"Impfstoffe passen in kein Bewertungsraster"

Bundesausschuss fordert für die HPV-Impfung eine Kosten-Nutzen-Bewertung

BERLIN (fst). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll klären, ob es eine Kosten-Nutzen-Bewertung nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Impfstoffe geben soll. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gefordert.

Alle Gruppen im GBA, berichtet Ausschuss-Chef Dr. Rainer Hess in einem Newsletter, verträten die Auffassung, dass die Bewertung von Impfungen und der dafür eingesetzten Impfstoffe "denselben wissenschaftlichen Anforderungen der evidenzbasierten Medizin unterliegen muss" wie dies in der GBA-Verfahrensordnung für Methodenbewertungen vorgeschrieben sei. (...)

Hintergrund dieses Vorstoßes sei der Streit um die HPV-Impfung. Der GBA habe jüngst die Ständige Impfkommission aufgefordert, die wissenschaftlichen Grundlagen ihrer - positiven - Bewertung der Impfung erneut zu prüfen. Zudem sollte es laut GBA auch eine Kosten-Nutzen-Bewertung für Impfmittel "in Anlehnung an Paragraf 35b SGB V geben" - Ärzte Zeitung vom 15. Januar 2009


Originalzitat aus dem GBA-Newsletter :

Zum Verfahren der Einführung von Schutzimpfungen aufgrund von Empfehlungen der beim Robert Koch-Institut gebildeten Impfkommission bedarf es einer Abklärung der Verantwortungsbereiche, die sich insbesondere nach Einführung der HPV-Impfung als notwendig erwiesen hat. Alle Beteiligten im G-BA vertreten die Auffassung, dass die Bewertung von Impfungen und dafür eingesetzter Impfstoffe denselben wissenschaftlichen Anforderungen der evidenzbasierten Medizin unterliegen muss, wie dies in der Verfahrensordnung des G-BA für Methodenbewertungen vorgeschrieben ist. Deswegen müssen auch die aufgeworfenen Zweifel an der Effektivität der HPV-Impfung aus Sicht des G-BA wissenschaftlich nach diesen Bewertungskriterien überprüft werden. Zusätzlich muss in Anlehnung an § 35b SGB V auch eine Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation erfolgen, wobei eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift aber daran scheitert, dass der Einsatz von Impfmitteln zur Vorbeugung einer Erkrankung wahrscheinlich rechtlich nicht den Bewertungsvorschriften des SGB V für den Einsatz von Arzneimitteln in der Krankenbehandlung unterliegt. Der G-BA hat deswegen in seiner Dezembersitzung beschlossen, dieses Problem der Kosten-Nutzen-Bewertung von Impfstoffen auch wegen der im internationalen Vergleich hohen Kosten der betreffenden Impfmittel in Deutschland als politisch zu klärende Frage an die Bundesgesundheitsministerin heranzutragen.


Kommentar:

Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde durch die letzte Gesundheitsreform zu einer Kontrollinstanz der Ständigen Impfkommission (STIKO). Der Grund: Die durch die STIKO empfohlenen Impfungen sind jetzt Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Der GBA hat nach einer STIKO-Entscheidung drei Monate Zeit, diese zu bestätigen oder zu widerrufen.

 

 

 


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