Schweinegrippe: Wenn "Shareholder Value" die Beurteilung von Todesfällen bestimmt

Der neue Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Professor Klaus Cichutek, sieht bisher nicht einen einzigen Todesfall im Zusammenhang mit der Schweinegrippe-Impfung. "Es ist so, dass bisher keine kausalen Zusammenhänge erkennbar sind", sagte Cichutek am Freitag in Langen. Es sei eben so, dass Menschen sterben und auch zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, ohne dass aber ein ursächlicher Zusammenhang hergestellt werden könne. (...) - Ärzte Zeitung online vom 20. Nov. 2009

Kommentar:

Andersherum wird jedoch auch ein Schuh draus: Es sterben Menschen, die zufällig H1N1-testpositiv sind. Sollte der Anteil der testpositiven Proben an der Gesamtzahl der Untersuchungen repräsentativ sind, dann sind möglicherweise bis zu 30 % der Bevölkerung H1N1-testpositiv.

Selbst wenn so ein Testergebnis tatsächlich die Anwesenheit potentiell pathogener H1N1-Viren nachweisen könnte, kann man nur von "Verdachtsfällen" sprechen. Denn H1N1-Positivität bedeutet ja nicht automatisch Erkrankung. Es gibt zahlreiche "Virusträger", die einfach nicht krank werden und den Virenjägern gar nicht ins Konzept passen wollen.

Also kann auch bei einem H1N1-positiven Erkrankten eines der vielen Hundert sonstigen Erreger die Krankheitsursache sein. Nach denen wird aber gar nicht mehr gesucht, wenn ein Patient erst mal "H1N1-positiv" ist. Dazu kommen weitere - nichtinfektiöse - mögliche Ursachen für Atemwegserkrankungen, wie Vergiftungen aller Art und die Psyche. Davon haben aber viele Ärzte anscheinend noch nie etwas gehört.

Jeder angebliche Schweinegrippe-Todesfällen mit H1N1-Diagnose kann nur ein "Verdachtsfall" sein und nur dann zu einem "bestätigten Todesfall" werden, wenn

a) die Eichfrage der Tests eindeutig beantwortet werden kann (was nicht der Fall ist!)
b) die Pathogenität des beschuldigten Virustyps eindeutig bewiesen wurde (was nicht der Fall ist!)
c) alle anderen Erreger, die dafür bekannt sind, Atemwegserkrankungen auszulösen, definitiv ausgeschlossen werden können (was nicht der Fall ist!)
d) alle nichtinfektiösen Ursachen definitiv ausgeschlossen werden können (was nicht der Fall ist!)

Da Impfungen rechtlich gesehen Körperverletzungen darstellen, die der mündigen Einwilligung bedürfen, ist derjenige, der eine Impfung in Verkehr bringt und propagiert, bezüglich der Impfstoffsicherheit in der Beweispflicht. Und nicht etwa der Impfling oder Impfkritiker. Diese Beweispflicht wird jedoch von der deutschen Zulassungsbehörde seit jeher konsequent umgedreht.

Bei der Impf-Vermarktungs-Strategie teilen sich das RKI und das PEI die Aufgaben brüderlich auf:

- Das RKI bauscht systematisch die Todesfälle mit H1N1-Diagnose auf
- Das PEI verharmlost genauso systematisch die Todesfälle nach der Pandemie-Impfung.

Und wem nutzt das Ganze? Die Antwort ist einfach.

Wem mehr an echter Gesundheit liegt, als daran, ein "politisch korrekter Patient" zu sein, der nirgendwo aneckt, der sollte sich tunlichst von solchen Behörden und Ärzten und ihren Mantren fernhalten.

Oder - noch besser - ihnen Paroli bieten. Damit sich etwas ändert. Denn das derzeitige kranke und stellenweise perverse Gesundheitssystem beruht auf unserer Passivität!

 

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