Umstrittenes Urteil: Tetanusspritze gilt nicht als Körperverletzung
Nordenham (rgm). Medizinisches Personal, das einem Kind wegen einer stark blutenden Risswunde gegen den ausdrücklichen Willen der Erziehungsberechtigten eine Tetanusimpfung verabreicht, begeht in der Regel keine Körperverletzung. Das hat das Amtsgericht Nordenham in einem Fall entschieden.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte sich ein 14-jähriges Mädchen eine Handinnenfläche an einem Dachbalken aufgerissen. Die Wunde musste von einem Arzt genäht werden. Die anschließend vorgesehene Tetanusimpfung verweigerten sowohl das Kind als auch seine allein sorgeberechtigte Mutter. Sie waren der Ansicht, dass die Wunde wegen eines fehlenden Erdkontaktes gar nicht so gefährlich sei. Gleichwohl impfte eine Krankenschwester auf Anweisung des zuständigen Arztes das Mädchen vollständig gegen Tetanus. Daraufhin zeigte die Mutter beide wegen Körperverletzung zu Lasten ihres Kindes an. (...)
Der Arzt und die Assistentin seien vom Gericht vom Verletzungsvorwurf freigesprochen worden und die Impfung sei gesetzlich gerechtfertigt gewesen. Nach Aussage des Gutachters habe Lebensgefahr für das Kind bestanden. Der Kontakt mit Schmutz an einem Dachbalken sei genauso risikoreich wie der mit Erde.
Auf die Zustimmung des Mädchens habe man verzichten können, da es in seinem Alter die Tragweite eines Tetanus noch nicht habe erkennen können. Hätten Arzt und Assistentin einen Vormundschaftsrichter kontaktiert, hätte auch dieser der Impfung zum Schutze des Kindes sofort zugestimmt, so das Gericht.
(Urt. v. 8.6.2007 - 5 Cs 135 Js 59229/04)
Magdeburger Volksstimme vom 23. Februar 2008
Kommentar:
Eine Impfung gegen Tetanus ist bei einer blutenden Wunde auch aus schulmedizinischer Sicht unnötig, da Tetanusbakterien nur unter Luftabschluss gedeihen. Zudem kann man bei einer tatsächlichen Tetanusinfektion nicht von einer tödlichen Gefahr sprechen: Die Krankenhausstatistik weist eine Heilungsquote von über 90 % auf. An Tetanus erkranken vor allem ältere Menschen mit schlecht durchblutetem Gewebe oder Menschen in Extremsituationen (große Wunde bei bereits bestehender starken Entkräftung, z.B. in Kriegszeiten).
Die Sterberate an Tetanus liegt laut statistischem Bundesamt bei etwa 5 Todesfällen im Jahr. Und das bei mindestens zwei Millionen Ungeimpften (bei angenommenen drei Prozent Impfverweigerern). Bei diesen Todesfällen ist in der Regel der Impfstatus gar nicht bekannt: Da es auch bei der Tetanusimpfung keinen direkten Wirkungsnachweis gibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige oder sogar alle Tetanusopfer geimpft waren.
In den letzten Jahrzehnten ist trotz hunderttausender Ungeimpfter kein Kind unter 15 Jahren an Tetanus gestorben, in der Gruppe von Null bis 40 Jahre war nur ein einziger Jugendlicher zwischen 15 und 20 (Impfstatus unbekannt!).
Die Impfung selber beinhaltet enorme Widersprüche, die bis heute kein Impfexperte auflösen konnte: Wie kann eine Impfung immun machen, wenn es noch nicht einmal die natürliche Krankheit kann? Und: Warum gibt man bei einer Verletzung nicht zuerst ein Antibiotikum gegen das Tetanusbakterium, das sich ansonsten ungehindert weiter vermehren und das gefährliche Toxin produzieren kann, gegen das statt dessen geimpft wird?
Trotz aller gegen die Tetanusimpfung sprechender Fakten ist, wie das zitierte Urteil zeigt, nicht garantiert, dass impfkritische Eltern Recht bekommen. Die Richter orientieren sich in der Regel am allgemeinen medizinischen Konsens und bezüglich der grundsätzlichen Impfung bei einer jeden Verletzung herrscht trotz aller Unsinnigkeit größtenteils Konsens.
Wer schlecht vorbereitet in einen derartigen Prozess geht, braucht sich also über das Ergebnis nicht zu wundern. Eine Chance haben impfkritische Eltern nur dann, wenn sie selbst bereit und in der Lage sind, Sachverständige als Zeugen zu benennen, die gegen die gängige medizinische Praxis aussagen. Dann sieht sich ein Richter plötzlich mit der Notwendigkeit konfroniert, zwei sich gegenseitig widersprechende wissenschaftliche Argumentationen inhaltlich zu bewerten.
Doch wie können sich Eltern im Ernstfall verhalten, wenn sie eine Impfung ihres Kindes vermeiden wollen? Zunächst mal ist es äußerst wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen. Bei verunsicherten und verängstigten Eltern wird ein Arzt dazu neigen, seinen Standpunkt rigoros durchzusetzen. Ein Hinweis darauf, dass eine gut blutende Wunde keineswegs tetanusgefährdet ist, im richtigen Tonfall vorgebracht, könnte schon ausreichen, um den Arzt von seinem Vorhaben abzubringen. Eventuell genügt auch ein Hinweis, dass er sich zunächst um die Wundversorgung kümmern solle, als das im Moment dringendere Problem – immerhin kann auch am nächsten Tag noch geimpft werden.
Wenn Sie einen Hausarzt haben oder mit einem Arzt befreundet sind, der Sie in Ihrer Haltung unterstützt, jetzt aber aufgrund des Notfalls bei einem anderen Arzt gelandet sind, könnten Sie auch versuchen, Ihren Arzt telefonisch zu erreichen und die beiden von Kollegen zu Kollegen reden zu lassen.
Eine durchaus erfolgreiche Strategie könnte auch sein, dass Sie sich gar nicht grundsätztlich gegen die Impfung aussprechen, sondern unter der Bedingung zustimmen, dass der Arzt Ihnen schriftlich bestätigt, dass die Impfung garantiert vor Tetanus schützt und er die Haftung für eventuelle Impfkomplikationen übernimmt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dem Arzt zu berichten, dass Ihr Kind wegen einer Kontraindikation nicht geimpft werden darf. Diese ist vom Arzt unbedingt zu beachten. Allerdings sollten die Angaben glaubhaft vorgebracht werden und möglichst auch zutreffen.
Es soll – als letztes Beispiel – auch schon vorgekommen sein, dass Eltern einfach angaben, dass ihr Kind gegen Tetanus ausreichend geimpft wurde und so jeder Diskussion und Konfrontation aus dem Weg gingen. Doch eine Garantie dafür, dass ein Arzt von Ihnen ablässt, ist dies auch nicht: In vielen Ambulanzen scheint sich die Sitte eingebürgert zu haben, bei jeder Wunde grundsätzlich zu impfen – unabhängig vom angegebenen Impfstatus. Ganz nach dem Motto: Sicher ist sicher.
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