatz zur derzeitigen Regelung viel logischer und folgerichtiger, wenn der Verfassungsschutz nicht der Regierung, sondern dem Bundesverfassungsgericht untergeordnet wäre.  Damit einhergehend müsste ein ausreichendes finanzielles Budget für das BVerfG bereits im Grundgesetz verankert werden. Nur so wäre ein Szenario gegeben, dass es dem Verfassungsschutz ermöglicht, auch einen Bundeskanzler, sobald dieser z. B. Vorbereitungen für einen Angriffskrieg trifft, juristisch zu belangen und dies auch durchzusetzen.

Allerdings würde eine Reform, die dem BVerG mehr Befugnisse gibt, verpuffen, solange die Richter den Parteien verpflichtet bleiben. Sollten sie also statt dessen direkt vom Volk gewählt werden? Wie sollen jedoch juristische Laien die Qualifikation und den Charakter von Richter-Kandidaten beurteilen können? Und Direktwahlen durch das Volk hätten vermutlich Wahlkampf und damit Schmutzkampagnen zur Folge, was unserer Demokratie wohl auch nicht gut tun würde.

Oder sollten die Richter der verschiedenen Ebenen ihre obersten Verfassungsrichter am besten selbst wählen? Allerdings müsste dann auch bei den Richtern der unteren Ebenen sichergestellt sein, dass sie ohne Einfluss der Parteien bestimmt werden. Und wer soll über Ausbildung, Prüfung, Zulassung und Finanzierung von Richtern bestimmen?

In der gegenwärtigen Krise, in der unsere Gesellschaft steckt, scheint mir die sinnvollste Lösung darin zu bestehen, dass die Richter des BVerfG durch ein Losverfahren bestimmt werden. Natürlich müsste jeder Kandidat bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, z. B. was Alter und Berufserfahrung und fehlende Nähe zu Parteien und Finanzkreise betrifft. Nur ein solches öffentliches Losverfahren könnte die Einflussnahme durch mächtige Interessensgruppen wirksam ausschließen. 

Soweit meine aktuellen Gedanken zur Wahrung der Grundrechte durch Gewaltenteilung und sinnvolle Machtkontrolle. Ehrlich gesagt wundert es mich, dass diese Frage zumindest innerhalb der demokratischen Opposition nicht intensiver diskutiert wird.

Fortsetzung folgt!


[2] siehe z. B. Hans U. P. Tolzin: „Die Masern-Lüge“, Tolzin-Verlag 2022, S. 283ff oder https://www.beatebahner.de/masern.html oder https://www.mwgfd.org/masernschutzgesetz


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