Ärzteverband kritisiert Sächsische Impfkommission
Ärzteverband kritisiert Sächsische Impfkommission
Im Sächsischen Ärzteblatt vom 16.12.2007 veröffentlicht die Sächsische Impfkomission ihre zum 01.01.2008 in Kraft tretende Empfehlung1. Unter der Überschrift "Allgemeine Hinweise" wird hier Neuland beschritten.
Es heißt dort:
"Dem Arzt erwächst daraus trotz evtl. eigener Bedenken die Pflicht, jeden Patienten und Sorgeberechtigten eines Patienten auf die Möglichkeit und Notwendigkeit empfohlener Schutzimpfungen hinzuweisen. Unterlässt er den Hinweis, können Rechtsfolgen berufsrechtlicher, zivilrechtlicher und evtl. sogar strafrechtlicher Natur eintreten."
Bisherige Impfempfehlungen (inklusive die der STIKO) galten zwar laut höchstrichterlichem Urteilsspruch auch schon als medizinischer Standard, waren ihrem Charakter nach jedoch Empfehlungen - auch wenn ihre zunehmende Interpretation als "Pflichtimpfprogramm" von offizieller Seite in Kauf genommen wurde.
Die Sächsische Impfempfehlung versteht sich offensichtlich erstmals tatsächlich als Pflichtprogramm zumindest für den Arzt im Rahmen der Impfaufklärung - er muss unter Androhung juristischer Konsequenzen nicht nur auf die jeweiligen Empfehlungen hinweisen, sondern gleichzeitig und ausdrücklich unabhängig von eigenen Bedenken die Notwendigkeit der besprochenen Impfungen betonen.
Die gewählte Formulierung unterstellt die Existenz einer solchen absoluten Notwendigkeit und lässt damit den Stand tatsächlicher Kenntnis und Unkenntnis zu wesentlichen Fragen unserer Impfprogramme völlig außer Acht.
Angesichts der Tatsache, dass z. B.
- unverändert der Großteil der wissenschaftlichen Untersuchungen zu Impfungen und Impfprogrammen von den Herstellerfirmen durchgeführt und veröffentlicht (oder eben auch nicht veröffentlicht) wird
- unverändert die Mehrzahl dieser Studien (und damit die Grundlagen der Impfempfehlungen) unter den Gesichtspunkten der Evidenz basierten Medizin EBM von günstigstenfalls mittelmäßiger Qualität sind
- unverändert fast keine Studien zu mittel- geschweige denn langfristigen Auswirkungen von Impfungen und Impfprogrammen existieren
- unverändert unerwünschte Arzneiwirkungen von Schutzimpfungen völlig unzureichend erfasst werden
ist die Annahme einer solchen von eigener Erkenntnis und eigenen Bedenken unabhängigen Notwendigkeit mit einem modernen Wissenschaftsverständnis kaum vereinbar.
Der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V" hat schon 2006 nach den vom gleichen Geist getragenen Beschlüssen des 109. Deutschen Ärztetages zur Impfaufklärung ein juristisches Gutachten2 erstellen lassen, dass die Androhung juristischer Konsequenzen in diesem Zusammenhang als haltlos entlarvt.
Die "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." treten dem in der aktuellen Sächsischen Impfempfehlung formulierten Anspruch explizit entgegen und fordern den Erhalt der vor dem Hintergrund kompetenter, ergebnisoffener Impfaufklärung gefällten individuellen Impfentscheidung durch Patienten bzw. Eltern.
Quelle: Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V., 17. Dez. 2007