Österreich: Urteil gegen impfkritischen Arzt aufgehoben

Aktueller Stand des Disziplinarverfahrens gegen Dr. Johann Loibner wegen seines impfkritischen Engagements

"Der Berufungssenat der Österreichischen Ärztekammer hat am 5. Feber, 2007, das Urteil vom 29. November, 2005, 1 Jahr Berufsverbot, bedingt auf 3 Jahre, aufgehoben. Es wurde an die erste Instanz, die Disziplinarkommission der Ärztekammer für Steiermark, zurückverwiesen. Diese Kommission kann das Verfahren entweder einstellen oder einen neuerlichen Versuch unternehmen, eine  Verurteilung zu erreichen.

Inzwischen wurde ein weiteres Verfahren wegen seines Engagements gegen Impfungen wieder eingestellt. Diese Entscheidungen deuten darauf hin, dass eine disziplinarrechtliche Verfolgung von Ärzten wenig Aussicht auf Erfolg hat, wenn es um divergierende Meinungen in Lehre und medizinischen Erkenntnissen geht.

Im Rahmen der Berufungsverhandlung im Bundesministerium für Gesundheit betonte der Disziplinarbeschuldigte, dass er es eher für die Pflicht als das Recht halte, medizinische Erkenntnisse zu publizieren. Er ergänzte, dass große ärztliche Autoritäten, wie Lorenz Böhler oder Adolf Kussmaul bezüglich des Nutzens von Impfungen seinen Standpunkt teilen.

Er hatte auch in der Zeit nach der Verurteilung seine Aufklärungsarbeit nie unterbrochen. Er hält weiterhin Vorträge vor Ärzten und interessierten Laien. Falls es wieder zu einer Verurteilung kommen sollte, werde er sein Recht auf Publikationsfreiheit beim Verfassungsgerichtshof klagen. Er ist zutiefst überzeugt, dass dieses Recht nicht verletzt werden darf.

Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass dieses Verfahren einen vernünftigen und friedlichen Ausgang nehmen wird und die Freiheit des Ärztestandes gegenüber außermedizinischem Druck gewahrt bleibt." - Quelle: AEGIS Österreich, 11. Feb. 2006 (per Email)

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