"Blauzungenkrankheit: Urkantone bezahlen für Aborte nach Impfung"

"(...) «Die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit haben verbreitet zu keinen gravierenden Nebenwirkungen geführt», schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) in einer Mitteilung. Dies zeige eine umfassende Studie, welche das BVet am Freitag vorgestellt hat.
Dennoch bezahlen  die Urkantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden schon seit Dezember eine Entschädigung, wenn durch die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Schäden entstanden sind. «Bis am 31. Dezember 2008 wurden in 18 Fällen insgesamt 11000 Franken Entschädigungen ausbezahlt», bestätigt Josef Risi, Leiter des Veterinäramtes und Kantonstierarzt im Labor der Urkantone. Er sehe die Entschädigungen nicht als Eingeständnis für Nebenwirkungen, betont er. «Aber es ist meine persönliche Überzeugung, dass die Impfung wie andere Faktoren auch eine Stresssituation auslösen und zu Aborten führen kann», erklärt Ris. (...)"
- schweizerbauer.ch vom 27. Februar 2009

 

 

 

 

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