Saarland macht Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zur Pflicht

"Saarbrücken (dpa) - Zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung sind medizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Saarland künftig Pflicht. (...) Künftig soll genau überprüft werden, ob alle Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren zu den Früherkennungsuntersuchungen gehen. Wenn die Erziehungsberechtigten die Untersuchung auch nach schriftlichen Aufforderungen verweigern, soll dies an das Gesundheitsamt und das Jugendamt gemeldet werden. (...)" - DPA, 7. Feb. 2007

Kommentar:

Selbst wenn man den Konstrukteuren des Gesetzes  nur gute Absichten unterstellt, so ist diese Pflicht ein unzulässiger Eingriff in das Hoheitsgebiet der Familie. Auch wenn es bei einer Weigerung keine strafrechtlichen Folgen gibt, so wird doch spätestens jetzt bei mind. zwei Behörden eine Akte angelegt. Wenn dann noch gutmeinende Ärzte die Familie wegen Nichtimpfens melden, wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls eingetragen. Natürlich gibt es Einzelfälle, bei denen die Gesellschaft einschreiten muss, um ein Kind vor Verwahrlosung und Traumatisierung zu schützen. Doch das andere Extrem ist mindestens ebenso erschreckend: Wenn nämlich Gesundheits- und Jugendämter aus lauter Angst, einen Fehler zu machen, intakte Familien auseinanderreißen und Eltern kriminalisieren, nur weil diese in gesundheitlicher Hinsicht nicht mit dem von Pharmainteressen gelenkten Strom schwimmen wollen. 

 

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