Eine Untersuchungspflicht hilft nicht gegen Kindesmisshandlung

Die Bundesregierung lehnt Forderungen des Bundesrates ab, Eltern gesetzlich zur Teilnahme ihrer Kinder an Früherkennungsuntersuchungen zu verpflichten, als unverhältnismäßig ab.

"Hintergrund der Debatte ist die schwere Vernachlässigung von Kindern, teilweise mit Todesfolge. Bundesrat und Bundesregierung seien sich einig, dass gefährdete Kinder und ihre Eltern möglichst frühzeitig identifiziert werden müssen. Dann könnten die Kinder- und Jugendhilfe und der öffentliche Gesundheitsdienst einschreiten.

Bei der Bekämpfung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung hält die Bundesregierung in erster Linie primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch aufsuchende Hilfen und gezielte Förderung von Risikofamilien für notwendig."

Die Bundesregierung wirft den zuständigen kommunalen Behörden vor, bei den meisten Fällen der letzten Monate nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein.

- Ärzte Zeitung, 24. April 2007

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