Gibt es eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses?

Gibt es eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses?

(ht) Diese Frage kommt immer wieder bei verunsicherten Eltern auf. Grundsätzlich gilt: Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und auch keine Pflicht zur Vorlage eines Impfpasses.

Und doch werden die Impfpässe von den Behörden immer wieder in einem Ton angefordert, der den Eindruck erweckt, als gäbe es diese Pflicht – und das verunsichert natürlich.

Behörden sind verpflichtet, in ihren Anschreiben die gesetzliche Grundlage ihrer Handlungen oder Forderungen zu benennen. Fast jeder von uns hat schon mal falsch geparkt und ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Dort werden immer auch die Paragraphen genannt, die für uns z. B. im Falle eines Widerspruchs maßgeblich sind. In den Aufforderungen der Gesundheitsämter, die Impfpässe Ihrer Kinder vorzulegen, werden Sie in der Regel solche rechtlichen Hinweise nicht finden.

Im Zweifelsfalle – und wenn Sie ganz sicher gehen wollen – können Sie auch ganz einfach um die Benennung der gesetzlichen Grundlage der Aufforderung bitten. Am besten schriftlich; und auch nur schriftliche Antworten akzeptieren.

Ansonsten hat es sich bewährt, dem Kind ein Schreiben mitzugeben, in dem Sie sich freundlich für das Beratungsangebot bedanken und erklären, dass Sie die Impffrage bereits mit dem Arzt Ihres Vertrauens abgeklärt haben und keine weitere Beratung benötigen.

Ernster ist die Sache natürlich dann, wenn z. B. an der Schule Ihres Kindes ein Masernfall auftritt und die Behörden anhand der Impfpässe entscheiden wollen, welche ungeimpften Kinder zwei Wochen zu Hause bleiben müssen. Dann bedeutet das Nichtvorlegen des Impfpasses automatisch den Unterrichtsausschluss. Dieses Risiko hängt immer wie ein Damoklesschwert über uns und unseren ungeimpften Kindern. Da wäre eine einstweilige Verfügung oder eine Feststellungsklage die einzige Möglichkeit, sich gegen die Behördenwillkür (Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit!) zu wehren. Weitere Infos dazu

Ich kann Sie nur ermuntern, bei jedem Kontakt mit Behörden oder Institutionen, die Ihre Grundrechte auf die eine oder andere Art einschränken wollen, auf die schriftliche Benennung der gesetzlichen Grundlagen zu bestehen. Wir leben zwar in einer Demokratie und sind als freie Bürger die tragende Säule des Staates, jedoch erfordert auch über 60 Jahre nach dem Ende der Hitler-Diktatur jede Form von Zivilcourage immer noch tägliche Übung.

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